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Bildung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Rinteln |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 328-2026
AMT/OE 10 öffentlich
T O P :
Bildung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen
Rechtsvorschriften
Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion
termin
Rat der Stadt Rinteln 05.11.2026 beschließend
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Gemäß § 71 Abs. 1 bis 7 NKomVG wird die als Anlage beigefügte Sitzverteilung
und Besetzung der Fachausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen
Rechtsvorschriften festgestellt.
2. Als beratende Mitglieder werden gem. § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadt
Rinteln folgende Personen in die Ausschüsse entsandt:
Ausschuss Beratendes Mitglied Fraktion/Gruppe
Ausschuss für Schule, Sport
und Kultur
Ausschuss für Soziales,
Jugend, Gleichstellung und
Integration
Ausschuss für Umwelt, Bau-
und Stadtentwicklung
Ausschuss für Wirtschaft und
Finanzen
Betriebsausschuss für den
Abwasserbetrieb
Feuerschutzausschuss
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 328-2026
Sachdarstellung:
Zu Nr. 1 des Beschlussvorschlages:
Der Rat kann gem. § 71 Abs. 1 NKomVG aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren
beratende Ausschüsse bilden. Welche Ausschüsse gebildet werden, wie viele
Mitglieder den Ausschüssen angehören, ist ganz in das Ermessen des Rates gestellt.
Er kann die notwendigen Regelungen durch Festlegung in der Geschäftsordnung
treffen. Es wird hierzu auf TOP 6 (Vorlage-Nr. 324-2026) verwiesen.
Die Verteilung der Sitze erfolgt gem. § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verfahren nach
Sainte-Laguë/Schepers.
Fraktionen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein
zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme als „Grundmandat“ in den jeweiligen
Ausschuss zu entsenden (§ 71 Abs. 4 S. 1 und 2 NKomVG). Abgeordnete, die keiner
Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl
beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied
eines Ausschusses sind (§ 71 Abs. 4 S. 3 NKomVG).
In die Ausschüsse können neben den Abgeordneten auch andere Personen berufen
werden (beratende Mitglieder). Dabei sollen mindestens zwei Drittel der
Ausschussmitglieder Abgeordnete sein (§ 71 Abs. 7 NKomVG).
Die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung stellt der Rat durch Beschluss fest
(§ 71 Abs. 5 NKomVG).
Da die Fraktionen und/oder Gruppen noch nicht vollständig angezeigt wurden, kann
eine Darstellung über die Sitzverteilung derzeit noch nicht erfolgen. Fraktionsanzeigen
können derzeit noch Änderungen auf die Sitzverteilung haben.
Folgende Informationen zu der Ausschussbesetzung:
1. In den Schulausschuss (§ 110 Nds. Schulgesetz) sind zusätzlich je ein Lehrer- und
Elternvertreter zu berufen.
Dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur gehörte in der letzten Wahlperiode
ein beratendes Mitglied gem. § 71 Abs. 7 NKomVG aus dem Bereich des
Vereinssports an.
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 328-2026
2. Der Betriebsausschuss des Abwasserbetriebes besteht gem. § 5 der
Betriebssatzung aus sechs Mitgliedern. In ihn sind zusätzlich drei
betriebsangehörige Vertreter bzw. sonstige Vertreter zu berufen.
3. Bei der Stadt Rinteln besteht ein Jugendausschuss, der derzeit in den Ausschuss
für Soziales, Jugend, Gleichstellung und Integration integriert ist. Neben den
Ratsmitgliedern soll ihm als beratendes Mitglied eine Person angehören, die von
den im Bereich der Stadt Rinteln wirkenden und anerkannten Trägern der freien
Jugendhilfe, vorzuschlagen ist.
Dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Gleichstellung und Integration gehören
ferner jeweils ein Mitglied des Rintelner Seniorenbeirates und ein Mitglied des
Behindertenbeirates mit beratender Stimme an.
4. Dem Ausschuss für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung gehören ferner jeweils ein
Mitglied des NABU Rinteln, des Rintelner Seniorenbeirates und ein Mitglied des
Behindertenbeirates mit beratender Stimme an.
5. Dem Feuerschutzausschuss gehört der Stadtbrandmeister als beratendes Mitglied
an.
Zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages:
Gemäß § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Rinteln werden die
Ausschüsse auf Grundlage von § 71 Abs. 7 NKomVG jeweils um ein beratendes
Mitglied erweitert. Die Verteilung der Vorschlagsrechte erfolgt nach dem Verfahren des
§ 71 Abs. 2 NKomVG.
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