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Bebauungsplan Nr. E 18, 5. Änderung, Ortsteil Kreuzau, "Wohnsiedlung" hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

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GemeindeGemeinde Kreuzau
Datum2026-11-19
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Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 119/2024 1. Ergänzung Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Hüttl BE: Herr Kruppa Kreuzau, 26.10.2026 - öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Umwelt- und Klimaschutzausschuss 11.11.2026 Bau- und Planungsausschuss 19.11.2026 Bebauungsplan Nr. E 18, 5. Änderung, Ortsteil Kreuzau, "Wohnsiedlung" hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB I. Sach- und Rechtslage: In seiner 23. Sitzung vom 03. Dezember 2024 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, „Wohnsiedlung“, Ortsteil Kreuzau, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ferner wurde der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage 119/2024 verwiesen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wurde im Zeitraum vom 02.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 durchgeführt. Da aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum keine Stellungnahmen abgegeben wurden, sind unter Anlage 1 lediglich die Stellungnahmen der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange beigefügt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden in den Unterlagen Anpassungen vorgenommen, welche zur einfacheren Lesbarkeit in blau hervorgehoben sind. Die Anpassungen betreffen hauptsächlich folgende inhaltliche Aspekte: • Anpassung an Starkregen • Betrachtung der Hochwassergefahrenkarte • Anpassung der Begründung an den derzeit gültigen Regionalplan Köln • Anpassung der privaten Grünflächen • Anpassung der Vermeidungsmaßnahmen • Ergänzungen zur Anpflanzung und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen • Erläuterungen zur ökologischen Kompensation • Erläuterungen zu CEF-Maßnahmen • Erläuterungen zur Regelung des Wasserabflusses • Ergänzungen zum Denkmalschutz • Ergänzungen zur verkehrstechnischen Erschließung • Ergänzungen zu den Themenbereichen der Ver- und Entsorgung • Anpassungen zu den Erläuterungen der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 1 und 2 • Erläuterungen zur fledermauskundlichen Erfassung • Erläuterungen zum Umweltbericht • Erläuterungen zu Kompensationsmaßnahmen Folgende Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt und werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt: Anlage 1: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen Behörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.01.2025 bis zum 07.02.2025 (Stand: 11.09.2026) Anlage 2: Abgrenzungskarte 5. Änderung Bebauungsplan Nr. E 18, „Wohnsiedlung“ Anlage 3: Planzeichnung 5. Änderung Bebauungsplan Nr. E 18, „Wohnsiedlung“ (Stand: 15.10.2026) Anlage 4: Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen, Hinweise und Empfehlungen (Stand: Oktober 2026) Anlage 5: Begründung (Stand: 15. 10. 2026) Anlage 6: Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan (Stand: Oktober 2026) Anlage 7: FFH-Vorprüfung (Stand: September 2026) Anlage 8: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 und 2 (Stand: September 2026) Anlage 9: Ergebnisbericht fledermauskundlicher Erfassungen 2024 – Mit integriertem Maßnahmenkonzept Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, „Rote Villa“ (Stand: September 2026) Anlage 10: Entwässerungskonzept Anlage 11: Verkehrsuntersuchung (Stand: August 2025) Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu folgen. Ferner wird seitens der Verwaltung die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit den angepassten Planunterlagen empfohlen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gemeinde Kreuzau entstehen durch das Planverfahren keine Kosten. Die anfallenden Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB aus Anlage 1 wird zugestimmt. 2. Dem Planentwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes E 18, „Wohnsiedlung“, Ortsteil Kreuzau, wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit den angepassten Unterlagen durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - 2 -

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