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Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum Hier: Abwägungs- und Satzungbeschluss der Neufassung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-11-05
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Extrahierter Text

Beschlussvorlage öffentlich Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 6100 Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / 07.07.2026 2006/17 6. Ergänzung 6120/Rb Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 05.11.2026 Wirtschaftsförderungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2026 Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026 Betreff Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Neufassung Beschlussvorschlag 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwägung der zur öffentlichen Auslegung vom 25.03.2026 bis 27.04.2026 und zu der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 25.03.2026 bis 27.04.2026 eingegangenen Stellungnahmen gemäß beigefügtem Abwägungsvorschlag (Anlage 3). 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gestaltungssatzung der Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum (Anlage 1 und 2). 3. Die Allgemeine Begründung und die Erläuterungen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 1). Problembeschreibung/Begründung Verfahren Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin hat in ihrer Sitzung am 09.03.2026 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gestaltungssatzung für die Fontanestadt Neuruppin für das Stadtzentrum gefasst (Drucksache Nr. 2006/17 5. Ergänzung). Die Durchführung der Beteiligung betroffener Bürgerinnen und Bürger und berührter Träger öffentlicher Belange (TöB) gem. § 87 Abs. 8 Satz 3 BbgBO ist erfolgt. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 25.03.2026 bis 27.04.2026. Die TöBs wurden per e-Mail am 25.03.2026 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Abgabefrist lief bis zum 27.04.2026. Alle Stellungnahmen wurden ausgewertet und als Abwägungsvorschlag tabellarisch aufgeführt (Anlage 3). Die Stellungnahmen der TöBs und die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen sind in der Abwägungstabelle enthalten. Das Eisenbahnbundesamt (TöB Nr. 24a) wurde aufgrund eines Hinweises der DB AG. Deutsche Bahn Immobilien (TöB Nr. 24) im Zeitraum vom 28.09.2026 bis zum 27.10.2026 nachträglich beteiligt. Es wurde eine Stellungnahme eingereicht, die in der beigefügten Abwägungstabelle enthalten ist und die von der Verwaltung vorgeschlagene zusätzliche Erläuterung bestätigt. Die verwaltungsinternen Stellungnahmen der Fachämter und die dahingehenden Änderungen finden sich ausschließlich im Begründungstext dieser Beschlussvorlage wieder, nicht in der Abwägungstabelle. Insgesamt sind insgesamt 20 Stellungnahmen eingegangen, davon 13 Stellungnahmen von den TöBs, 5 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 2 Stellungnahmen von verwaltungsinternen Fachämtern. Eingegangene Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Gestaltungssatzung vorgebrachten Bedenken und Anregungen aller Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: Von den insgesamt 20 eingegangenen Stellungnahmen haben 3 keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken geäußert und 17 Hinweise oder Anregungen gegeben. Mit dem Abwägungsergebnis der Beteiligung der TöBs und der Öffentlichkeit wurden 11 Änderungen oder Ergänzungen übernommen. Weitere Details können der Abwägungstabelle entnommen werden. Abwägungsergebnis Aus den Stellungnahmen der TöB wurden z.B. die Schwerpunktthemen Dachaufbauten bzw. PV Anlagen, Fensterbeklebungen und Schaltkästen deutlich. Weitere Informationen können der beigefügten Abwägungstabelle entnommen werden. Darüber hinaus wurden folgende Punkte verwaltungsintern übernommen: Im Kapitel Allgemeine Begründung der Gestaltungssatzung wurden zur Klarstellung folgende Ergänzungen vorgenommen: • Zone I - die klassizistische Stadtanlage (errichtet von 1787 bis 1806) und der vom Stadtbrand verschonte spätmittelalterliche Stadtbereich (errichtet vor 1787), ehemals vorwiegend Gebiet A und B • Zone II - die unmittelbar angrenzenden Gebiete, vorwiegend aus dem 19. Jahrhundert, ehemals vorwiegend Gebiet C“ Gebietsübergreifend werden gesonderte Festsetzungen für Neubauten und Gebäude aus der Entstehungszeit von 1945 bis 1993 (Inkraftsetzung der 1. Gestaltungssatzung) getroffen. Die gestalterischen Festsetzungen im Einzelnen orientieren sich an dem Bestandsalter des jeweiligen Gebäudes. Maßgeblich für die Zuordnung zu den jeweiligen Gebäudekategorien ist die ursprüngliche Errichtung des Hauptgebäudes. Die Einordnung erfolgt anhand bauhistorischer Akten und Erkenntnissen. § 1 (3) - Die Leineweberstraße wird ergänzt, da sie bislang nicht erfasst war. - Da die SVV zwischenzeitlich die Umbenennung des Kirchplatzes beschlossen hat (Beschluss der StVV vom 9.3.2026; Dr.Nr. 2025/25 2.Ergänzung) wird der Platz in „Schinkelplatz“ geändert. § 3 (4) Hier wird eine redaktionelle Korrektur vorgenommen, da ein Satzteil fehlte: Wandöffnungen von Fenstern, Türen und Toren aus der Zeit vor 1945 dürfen nicht verändert werden. Ausgenommen sind die Umnutzung von Gewerberäumen zu Wohnzwecken, die Umnutzung von Wohnräumen zu Gewerberäumen sowie die Herstellung eines barrierefreien Zugangs. Die Ausnahme nach Satz 2 gilt nur im Erdgeschoss und unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Satzung. § 6 (1) Da bereits auf das stehende Format hingewiesen wurde (§ 3 Abs. 4a und § 5 Abs.1), kann der Absatz gekürzt werden. Schaufenster und Ladeneingangstüren sind nur im Erdgeschoss und nur als stehendes Rechteck im Format der Wandöffnung zulässig. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 6 (5) In der Erläuterung wird der fehlerhafte Verweis auf den Paragraphen wie folgt korrigiert: Hinsichtlich der Festsetzung des Materials bei Schaufenstern und Ladeneingangstüren gilt die Begründung zu § 5 Abs. 3 entsprechend, da auch hier Holz als authentisches Material nachweisbar ist. § 9 (12) Es wird eine Regelung zu 2 bisher ungeregelten Arten von Gauben ergänzt. Diese müssen nicht wie die übrige Dacheindeckung eingedeckt werden. In § 9 Abs. 12 wird der Satz 3 wie folgt ergänzt: Schlepp- und Satteldachgauben sind wie die Dachfläche einzudecken, Flachdachgauben (unter 15 Grad) und Segmentgauben können auch in Zinkblech und Glas ausgeführt werden. Anlagen: Anlage 1 Satzungsexemplar mit den Festsetzungen, der Allgemeinen Begründung und den zugehörigen Erläuterungen Anlage 2 Lageplan Anlage 3 Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt 55.245,64 € (Gesamtausgabe gilt für die Überarbeitung (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) beider Satzungen: Gestaltungssatzung und Werbesatzung inkl. Nachtrag und Erwerb der Nutzungsrechte für die Gestaltungsfibel) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt - Folgekosten - einmalige / laufende Haushaltsbelastung einmalig Veranschlagung im Haushaltsplan 51101.5431601 Erträge/Einzahlungen 44.196,51 € (80 % Förderung von Bund und Land im (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig) Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßahme Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“ Neuruppin)  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19% keine finanziellen Auswirkungen - Anhörung des Ortsbeirates - Datum Ruhle Bürgermeister

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