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Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Düren und seinen Kommunen zur Organisation des Ganztagsangebotes an Grundschulen
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Kreuzau |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kreuzau Mitteilung: 218/2026
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger
BE: Frau Kupferschläger
Kreuzau, 28.10.2026
- öffentlicher Teil -
Mitteilung
für den
Schul-, Sport- und Kulturausschuss 10.11.2026
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kreis Düren und seinen Kommunen zur
Organisation des Ganztagsangebotes an Grundschulen
Der Kreis Düren und seine Kommunen, die nicht über ein eigenes Jugendamt verfügen, haben eine
Kooperationsvereinbarung zur Organisation des Ganztagsangebotes an Grundschulen geschlossen
(Anlage). Damit wird die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des bundesweiten
Rechtsanspruchs geschaffen, der zum 1. August 2026 zunächst für Kinder des ersten Schuljahres
gilt und anschließend schrittweise auf die weiteren Jahrgänge ausgeweitet wird.
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs liegt beim Kreisjugendamt Düren. Die Umsetzung erfolgt vor Ort
in den Städten und Gemeinden. Hiervon sind alle Kommunen betroffen, mit Ausnahme der Stadt
Düren, die über ein eigenes Jugendamt verfügt – für die Gemeinde Kreuzau bedeutet dies, dass die
Umsetzung des Rechtsanspruchs in örtlicher Verantwortung in Zusammenarbeit mit dem
Kreisjugendamt Düren erfolgt.
Der Kreis Düren und die Kommunen betonen, dass die Vereinbarung ein wichtiger Baustein ist, um
Kindern und Familien im Kreis Düren auch künftig ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes
Betreuungsangebot zu ermöglichen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs für die Offene
Ganztagsgrundschule (OGS) ist zugleich ein wesentlicher Bestandteil der kreisweiten
Präventionsstrategie „Gut aufwachsen im Kreis Düren“.
Die Zahl der OGS-Plätze konnte in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut werden. Waren
zum 1. August 2024 noch 2.636 Plätze vorhanden, standen ein Jahr später bereits 3.065 Plätze zur
Verfügung. Für den Start des Rechtsanspruchs zum 1. August 2026 waren kreisweit 3.062 Plätze
geplant. Im Regelfall erhalten alle Kinder einen Platz. Individuelle Lösungen für besondere Bedarfe
im Einzelfall werden von allen Beteiligten unterstützt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
Text aus PDF extrahiert