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Bebauungsplan Nr. 3.1 "Treskow II – Industriegebiet südlich Hermann-Riemschneider-Straße" Hier: Abwägung frühzeitige Beteiligung, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
öffentlich
Dezernat, Amt / Aktenzeichen Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
6000 Baudezernat / 6120/La/B-Plan-3.1 07.10.2026 2024/50 1. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und 05.11.2026
Wirtschaftsförderungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026
Betreff
Bebauungsplan Nr. 3.1 “Treskow II – Industriegebiet südlich Hermann-Riemschneider-Straße"
Hier: Abwägung frühzeitige Beteiligung, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag
1. Die StVV beschließt die Abwägung gemäß beigefügtem Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zu den
vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
2. Die StVV beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3.1 „Treskow II – Industriegebiet südlich
Hermann-Riemschneider-Straße“ (B-Plan Nr. 3.1), bestehend aus der Planzeichnung mit der
Planzeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen, (Anlagen 2 und 3).
3. Der Entwurf der Begründung (Teil 1) und des Umweltberichtes (Teil 2) werden gebilligt (Anlagen 4 und
5).
4. Die StVV beschließt, dass der Entwurf des B-Plans Nr. 3.1 mit der Begründung und dem
Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und
Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Fontanestadt zu veröffentlichen sind.
Zusätzlich ist eine öffentliche Auslegung durchzuführen. Des Weiteren sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen sowie die
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5. Die Bekanntmachung über die öffentliche Planauslegung der in Nr. 4 genannten Unterlagen ist auf der
Homepage der Fontanestadt Neuruppin und im Schaukasten des Rathauses vorzunehmen sowie über
das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg zugänglich zu machen.
Begründung
Bisheriger Stand zum Bebauungsplanverfahren, Korrektur Flächenangabe,
Umbenennung B-Plan 3.1
In ihrer Sitzung am 16.12.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung (StVV) die Aufstellung des B-Plans
Nr. 3.1 „Gewerbegebiet Treskow II“ für ein ca. 7,5 ha, richtigerweise ca. 9,7 ha großes Gebiet, zur
Entwicklung eines Industriegebietes gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschlossen, vgl.
Drs.-Nr. 2024/50. Im damaligen Beschluss ist die Fläche in der in Bezug genommenen Anlage
zeichnerisch richtig dargestellt, die Flächengröße jedoch im Beschlusstext und der Begründung
versehentlich mit nur ca. 7,5 ha statt mit ca. 9,7 ha angegeben. Anlass, Zielstellung und Erfordernis der
Planaufstellung wurden dargestellt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Um der Anstoßwirkung für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum gegenständlichen Entwurf des B-Plans Nr.
3.1 besser gerecht zu werden, wird dieser wie folgt umbenannt: Bebauungsplan Nr. 3.1 “Treskow II –
Industriegebiet südlich Hermann-Riemschneider-Straße". Die bisherigere Bezeichnung lautete: B-Plan Nr.
3.1 „Gewerbegebiet Treskow II“.
Die Aufstellung des B-Plans Nr. 3.1 erfolgt im Parallelverfahren mit der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) in derselben Sitzungsschiene, siehe Drs.-Nr. 2002/97 48. Ergänzung.
Beide Verfahren haben zeitgleich das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchlaufen.
Frühzeitige Beteiligung, Abwägungsergebnisse
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TöB) sowie der Nachbargemeinden erfolgte in der Zeit vom 15.01. bis 19.02.2026.
Die Unterlagen standen entsprechend der Öffentlichen Bekanntmachung vom 14.01.2026 auf der
Internetseite der Fontanestadt (https://neuruppin.de/bauen-und-stadtentwicklung/stadtplanung), dem
zentralen Landesportal Brandenburg (https://bb.beteiligung.diplanung.de/) sowie zur Einsichtnahme im
Rathaus der Fontanestadt Neuruppin bereit.
Insgesamt wurden 49 TöB inklusive Nachbargemeinden beteiligt. Davon haben 23 Stellungnahmen
abgegeben. Aus der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen vor.
Der Ortsbeirat Buskow wurde ebenfalls beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen wurden teilweise berücksichtigt und sind in die Erarbeitung des Entwurfs
eingeflossen. Die Ergebnisse der Abwägung sind dem Abwägungsprotokoll zu entnehmen (Anlage 1).
Weitere Vorgehensweise
Im Ergebnis der gegenständlichen Beschlussfassung folgt die Durchführung des förmlichen
Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB. Die Öffentlichkeit wird zu den
Unterlagen, wie im Beschlusspunkt Nr. 4 Satz 2 genannt, zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen
Planauslegung beteiligt. Die TöBs und Nachbargemeinden werden auf elektronischem Wege schriftlich
beteiligt.
Die Vorgaben für die Bekanntmachung (Beschlusspunkt Nr. 5) richten sich nach § 3 Abs. 2 Satz 4 und 5
BauGB i.V.m. § 21 Abs. 2, 5 Hauptsatzung.
Ortsbeiräte Alt Ruppin, Buskow und Stöffin
Die Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Ruppin, Buskow und Stöffin werden gebeten, bis zur
Stadtverordnetenversammlung eine Stellungnahme abzugeben. In allen drei benannten Ortsteilen wurden
externe Ausgleichsmaßnahmen in Form von Baumpflanzungen festgesetzt, der Ortsteil Buskow wird
darüber hinaus aufgrund der räumlichen Nähe zum Vorhaben beteiligt.
Gutachten
Die Originalstellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die der Begründung und dem
Umweltbericht zugrunde liegenden Gutachten können auf Wunsch digital zugesendet werden (Kontakt:
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung, Antje Lange, E-Mail: [email protected], Tel.
03391/ 355 722). Das betrifft folgende Gutachten:
1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zum Bebauungsplan Nr. 3.1 „Gewerbegebiet Treskow II“
Entwurf (Ellmann/Schulze GbR, September 2026)
2. Biotopkartierung zum Bebauungsplan Nr. 3.1 „Gewerbegebiet Treskow II“ (Ellmann/Schulze GbR,
September 2026)
3. Ergebnisse der Kartierung aus dem Jahr 2025 zum Vorkommen von Chiropteren im
Untersuchungsgebiet „Neuruppin – Treskow II“ (NANU GmbH, November 2025)
4. Faunistische Kartierung zum Bebauungsplan Nr. 3.1 „Gewerbegebiet Treskow II“ (Ellmann/Schulze
GbR, September 2026)
5. Faunistische Nachkartierung zum Bebauungsplan Nr. 3.1 „Gewerbegebiet Treskow II“
(Ellmann/Schulze GbR, Juli 2026)
6. Geotechnische Untergrunderkundung, Baugrunduntersuchung Treskow II, Neuruppin (GECO
GmbH, Januar 2026)
7. Niederschlagsentwässerungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 3.1 „Gewerbegebiet Treskow II“
Abschlussbericht (akwatec Pasterny, September 2026)
8. Verkehrsaufkommensabschätzung nach Bosserhoff-Verfahren, Bebauungsplan Nr. 3.1
„Industriegebiet Treskow südlich Hermann-Riemschneider-Straße“, (Fontanestadt Neuruppin,
Oktober 2026)
Anlagen
1. Abwägungsprotokoll zur frühzeitigen Beteiligung (Stand: 07.10.2026)
2. Entwurf Planzeichnung B-Plan Nr. 3.1 (Stand: 07.10.2026)
3. Entwurf textliche Festsetzungen B-Plan Nr. 3.1 (Stand: 07.10.2026)
4. Entwurf Begründung, Teil 1, B-Plan Nr. 3.1 (Stand: 07.10.2026)
5. Entwurf Umweltbericht, Teil 2, B-Plan Nr. 3.1 (Stand: 07.10.2026)
6. Entwurf Umweltbericht, Anlage 1 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, B-Plan Nr. 3.1
(Stand: 07.10.2026)
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt ca. 96.600 € (Gesamtkosten B-Plan Nr. 3.1)
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt ./.
Folgekosten bei Umsetzung des B-Plans u.a. für Ausgleichs- und
Erschließungsmaßnahmen
einmalige / laufende Haushaltsbelastung einmalig über die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 gestaffelt
Veranschlagung im Haushaltsplan 51101.5431600
Erträge/Einzahlungen voraussichtlich ca. 76.000 € Fördermittel, verteilt auf die
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig) Haushaltsjahre 2025-2026
Umsatzsteuerbar ☒ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2025) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates Ortsteile Alt Ruppin, Buskow, Stöffin
Datum
Ruhle
Bürgermeister
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