Startseite › Stadt Rinteln › Dokument

Bildung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-11-05
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 328-2026 AMT/OE 10 öffentlich T O P : Bildung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Rat der Stadt Rinteln 05.11.2026 beschließend BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Gemäß § 71 Abs. 1 bis 7 NKomVG wird die als Anlage beigefügte Sitzverteilung und Besetzung der Fachausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften festgestellt. 2. Als beratende Mitglieder werden gem. § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadt Rinteln folgende Personen in die Ausschüsse entsandt: Ausschuss Beratendes Mitglied Fraktion/Gruppe Ausschuss für Schule, Sport und Kultur Ausschuss für Soziales, Jugend, Gleichstellung und Integration Ausschuss für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen Betriebsausschuss für den Abwasserbetrieb Feuerschutzausschuss Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 328-2026 Sachdarstellung: Zu Nr. 1 des Beschlussvorschlages: Der Rat kann gem. § 71 Abs. 1 NKomVG aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Welche Ausschüsse gebildet werden, wie viele Mitglieder den Ausschüssen angehören, ist ganz in das Ermessen des Rates gestellt. Er kann die notwendigen Regelungen durch Festlegung in der Geschäftsordnung treffen. Es wird hierzu auf TOP 6 (Vorlage-Nr. 324-2026) verwiesen. Die Verteilung der Sitze erfolgt gem. § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme als „Grundmandat“ in den jeweiligen Ausschuss zu entsenden (§ 71 Abs. 4 S. 1 und 2 NKomVG). Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG). In die Ausschüsse können neben den Abgeordneten auch andere Personen berufen werden (beratende Mitglieder). Dabei sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein (§ 71 Abs. 7 NKomVG). Die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung stellt der Rat durch Beschluss fest (§ 71 Abs. 5 NKomVG). Da die Fraktionen und/oder Gruppen noch nicht vollständig angezeigt wurden, kann eine Darstellung über die Sitzverteilung derzeit noch nicht erfolgen. Fraktionsanzeigen können derzeit noch Änderungen auf die Sitzverteilung haben. Folgende Informationen zu der Ausschussbesetzung: 1. In den Schulausschuss (§ 110 Nds. Schulgesetz) sind zusätzlich je ein Lehrer- und Elternvertreter zu berufen. Dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur gehörte in der letzten Wahlperiode ein beratendes Mitglied gem. § 71 Abs. 7 NKomVG aus dem Bereich des Vereinssports an. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 328-2026 2. Der Betriebsausschuss des Abwasserbetriebes besteht gem. § 5 der Betriebssatzung aus sechs Mitgliedern. In ihn sind zusätzlich drei betriebsangehörige Vertreter bzw. sonstige Vertreter zu berufen. 3. Bei der Stadt Rinteln besteht ein Jugendausschuss, der derzeit in den Ausschuss für Soziales, Jugend, Gleichstellung und Integration integriert ist. Neben den Ratsmitgliedern soll ihm als beratendes Mitglied eine Person angehören, die von den im Bereich der Stadt Rinteln wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, vorzuschlagen ist. Dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Gleichstellung und Integration gehören ferner jeweils ein Mitglied des Rintelner Seniorenbeirates und ein Mitglied des Behindertenbeirates mit beratender Stimme an. 4. Dem Ausschuss für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung gehören ferner jeweils ein Mitglied des NABU Rinteln, des Rintelner Seniorenbeirates und ein Mitglied des Behindertenbeirates mit beratender Stimme an. 5. Dem Feuerschutzausschuss gehört der Stadtbrandmeister als beratendes Mitglied an. Zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages: Gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Rinteln werden die Ausschüsse auf Grundlage von § 71 Abs. 7 NKomVG jeweils um ein beratendes Mitglied erweitert. Die Verteilung der Vorschlagsrechte erfolgt nach dem Verfahren des § 71 Abs. 2 NKomVG.

Text aus PDF extrahiert