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Tarif für das Rechnungsprüfungsamt

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeKreis Viersen
Datum2026-11-11
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Sitzungsvorlage - öffentlich - Organisationseinheit: Datum Vorlage Nr. Rechnungsprüfungsamt 27.10.2026 197/2026  Beratungsweg  voraussichtlicher Sitzungstermin Rechnungsprüfungsausschuss 11.11.2026 Kreisausschuss 26.11.2026 Kreistag 03.12.2026 Tagesordnungspunkt: Tarif für das Rechnungsprüfungsamt Anlagen: 1. Entgeltkalkulation ab dem 01.01.2027 2. Tarif für das Rechnungsprüfungsamt ab dem 01.01.2027 Berichterstattung: Amtsleiter Gerads Beschluss- bzw. Protokollvorschlag: Der Kreistag beschließt mit Wirkung vom 01.01.2027 den Tarif für das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Viersen in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung. Erläuterungen: Unabhängig von den Prüfungen bei drei kreisangehörigen Kommunen im Rahmen von öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen werden vom Rechnungsprüfungsamt auch Prüfungen bei Dritten (z. B. Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette, Studieninstitut Niederrhein) vorgenommen, für die Kos- tenerstattungen erhoben werden. Die letzte Tarifanpassung wurde zum 01.01.2024 mit einem Stun- densatz von 78,00 € vorgenommen. Aufgrund der in den vergangenen Jahren erfolgten Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen soll der Tarif zum 01.01.2027 angepasst werden. Die Kalkulation erfolgt mit Hilfe von Pauschalsätzen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). Sie ist als Anlage 1 beigefügt. Ab dem 01.01.2027 soll der Stundensatz daher auf 91,00 € zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer festgesetzt werden. Die daraus resultierende und zu beschließende Tariffestsetzung ist als Anlage 2 beigefügt. Die Kostenerstattungen belaufen sich dann zukünftig auf jährlich insgesamt rd. 13.000 €. Drucksache 197/2026 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen Produkt(e) / Kostenstelle(n) 01.05.01 Keine. Ja, bereits berücksichtigt. X Ja, folgende Abweichung: lfd. HHJ lfd. HHJ + 1 lfd. HHJ + 2 lfd. HHJ + 3 Aufwendungen / Auszahlungen Erträge / Einzahlungen 1.900 € 1.900 € 1.900 € Erläuterung zur finanziellen Abweichung (einschl. Rechtsgrundlage für die Aufgabe, Deckung etc.): G i e l e n Landrat

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