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Fortsetzung der Förderung der Beratungsstellen THEODORA und NADESCHDA
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Kreis Gütersloh |
| Datum | 2026-11-30 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Landrätin
öffentliche
Beschlussvorlage
Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr.
Abteilung Gesundheit 28.10.2026 6737
voraussichtl. Ergebnis
Beratungsfolge
Sitzungstermin Einst. Ja Nein Enth.
Ausschuss für Gesundheit 11.11.2026
Kreisausschuss 23.11.2026
Kreistag 30.11.2026
Tagesordnungspunkt:
Fortsetzung der Förderung der Beratungsstellen THEODORA und NADESCHDA
Beschlussvorschlag:
1. Die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Kreisen im Regierungsbezirk Detmold und
der Stadt Bielefeld zur Finanzierung der Beratungsstellen THEODORA und NADESCHDA wird für
den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 fortgeführt. Hierzu wird die bestehende Koope-
rationsvereinbarung verlängert.
2. Die Förderung der Beratungsstellen THEODORA und NADESCHDA wird für die Jahre 2027 und
2028 in der Förderhöhe des Jahres 2026 als Festbetragsfinanzierung fortgeführt. Die jährliche
Gesamtförderung beträgt insgesamt 340.881 €. Hiervon entfällt auf den Kreis Gütersloh ein jährli-
cher Finanzierungsanteil in Höhe von 57.588,26 €.
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Erläuterungen:
Zusammenfassung:
Der Kreis Gütersloh unterstützt, wie die anderen Kreise in Ostwestfalen-Lippe und die Stadt Bielefeld,
die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e. V. zur Sicherstellung der Beratungsstellen THEODORA
(Prostituierten- und Ausstiegsberatung) und NADESCHDA (Opfer von Menschenhandel). Die
bisherigen Vereinbarungen enden am 31.12.2026. Die Förderung der Beratungsstellen soll für die
Jahre 2027 und 2028 als Festbetragsfinanzierung in der Förderhöhe des Jahres 2026 fortgeführt
werden.
Finanzierung
Sowohl die bisherige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung als auch der bestehende Kooperati-
onsvertrag enden am 31.12.2026. In der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz als Gremium der Land-
rätinnen und Landräte der Kreise und der Oberbürgermeisterin im Regierungsbezirk Detmold wurde
daher am 30.06.2026 der Beschluss gefasst, eine befristete Weiterführung der kommunalen Förde-
rung für die Jahre 2027 und 2028 in die politischen Gremien einzubringen. Die Förderung soll auf dem
Finanzierungsniveau des Jahres 2026 fortgeführt werden und beträgt insgesamt 340.881 € jährlich.
Die Förderung verteilt sich entsprechend des vereinbarten Schlüssels auf die Gebietskörperschaften.
Die Fördersumme wird zu 75 % nach den Einwohnerzahlen sowie zu 25 % nach den Fallzahlen in den
Gebietskörperschaften aufgeteilt. Auf den Kreis Gütersloh entfallen dabei 57.588,26 € jährlich.
Gebietskörperschaft % Anteil Anteil an der
an der Vertragssumme Vertragssumme
Stadt Bielefeld 19,82 % 67.559,70 €
Kreis Gütersloh 16,89 % 57.588,26 €
Kreis Herford 12,52 % 42.661,60 €
Kreis Höxter 5,78 % 19.688,24 €
Kreis Lippe 16,63 % 56.703,65 €
Kreis Minden-Lübbecke 14,19 % 48.375,98 €
Kreis Paderborn 14,17 % 48.303,57 €
Gesamtbetrag 340.881,00 €
Begründung und Organisation der Förderung
In der Beratungsstelle NADESCHDA werden Frauen beraten, die Opfer von Menschenhandel zur
sexuellen Ausbeutung geworden sind. Die Beratungsstelle THEODORA führt Prostituierten- und Aus-
stiegsberatung durch. Bei beiden Beratungsangeboten in Trägerschaft der Ev. Frauenhilfe in Westfa-
len e. V. handelt es sich um Angebote zur Prävention von Gewalt gegen Frauen. Die Beratungsange-
bote werden von allen Kooperationspartnern durchgehend positiv bewertet und bilden einen wichtigen
Baustein in der Hilfelandschaft für die betreffenden Frauen und ihre Kinder.
Die Beratungsstelle NADESCHDA erhält zudem als spezialisierte Beratungsstelle Landesmittel. Inhalt-
lich ergänzen die beiden Beratungsstellen mit ihren aufsuchenden und sozialarbeiterischen Bera-
tungsanteilen sinnvoll die gesetzlich vorgeschriebene Gesundheits- und soziale Verweisberatung
nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Es bleibt noch abzuwarten, ob beide Beratungsan-
gebote als förderfähige Angebote im Rahmen des Gewalthilfegesetzes (GewHG) anerkannt werden.
Mit der Anerkennung ergibt sich gegebenenfalls ab 2032 ein neuer Förderrahmen des Landes.
Die Stadt Bielefeld hat weiterhin gegenüber den Kreisen im Regierungsbezirk Detmold ihre Bereit-
schaft erklärt, sich von den Kreisen mit der Umsetzung des Zuwendungsrechtsverhältnisses manda-
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tieren zu lassen und gegenüber der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e. V. als Fördermittelge-
ber aufzutreten. Die Stadt Bielefeld verpflichtet sich, eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
mit der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e. V. abzuschließen und die Einhaltung der Bestim-
mungen der Vereinbarung zu überprüfen. Darunter fallen insbesondere die Prüfung der Kalkulationen
der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen e. V. und die Prüfung der vorzulegenden Verwendungs-
nachweise.
Finanzielle Auswirkungen:
JA
Finanzbedarf: 115.200 €
Im Haushaltsjahr 2027 hierfür eingeplant: 0 €
Ungedeckter Finanzbedarf / Deckung: 115.200 €
Jährliche Folgekosten (Zeitraum) 57.600 €/a (2027/2028)
Stellenmehrbedarf (Zeitraum) ./.
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