Startseite › Gemeinde Eschenburg › Dokument

Bauprogramm 2027-2031 Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Eschenburg
Datum2026-11-12
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Eschenburg Abteilung: Finanzverwaltung Vorlage für Datum: Beschluss Mitteilung 28.10.2026 Thema Bauprogramm 2027-2031 Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevertretung 12.11.2026 beschließend Sach- und Rechtslage: Der Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ stellt ein Bauprogramm 2027-2031 auf für die Sanierung des Schwimmbads. Das Zahlenwerk ist Grundlage für Förderanträge und die spätere Zusammenarbeit zwischen den beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal und ihrem Zweckverband. Seit der Einigung im Jahr 2015 ist ein Bauprogramm Basis der Beteiligung. Diese Beteiligung geschieht zum einen finanziell durch interne Investitionszuweisungen (was nicht durch externe Zuwendungen etwa von Land, Bund, anderen Förderprogrammen oder dem eigenen Förderverein und Spenden gesammelt wird, wird durch die Investitionszuweisungen der beiden Gemeinden aufgefüllt). Zusammen wirkt diese integrierte Investitions-Strategie wie „100 % Zuschuss – nur ohne Warten“ und hat zur Folge, dass sich diese Investition von Anfang an „rechnet“: Die Abschreibung als Aufwand wird durch den Ertrag aufgewogen, der von den kombinierten externen Zuschüssen und internen Zuweisungen – als Sonderposten „gebündelt“ – im gleichen Takt wie die Abschreibung „aufgelöst“ wird. Diese Ergebnisrechnung auf beiden Seiten der Waage (Afa beim Aufwand, SOPO-Auflösung beim Ertrag) kennt die freie Wirtschaft nicht (dort wird ein Zuschuss saldiert und dann der Rest eingebucht). Mit dem ersten Bauprogramm 2017-2022 und seiner neuen Satzung hat der Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ den Grundstein dafür gelegt, was wir heute „Verband 4.0“ nennen können und in den „Zielen“ der Vorlage (vom „Deckel“ bis zur Rückzahlungsregelung) finden. Ein Bauprogramm hat neben diesen „Zielen“ auch „Zahlen“. Und hier ist die Basis der Beteiligung zum anderen auch eine bewährte Beschlussfassung: Der Verband beschließt, die Kommunen bestätigen. Damit ist das Bauprogramm auch „Fahrplan“ für Förderung und Finanzierung der kommenden Jahre – und wird damit zum Investitionsprogramm der Haushalte. Nach dem aktuellen Finanzplanungserlass 2027 sollen „bereits bestehende freiwillige Leistungen in Bezug auf das Ehrenamt allgemein, die Sport-/Vereinsförderung und die Schwimmangebote auch bei defizitären Haushalten nicht beanstandet bzw. mit Auflagen verbunden werden“, aber finanziert werden muss es ja doch. Von daher kommt der Prüfauftrag aus der Eschenburger Gemeindevertretung, ob ein Zustimmungsvorbehalt ab 500 T€ vereinbart werden kann, gerade recht. Die Gemeindevertretung hat am 01.10.2026 beschlossen, „mit der Gemeinde Dietzhölztal Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Satzungen der beiden Verbände dahingehend zu ändern, dass bei erheblichen Investitionen und Reparaturkosten vor einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Verbandsorgane die Zustimmung der Gemeindevertretungen beider beteiligten Gemeinden einzuholen ist. Als erheblich wird eine Investitions- bzw. Reparatursumme von 500.000 Euro oder mehr angesehen.“ Die Kommunalaufsicht hat am 14.10.2026 gemäß § 135 Satz 2 HGO Stellung genommen und die verschiedene Rechtsnatur der beiden Verbände erklärt: „b) Das Freizeitbad ist ein Zweckverband auf der Basis des KGG. Die Grundlagen des Zweckverbandes sind in den §§ 5 ff KGG beschrieben. M. E. greift hierbei zunächst der § 8 KGG der dem Grunde nach bei einer Verbandskonstruktion von einem Aufgabenübergang ausgeht. Dies wird letztlich auch durch § 9 KGG und den Hinweis auf die Verbandssatzung bestärkt und findet auch in der Aufgabenzuschreibung der Verbandsorgane in den §§ 14 und 15 und 18 KGG weiteren Niederschlag. Daraus würde ich ableiten, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass dem Verband Seite 1 von 3 und dessen Organen die Aufgaben entsprechend übertragen werden. Diese Übertragung nunmehr für erhebliche Investitionen und Reparaturkosten wieder "einzuschränken", wird meinerseits kritisch gesehen, weil damit die erteilten Befugnisse der Verbandsgremien beschränkt werden im Blick auf die Rechte, die Pflichten aber dort verbleiben. Wer gute Ergebnisse möchte, sollte Rechte und Pflichten immer deckungsgleich übertragen. Alles andere ist organisierte Unverantwortlichkeit. Überdies wird durch die Festlegung des § 18 KGG ja sichergestellt, dass die Gremienmitglieder, die ja von den beiden Kommunen entsandt werden, die notwendigen Informationen im Rahmen des Haushaltsplans bzw. im Vollzug des Berichtswesens erhalten. Aus diesem Grund stehe ich einer Änderung der Satzung im Sinne der Ausgangsfragestellung kritisch gegenüber. (…) d) Zusammenfassend gilt: wenn ich mich in der Aufgabenerledigung diversen Formen der IKZ bediene, dann sollten damit auch einhergehend wirklich klare, eindeutige und zur Handlung ermächtigende Regelungen geschaffen werden.“ Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ hat das Bauprogramm 2027-2031 in ihrer Sitzung am 20.10.2026 nicht beschlossen. Bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung kam die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit nicht zustande, die wegen des historisch hohen Konsens-Bedarfs für jeden Beschluss in der Satzung steht. Weil das Bauprogramm wie bisher Basis des Investitionsprogrammes ist, wird es noch zu beschließen sein – und kann derweil wunschgemäß in den Gremien der beiden Gemeinden beraten und bestätigt werden. Die Verbandsversammlung (25.11.2025) und die Gemeindevertretung von Eschenburg als Antragsteller (11.12.2025) hatten beschlossen, eine Projektskizze zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einzureichen und alle sonstigen Fördermöglichkeiten nutzen zu wollen. Weiter heißt es in dem gemeinsamen Beschluss: „Zusammen mit den beauftragten Ingenieuren ist eine Sanierungsstrategie zu entwickeln, auf deren Grundlage Bauprogramm, Haushaltsmittel und die einzelnen Sanierungsschritte beraten und beschlossen werden können.“ Die Projektskizze, das Bauprogramm 2027-2031 und das Konzept „Verband 4.0“, die wir bei dem Informations-Abend am 24.06.2026 vorgestellt und auf der Internetseite veröffentlicht haben (www.freizeitbad-panoramablick.de/bedeutung), ist beim Bundes-Förderprogramm „Sanierung kommunale Sportstätten“ (SKS) in der zweiten Runde aus fast 1.000 Bewerbungen ausgewählt worden. Mit den 250 Mio. € will der Bund nun 195 Schwimmbäder (118 Frei-, 70 Hallen- und 7 Kombibäder) fördern. Damit die Mittel gut verteilt werden, hat der Haushaltsausschuss des Bundestages bei den wenigsten die 45 % Maximal-Förderung beschlossen. Für das Freizeitbad „Panoramablick“ sind 600.000 € Zuschuss vorgesehen, für die nun der eigentliche Zuwendungsantrag gestellt werden kann. Die Projektskizze bleibt Grundlage. Vor einer Bewilligung darf die Planung vorangetrieben werden bis zur Leistungshase 6 (Vorbereitung der Vergabe). Die in Aussicht gestellten 600.000 € sind ein fester Zuschuss. Erst wenn der Eigenanteil unter 10 % sinkt, muss die Rechnung dem „Rahmen“ angepasst werden. Der Einsatz kommunaler Mittel aus dem so genannten „Sondervermögen“ können für den Eigenanteil eingebracht werden. Landesmittel sind Mittel beteiligter Dritter, Spenden sind Mittel unbeteiligter Dritter. Die Mittel können nach Zuwendungsbescheid in einem Betrag angefordert werden. Weil der Bund nun eine geringere Fördersumme in Aussicht stellt als bei diesem Interessenbekundungsverfahren angegeben, ist bis 13.11.2026 mitzuteilen, ob das Projekt dennoch umgesetzt werden und damit im Förderprogramm verbleiben kann. „Falls Sie die Kürzung für das ausgewählte Projekt nicht über Eigenmittel ausgleichen können, prüfen Sie beispielsweise überschlägig, ob Sie zusätzliche finanzielle Mittel akquirieren können oder ob Sie das Projekt – bei Einhaltung der wesentlichen Programmziele - verkleinern können“, heißt es. Für die Landesförderung des Programms SWIMplus läuft es ähnlich, wo die maximale Förderung von 1 Mio. € erhofft wird. Sollte die bereits beim Kreis erfolgte Anmeldung und Befürwortung vom Land angenommen werden, kann für den genauen Antrag näher beziffert werden. Im Bauprogramm 2027-2031, das am 24.06.2026 vorgestellt wurde, sind bislang lediglich die 600.000 € mögliche Bundesförderung angepasst worden. Weitere Anpassungen – zwischen den „Leitplanken“ Sanierungs-Planung und Finanzierungs-Strategie – werden folgen, aber für den Haushalt 2027 ist diese „ersten Runde“ Bauprogramm 2027-2031 der Rahmen für den Start. Beschlussvorlage VL-412/2026 Seite 2 von 3 Stellungnahme der Verwaltung Beschluss-Vorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Bestätigung des Bauprogrammes 2027-2031 als Grundlage für die Zusammenarbeit der beiden Kommunen mit ihrem Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“. Anlage(n): 1 261112 GVE 05 Bauprogramm 2027-2031 ZV 1 Ziele 2 261112 GVE 05 Bauprogramm 2027-2031 ZV 2 Zahlen 3 261112 GVE 05 Bauprogramm 2027-2031 ZV 3 SKS-Schwimmbäder Projektauswahlschreiben 4 261112 GVE 05 Bauprogramm 2027-2031 ZV 4 SKS Rückmeldungsbitte Beschlussvorlage VL-412/2026 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert