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Spielplätze hier: Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes im Ortsteil Gühlen-Glienicke

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-11-05
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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage öffentlich Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 6000 Baudezernat / 6710 19.10.2026 2021/17 2. Ergänzung Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 05.11.2026 Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026 Betreff Spielplätze hier: Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes im Ortsteil Gühlen-Glienicke Beschlussvorschlag Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Schaffung eines öffentlichen Spielplatzes im Ortsteil Gühlen-Glienicke am zukünftigen Dorfgemeinschaftshaus/ Feuerwache Nord. Problembeschreibung/Begründung Gemäß § 28 (2) BbgKVerf ist der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über folgende Angelegenheiten vorbehalten: „… Nr. 19 BbgKVerf: die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher Einrichtungen“. Mit der Drucksache Nr. 2019/3 49. Erg. liegen sowohl dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, Kultur und Städtepartnerschaften am 03.11.2026 als auch dem Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 05.11.2026 und dem Haupt- und Finanzausschuss am 30.11.2026 die Eckpunkte für die Baumaßnahme zum Neubau der Feuerwache Nord mit einem integrierten Dorfgemeinschaftshaus zur Beschlussfassung vor. Mit der Drucksache Nr. 2026/31 liegt in derselben Sitzungsschiene der Beschluss zur Verlagerung des Dorfgemeinschaftshauses von der Dorfstraße 23a in den geplanten Neubau in der Dorfstraße 28 zur Beschlussfassung vor. Auf der Grundstücksfläche des geplanten Neubaus ist auch ein neuer Spielplatz direkt angrenzend an die zukünftigen Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses vorgesehen. Aktuell befindet sich im Ortsteil Gühlen-Glienicke ein nicht öffentlicher Spielplatz am bestehenden Dorfgemeinschaftshaus (Dorfstraße 23a). Da im Neubau der Feuerwache Nord auch die Dorfgemeinschaft und der Ortsbeirat neue Räumlichkeiten erhalten, die sich an diverse Veranstaltungs- und Nutzungsanforderungen unterschiedlicher Generationen anpassen lassen, wird in diesem Zusammenhang die Schaffung einer neuen, erstmalig öffentlichen Spielplatzfläche in unmittelbarer Nachbarschaft (siehe Anlage 1), welche in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat in den Entwurf integriert wurde, als sinnvoll erachtet. Der Neubau wird in der Dorfmitte entstehen (Dorfstraße 28) und bietet sich daher auch als Standort für den neuen öffentlichen Spielplatz an. Die unmittelbare Lage an den neuen Dorfgemeinschaftsräumen ermöglicht vielfältige Interaktionen zwischen den Generationen. Der neue Standort richtet sich mit seinem Angebot an Kinder und Erwachsene. Die Spielplatzgestaltung wurde mit dem Amt für Tiefbau und Stadtgrün abgestimmt. Im Sinne einer nachhaltigen Planung werden die drei wiederverwendungsfähigen Spielgeräte vom alten Standort in die Neuplanung integriert. Auf einer Fläche von 530 m², die sich im Osten des Neubaus befindet (siehe Anlage 1), werden die Spielkombination mit Rutsche, die Schaukel und ein Federwipper sowie die bereits vorhandene überdachte Sitzgruppe, die Tischtennisplatte, eine Sitzbank und ein Abfallbehälter errichtet (siehe Anlage 2). Es werden keine Neugeräte angeschafft. Bäume und Hecken müssen neu gepflanzt werden. Die bisherige Kostenschätzung für die Schaffung des öffentlichen Spielplatzes, einschließlich seiner Nebenanlagen, sieht aktuell ca. 110T€ vor. In diesen Kosten ist außerdem die Wiederherstellung der ursprünglichen, nicht öffentlichen Spielplatzfläche enthalten. Das Amt für Hochbau und Liegenschaften übergibt den fertiggestellten Spielplatz mit den geplanten Grünstrukturen (drei Baumneupflanzungen und Heckeneinfassung) an das Amt für Tiefbau und Stadtgrün, welches die Unterhaltung und Pflege der Fläche in den Folgejahren sicherstellt. Die Unterhaltungskosten dieses neuen Kinderspielplatzes belaufen sich auf ca. 4.500 € jährlich. Die allgemeinen Pflegekosten für die Gehölze liegen bei jährlich ca. 500 €, da drei neue Baumstandorte entstehen. Die Schaffung des neuen öffentlichen Spielplatzes ist für 2028 geplant. Der Ortsvorsteher wurde gebeten, diese Angelegenheit in der nächsten Ortsbeiratssitzung zu behandeln. Anlagen: 1. Übersichtslageplan 2. Lageplan Spielplatz finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt ca. 110 T€ im Rahmen der Gesamtmaßnahme (3,8 Mio.€) Folgekosten 5.000 € jährlich (etwas erhöht gegenüber bisherigen Kosten), Produktkonto: 55101.5211100 einmalige / laufende Haushaltsbelastung Errichtung einmalig, Unterhaltung und Pflege laufend Veranschlagung im Haushaltsplan 12698.7851000 Erträge/Einzahlungen 50 T€ beantragte Förderung für die Anlage des öffentlichen (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig) Spielplatzes im Rahmen der Gesamtfördersumme (640 T€) – weitere Ausführungen zur beantragten Förderung siehe o.g. Drucksache Nr. 2019/3 49. Erg.  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19% keine finanziellen Auswirkungen Anhörung des Ortsbeirates Gühlen-Glienicke Datum Ruhle Bürgermeister

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