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Bauprogramm 2027-2031 Abwasserverband "Obere Dietzhölze"
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Eschenburg |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Eschenburg Abteilung:
Finanzverwaltung
Vorlage für Datum:
Beschluss Mitteilung 28.10.2026
Thema
Bauprogramm 2027-2031 Abwasserverband "Obere Dietzhölze"
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung 12.11.2026 beschließend
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“ hat in ihrer Sitzung am
21.10.2026 das Bauprogramm 2027-2031 mit Zielen und Zahlen beschlossen. Damit ist im
eingebrachten Haushalt auch das Investitionsprogramm der Jahre 2027-2031 enthalten. Die
Gremien beider Gemeinden werden nun gebeten, das Bauprogramm per Beschluss zu bestätigen.
Das Zahlenwerk und die erklärte Finanzierungsabsicht bilden auch die Basis für die Förderung durch
das Land Hessen. Die WI hat den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn vom 24.11.2025 mit
Schreiben vom 07.10.2026 genehmigt: „Es werden Haushaltsmittel für Ihre Maßnahme
bereitgestellt. Sie sollten daher mit der Umsetzung der Maßnahme innerhalb von vier Monaten in
wesentlichen Teilen begonnen haben. Wenn Ihnen der Beginn der Maßnahme bis zu diesem
Zeitpunkt nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns dies spätestens einen Monat vor diesem Termin
anzuzeigen. In diesem Fall behalten wir uns vor, über Ihren Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen
Vorhabensbeginn neu zu entscheiden.“
Wie hoch die Förderung vom Land sein wird, ist noch nicht erklärt. Staatssekretär Ruhl erläuterte,
dass in diesem Jahr nur Projekte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt bekommen, die
Perspektive auf einen Förderbescheid im kommenden Jahr haben. 2027 werden demnach
insgesamt 10 Mio. € für Förderungen zur Verfügung gestellt für „weniger als eine Handvoll Projekte“.
Das Bauprogramm 2027-2031 ist am 24.06.2026 im Bürgerhaus in Eibelshausen bei einem
Informationsabend für Gremien-Mitglieder der beiden Gemeinden vorab vorgestellt worden,
nachdem der Verband seit 2019 immer wieder informiert hat. Schon damals wurde die zielgerichtete
Ausbau-Strategie „Abwasser 4.0“ für den gemeinsamen Wirtschafts-Standort an der „Oberen
Dietzhölze“ beschlossen, was auf der Seite www.abwasserverband-online.de berichtet wurde. Die
erforderlichen Maßnahmen und Mittel sollten, wie immer erläutert, über ein bedarfsgerechtes
Bauprogramm angegangen werden. Nach Zustandsermittlung und Schmutzfrachtberechnung war
klar, dass nur ein Neubau die steigenden Anforderungen erreichen kann. Der Erlaubnisbescheid
vom 17.03.2025, der in den vielen Informations-Runden vorgestellt wurde und auch auf der
Internetseite des Verbands unter „Abwasser 4.0“ zu finden ist, wurde kürzlich in Frage gestellt. Von
einem Fachanwalt, der uns auch in der komplizierten Materie der Abwasserabgabe vertritt, ist der
Erlaubnisbescheid geprüft und als formell und materiell rechtmäßig bewertet worden. Es sind keine
kommenden EU-Richtlinien, sondern geltendes Bundesrecht und Landesverordnung, die uns den
Neubau der Kläranlage vorschreiben. Wie wichtig die Schmutzfrachtberechnung als Grundlage ist,
zeigt ein Beispiel aus der Nachbarschaft: Im Abwasserverband „Perfgebiet/Bad Laasphe“ bekommt
eine Mitgliedsgemeinde einen B-Plan nicht genehmigt, solange die SMUSI nicht belegt, dass die
Kapazitäten der Kläranlage in Wallau groß genug sind.
Von der Eschenburger Gemeindevertretung kam der Prüfauftrag, ob ein Zustimmungsvorbehalt ab
500 T€ vereinbart werden kann, gerade recht, um die Rechtslage des Abwasserverbands zu
(er)klären.
Die Gemeindevertretung hat am 01.10.2026 beschlossen, „mit der Gemeinde Dietzhölztal
Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Satzungen der beiden Verbände dahingehend zu ändern,
dass bei erheblichen Investitionen und Reparaturkosten vor einer entsprechenden
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Beschlussfassung durch die Verbandsorgane die Zustimmung der Gemeindevertretungen beider
beteiligten Gemeinden einzuholen ist. Als erheblich wird eine Investitions- bzw. Reparatursumme
von 500.000 Euro oder mehr angesehen.“ Die Kommunalaufsicht hat am 14.10.2026 gemäß § 135
Satz 2 HGO Stellung genommen und die verschiedene Rechtsnatur der beiden Verbände erklärt:
„c) der Abwasserverband ist ein solcher nach dem Wasserverbandsrecht. Hier gelten also die
Vorgaben des Wasserverbandsgesetzes und des Hess. Ausführungsgesetzes zum
Wasserverbandsgesetz. Beim Wasserverbandsgesetz bewerte ich die §§ 6, 47, 65 und 75 für zu
diesem Thema "einschlägig". Klar regelt § 6 WVG was in der Satzung zu regeln ist und auch im
vorliegenden Fall geregelt wurde. Gleiches gilt für die Aufgaben der Verbandsversammlung im Sinne
von 47 WVG. Argumentativ greift zudem auch § 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum
Wasserverbandsgesetzes. In Würdigung dieser spezialgesetzlichen Vorgaben nach ihrem
Regelungs- und Sinngehalt komme ich bezüglich des in Eschenburg vorgetragenen Ansinnens aber
zum gleichen Ergebnis; heißt also: Die Befugnisse des Verbandes und seiner Gremien selbst für
erhebliche Investitionen und Reparaturkosten wieder "einzuschränken", wird meinerseits auch hier
kritisch gesehen, weil auch hier Rechte genommen werden, während Pflichten verbleiben. Wer gute
Ergebnisse möchte, sollte Rechte und Pflichten immer deckungsgleich übertragen. Aus diesem
Grund stehe ich auch hier einer Änderung der Satzung im Sinne der Ausgangsfragestellung kritisch
gegenüber.
d) Zusammenfassend gilt: wenn ich mich in der Aufgabenerledigung diversen Formen der IKZ
bediene, dann sollten damit auch einhergehend wirklich klare, eindeutige und zur Handlung
ermächtigende Regelungen geschaffen werden.“
Stellungnahme der Verwaltung
Beschluss-Vorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Bestätigung des Bauprogrammes 2027-2031 als Grundlage
für die Zusammenarbeit der beiden Kommunen mit ihrem Abwasserverband „Obere Dietzhölze“.
Anlage(n):
1 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 1 Ziele
2 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 2 Zahlen
3 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 3 Genehmigung Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
4 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 4 Erlaubnisbescheid
5 261112 GVE 06 Bauprogramm 2027-2031 AV 5 Bewertung
Beschlussvorlage VL-413/2026 Seite 2 von 2
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