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Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum Hier: Abwägungs- und Satzungbeschluss der Neufassung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
öffentlich
Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
6100 Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / 07.07.2026 2006/17 6. Ergänzung
6120/Rb
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 05.11.2026
Wirtschaftsförderungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026
Betreff
Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Neufassung
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vom
25.03.2026 bis 27.04.2026 und zu der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 25.03.2026
bis 27.04.2026 eingegangenen Stellungnahmen gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag
(Anlage 3).
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gestaltungssatzung der Fontanestadt
Neuruppin für das Stadtzentrum (Anlage 1 und 2).
3. Die Allgemeine Begründung und die Erläuterungen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt
(Anlage 1).
Problembeschreibung/Begründung
Verfahren
Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin hat in ihrer Sitzung am 09.03.2026 den
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gestaltungssatzung für die Fontanestadt Neuruppin für das
Stadtzentrum gefasst (Drucksache Nr. 2006/17 5. Ergänzung). Die Durchführung der Beteiligung
betroffener Bürgerinnen und Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 87 Abs. 8
Satz 3 BbgBO ist erfolgt.
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 25.03.2026 bis 27.04.2026. Die TöBs wurden per e-Mail am
25.03.2026 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Abgabefrist lief bis zum 27.04.2026.
Alle Stellungnahmen wurden ausgewertet und als Abwägungsvorschlag tabellarisch aufgeführt (Anlage
3). Die Stellungnahmen der TöBs und die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen sind in
der Abwägungstabelle enthalten.
Das Eisenbahnbundesamt (TöB Nr. 24a) wurde aufgrund eines Hinweises der DB AG. Deutsche Bahn
Immobilien (TöB Nr. 24) im Zeitraum vom 28.09.2026 bis zum 27.10.2026 nachträglich beteiligt. Es wurde
eine Stellungnahme eingereicht, die in der beigefügten Abwägungstabelle enthalten ist und die von der
Verwaltung vorgeschlagene zusätzliche Erläuterung bestätigt.
Die verwaltungsinternen Stellungnahmen der Fachämter und die dahingehenden Änderungen finden sich
ausschließlich im Begründungstext dieser Beschlussvorlage wieder, nicht in der Abwägungstabelle.
Insgesamt sind insgesamt 20 Stellungnahmen eingegangen, davon 13 Stellungnahmen von den TöBs, 5
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 2 Stellungnahmen von verwaltungsinternen Fachämtern.
Eingegangene Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Gestaltungssatzung vorgebrachten Bedenken
und Anregungen aller Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Von den insgesamt 20 eingegangenen Stellungnahmen haben 3 keine Hinweise, Anregungen oder
Bedenken geäußert und 17 Hinweise oder Anregungen gegeben.
Mit dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der TöBs und der Öffentlichkeit wurden 11 Änderungen oder
Ergänzungen übernommen. Weitere Details können der Abwägungstabelle entnommen werden.
Abwägungsergebnis
Aus den Stellungnahmen der TöB wurden z.B. die Schwerpunktthemen Dachaufbauten bzw. PV Anlagen,
Fensterbeklebungen und Schaltkästen deutlich. Weitere Informationen können der beigefügten
Abwägungstabelle entnommen werden.
Darüber hinaus wurden folgende Punkte verwaltungsintern übernommen:
Im Kapitel Allgemeine Begründung der Gestaltungssatzung wurden zur Klarstellung folgende
Ergänzungen vorgenommen:
• Zone I - die klassizistische Stadtanlage (errichtet von 1787 bis 1806) und der vom Stadtbrand verschonte
spätmittelalterliche Stadtbereich (errichtet vor 1787), ehemals vorwiegend Gebiet A und B
• Zone II - die unmittelbar angrenzenden Gebiete, vorwiegend aus dem 19. Jahrhundert, ehemals
vorwiegend Gebiet C“
Gebietsübergreifend werden gesonderte Festsetzungen für Neubauten und Gebäude aus der
Entstehungszeit von 1945 bis 1993 (Inkraftsetzung der 1. Gestaltungssatzung) getroffen. Die
gestalterischen Festsetzungen im Einzelnen orientieren sich an dem Bestandsalter des jeweiligen
Gebäudes. Maßgeblich für die Zuordnung zu den jeweiligen Gebäudekategorien ist die ursprüngliche
Errichtung des Hauptgebäudes. Die Einordnung erfolgt anhand bauhistorischer Akten und Erkenntnissen.
§ 1 (3)
- Die Leineweberstraße wird ergänzt, da sie bislang nicht erfasst war.
- Da die SVV zwischenzeitlich die Umbenennung des Kirchplatzes beschlossen hat (Beschluss der StVV
vom 9.3.2026; Dr.Nr. 2025/25 2.Ergänzung) wird der Platz in „Schinkelplatz“ geändert.
§ 3 (4)
Hier wird eine redaktionelle Korrektur vorgenommen, da ein Satzteil fehlte: Wandöffnungen von Fenstern,
Türen und Toren aus der Zeit vor 1945 dürfen nicht verändert werden. Ausgenommen sind die Umnutzung
von Gewerberäumen zu Wohnzwecken, die Umnutzung von Wohnräumen zu Gewerberäumen sowie die
Herstellung eines barrierefreien Zugangs. Die Ausnahme nach Satz 2 gilt nur im Erdgeschoss und unter
Berücksichtigung der Vorgaben dieser Satzung.
§ 6 (1)
Da bereits auf das stehende Format hingewiesen wurde (§ 3 Abs. 4a und § 5 Abs.1), kann der Absatz
gekürzt werden.
Schaufenster und Ladeneingangstüren sind nur im Erdgeschoss und nur als stehendes Rechteck im
Format der Wandöffnung zulässig. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
§ 6 (5)
In der Erläuterung wird der fehlerhafte Verweis auf den Paragraphen wie folgt korrigiert:
Hinsichtlich der Festsetzung des Materials bei Schaufenstern und Ladeneingangstüren gilt die
Begründung zu § 5 Abs. 3 entsprechend, da auch hier Holz als authentisches Material nachweisbar ist.
§ 9 (12)
Es wird eine Regelung zu 2 bisher ungeregelten Arten von Gauben ergänzt. Diese müssen nicht wie die
übrige Dacheindeckung eingedeckt werden. In § 9 Abs. 12 wird der Satz 3 wie folgt ergänzt:
Schlepp- und Satteldachgauben sind wie die Dachfläche einzudecken, Flachdachgauben (unter 15 Grad)
und Segmentgauben können auch in Zinkblech und Glas ausgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Satzungsexemplar mit den Festsetzungen, der Allgemeinen Begründung und den zugehörigen
Erläuterungen
Anlage 2 Lageplan
Anlage 3 Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt 55.245,64 € (Gesamtausgabe gilt für die Überarbeitung
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig) beider Satzungen: Gestaltungssatzung und Werbesatzung
inkl. Nachtrag und Erwerb der Nutzungsrechte für die
Gestaltungsfibel)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt -
Folgekosten -
einmalige / laufende Haushaltsbelastung einmalig
Veranschlagung im Haushaltsplan 51101.5431601
Erträge/Einzahlungen 44.196,51 € (80 % Förderung von Bund und Land im
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig) Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßahme
Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ Neuruppin)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen -
Anhörung des Ortsbeirates -
Datum
Ruhle
Bürgermeister
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