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Dorfgemeinschaftshaus Gühlen-Glienicke Hier: Verlagerung des Standortes

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-11-05
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Beschlussvorlage öffentlich Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 6000 Baudezernat / 15.10.2026 2026/31 Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 05.11.2026 Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026 Betreff Dorfgemeinschaftshaus Gühlen-Glienicke Hier: Verlagerung des Standortes Beschlussvorschlag Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Dorfgemeinschaftshaus Gühlen-Glienicke in der Dorfstraße 23a aufzugeben und in der Dorfstraße 28 in 16816 Neuruppin OT Gühlen-Glienicke im Rahmen des Neubaus der Feuerwache Nord neu zu errichten. Begründung Gemäß § 28 Abs. 2 BbgKVerf ist der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über folgende Angelegenheiten vorbehalten, die sie nicht auf andere Organe der Gemeinde übertragen darf: „… 19. die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher Einrichtungen“. Aktuell wurde durch die Verwaltung begonnen, die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2025 (Drucksache Nr.: 2021/27 5.Erg.; keine Beschlussfassung in der StVV) zum Neubau der Feuerwache Nord als Zusammenlegung der Wachen Binenwalde und Gühlen-Glienicke auf dem im Jahr 2025 erworbenen Grundstück in der Ortsmitte Gühlen-Glienicke (Beschluss über den Ankauf der Dorfstraße 28: Drucksache Nr. 2025/6; StVV vom 12.05.2025) umzusetzen. In Punkt 6 dieses Beschlusses wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen und umzusetzen, den Neubau als Multifunktionsgebäude mit integriertem Dorfgemeinschaftshaus zu realisieren. Diese Prüfung ist durch die Verwaltung erfolgt, und der Neubau der Feuerwache Nord wird nunmehr mit einem integrierten Dorfgemeinschaftshaus geplant. Die Eckpunkte für diese Baumaßnahme lagen mit Drucksache Nr. 2019/3 49.Erg. zur Beschlussfassung in derselben Sitzungsschiene vor. Mit diesen Planungen wird der Standort des Dorfgemeinschaftshauses, das sich momentan in der Dorfstraße 23a befindet, entbehrlich und kann aufgegeben werden. Das Dorfgemeinschaftshaus wird integriert in den Neubau der Feuerwache Nord am Standort Dorfstraße 28 neu errichtet. Nach der erfolgreichen Umsetzung des oben beschriebenen Projektes plant die Verwaltung, das Objekt in der Dorfstraße 23a und die dann nicht mehr in Nutzung befindlichen Gebäude der Feuerwachen aufzugeben und perspektivisch zu vermarkten. Der Ortsvorsteher wurde gebeten, diese Angelegenheit in der nächsten Ortsbeiratssitzung zu behandeln und gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BbgKVerf eine Stellungnahme abzugeben. finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt voraussichtlich 3.800.000 € für die Gesamtmaßnahme Folgekosten laufende Instandhaltung und Wartungen einmalige / laufende Haushaltsbelastung einmalig Veranschlagung im Haushaltsplan 12698.7851000 Erträge/Einzahlungen ca. 640.000 € Förderung beantragt (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19% keine finanziellen Auswirkungen Anhörung des Ortsbeirates Gühlen-Glienicke Datum Ruhle Bürgermeister

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