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Dorfgemeinschaftshaus Gühlen-Glienicke Hier: Verlagerung des Standortes
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
öffentlich
Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
6000 Baudezernat / 15.10.2026 2026/31
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 05.11.2026
Wirtschaftsförderungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026
Betreff
Dorfgemeinschaftshaus Gühlen-Glienicke
Hier: Verlagerung des Standortes
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Dorfgemeinschaftshaus Gühlen-Glienicke in der
Dorfstraße 23a aufzugeben und in der Dorfstraße 28 in 16816 Neuruppin OT Gühlen-Glienicke im
Rahmen des Neubaus der Feuerwache Nord neu zu errichten.
Begründung
Gemäß § 28 Abs. 2 BbgKVerf ist der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über folgende
Angelegenheiten vorbehalten, die sie nicht auf andere Organe der Gemeinde übertragen darf:
„… 19. die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher
Einrichtungen“.
Aktuell wurde durch die Verwaltung begonnen, die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom
17.11.2025 (Drucksache Nr.: 2021/27 5.Erg.; keine Beschlussfassung in der StVV) zum Neubau der
Feuerwache Nord als Zusammenlegung der Wachen Binenwalde und Gühlen-Glienicke auf dem im Jahr
2025 erworbenen Grundstück in der Ortsmitte Gühlen-Glienicke (Beschluss über den Ankauf der
Dorfstraße 28: Drucksache Nr. 2025/6; StVV vom 12.05.2025) umzusetzen.
In Punkt 6 dieses Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen und umzusetzen,
den Neubau als Multifunktionsgebäude mit integriertem Dorfgemeinschaftshaus zu realisieren. Diese
Prüfung ist durch die Verwaltung erfolgt, und der Neubau der Feuerwache Nord wird nunmehr mit einem
integrierten Dorfgemeinschaftshaus geplant. Die Eckpunkte für diese Baumaßnahme lagen mit
Drucksache Nr. 2019/3 49.Erg. zur Beschlussfassung in derselben Sitzungsschiene vor.
Mit diesen Planungen wird der Standort des Dorfgemeinschaftshauses, das sich momentan in der
Dorfstraße 23a befindet, entbehrlich und kann aufgegeben werden. Das Dorfgemeinschaftshaus wird
integriert in den Neubau der Feuerwache Nord am Standort Dorfstraße 28 neu errichtet.
Nach der erfolgreichen Umsetzung des oben beschriebenen Projektes plant die Verwaltung, das Objekt
in der Dorfstraße 23a und die dann nicht mehr in Nutzung befindlichen Gebäude der Feuerwachen
aufzugeben und perspektivisch zu vermarkten.
Der Ortsvorsteher wurde gebeten, diese Angelegenheit in der nächsten Ortsbeiratssitzung zu behandeln
und gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BbgKVerf eine Stellungnahme abzugeben.
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt voraussichtlich 3.800.000 € für die Gesamtmaßnahme
Folgekosten laufende Instandhaltung und Wartungen
einmalige / laufende Haushaltsbelastung einmalig
Veranschlagung im Haushaltsplan 12698.7851000
Erträge/Einzahlungen ca. 640.000 € Förderung beantragt
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates Gühlen-Glienicke
Datum
Ruhle
Bürgermeister
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