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Bauprogramm 2027-2031 Abwasserverband "Obere Dietzhölze"

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Eschenburg
Datum2026-11-12
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Gemeinde Eschenburg Abteilung: Finanzverwaltung Vorlage für Datum: Beschluss Mitteilung 28.10.2026 Thema Bauprogramm 2027-2031 Abwasserverband "Obere Dietzhölze" Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevertretung 12.11.2026 beschließend Sach- und Rechtslage: Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ hat in ihrer Sitzung am 21.10.2026 das Bauprogramm 2027-2031 mit Zielen und Zahlen beschlossen. Damit ist im eingebrachten Haushalt auch das Investitionsprogramm der Jahre 2027-2031 enthalten. Die Gremien beider Gemeinden werden nun gebeten, das Bauprogramm per Beschluss zu bestätigen. Das Zahlenwerk und die erklärte Finanzierungsabsicht bilden auch die Basis für die Förderung durch das Land Hessen. Die WI hat den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn vom 24.11.2025 mit Schreiben vom 07.10.2026 genehmigt: „Es werden Haushaltsmittel für Ihre Maßnahme bereitgestellt. Sie sollten daher mit der Umsetzung der Maßnahme innerhalb von vier Monaten in wesentlichen Teilen begonnen haben. Wenn Ihnen der Beginn der Maßnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns dies spätestens einen Monat vor diesem Termin anzuzeigen. In diesem Fall behalten wir uns vor, über Ihren Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Vorhabensbeginn neu zu entscheiden.“ Wie hoch die Förderung vom Land sein wird, ist noch nicht erklärt. Staatssekretär Ruhl erläuterte, dass in diesem Jahr nur Projekte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt bekommen, die Perspektive auf einen Förderbescheid im kommenden Jahr haben. 2027 werden demnach insgesamt 10 Mio. € für Förderungen zur Verfügung gestellt für „weniger als eine Handvoll Projekte“. Das Bauprogramm 2027-2031 ist am 24.06.2026 im Bürgerhaus in Eibelshausen bei einem Informationsabend für Gremien-Mitglieder der beiden Gemeinden vorab vorgestellt worden, nachdem der Verband seit 2019 immer wieder informiert hat. Schon damals wurde die zielgerichtete Ausbau-Strategie „Abwasser 4.0“ für den gemeinsamen Wirtschafts-Standort an der „Oberen Dietzhölze“ beschlossen, was auf der Seite www.abwasserverband-online.de berichtet wurde. Die erforderlichen Maßnahmen und Mittel sollten, wie immer erläutert, über ein bedarfsgerechtes Bauprogramm angegangen werden. Nach Zustandsermittlung und Schmutzfrachtberechnung war klar, dass nur ein Neubau die steigenden Anforderungen erreichen kann. Der Erlaubnisbescheid vom 17.03.2025, der in den vielen Informations-Runden vorgestellt wurde und auch auf der Internetseite des Verbands unter „Abwasser 4.0“ zu finden ist, wurde kürzlich in Frage gestellt. Von einem Fachanwalt, der uns auch in der komplizierten Materie der Abwasserabgabe vertritt, ist der Erlaubnisbescheid geprüft und als formell und materiell rechtmäßig bewertet worden. Es sind keine kommenden EU-Richtlinien, sondern geltendes Bundesrecht und Landesverordnung, die uns den Neubau der Kläranlage vorschreiben. Wie wichtig die Schmutzfrachtberechnung als Grundlage ist, zeigt ein Beispiel aus der Nachbarschaft: Im Abwasserverband „Perfgebiet/Bad Laasphe“ bekommt eine Mitgliedsgemeinde einen B-Plan nicht genehmigt, solange die SMUSI nicht belegt, dass die Kapazitäten der Kläranlage in Wallau groß genug sind. Von der Eschenburger Gemeindevertretung kam der Prüfauftrag, ob ein Zustimmungsvorbehalt ab 500 T€ vereinbart werden kann, gerade recht, um die Rechtslage des Abwasserverbands zu (er)klären. Die Gemeindevertretung hat am 01.10.2026 beschlossen, „mit der Gemeinde Dietzhölztal Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Satzungen der beiden Verbände dahingehend zu ändern, dass bei erheblichen Investitionen und Reparaturkosten vor einer entsprechenden Seite 1 von 2 Beschlussfassung durch die Verbandsorgane die Zustimmung der Gemeindevertretungen beider beteiligten Gemeinden einzuholen ist. Als erheblich wird eine Investitions- bzw. Reparatursumme von 500.000 Euro oder mehr angesehen.“ Die Kommunalaufsicht hat am 14.10.2026 gemäß § 135 Satz 2 HGO Stellung genommen und die verschiedene Rechtsnatur der beiden Verbände erklärt: „c) der Abwasserverband ist ein solcher nach dem Wasserverbandsrecht. Hier gelten also die Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes und des Hess. Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz. Beim Wasserverbandsgesetz bewerte ich die §§ 6, 47, 65 und 75 für zu diesem Thema "einschlägig". Klar regelt § 6 WVG was in der Satzung zu regeln ist und auch im vorliegenden Fall geregelt wurde. Gleiches gilt für die Aufgaben der Verbandsversammlung im Sinne von 47 WVG. Argumentativ greift zudem auch § 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetzes. In Würdigung dieser spezialgesetzlichen Vorgaben nach ihrem Regelungs- und Sinngehalt komme ich bezüglich des in Eschenburg vorgetragenen Ansinnens aber zum gleichen Ergebnis; heißt also: Die Befugnisse des Verbandes und seiner Gremien selbst für erhebliche Investitionen und Reparaturkosten wieder "einzuschränken", wird meinerseits auch hier kritisch gesehen, weil auch hier Rechte genommen werden, während Pflichten verbleiben. Wer gute Ergebnisse möchte, sollte Rechte und Pflichten immer deckungsgleich übertragen. Aus diesem Grund stehe ich auch hier einer Änderung der Satzung im Sinne der Ausgangsfragestellung kritisch gegenüber. d) Zusammenfassend gilt: wenn ich mich in der Aufgabenerledigung diversen Formen der IKZ bediene, dann sollten damit auch einhergehend wirklich klare, eindeutige und zur Handlung ermächtigende Regelungen geschaffen werden.“ Stellungnahme der Verwaltung Beschluss-Vorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Bestätigung des Bauprogrammes 2027-2031 als Grundlage für die Zusammenarbeit der beiden Kommunen mit ihrem Abwasserverband „Obere Dietzhölze“. Anlage(n): 1 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 1 Ziele 2 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 2 Zahlen 3 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 3 Genehmigung Vorzeitiger Maßnahmenbeginn 4 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 4 Erlaubnisbescheid 5 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 5 Bewertung Beschlussvorlage VL-413/2026 Seite 2 von 2

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