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Personalbewirtschaftung städtische Kindertageseinrichtungen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeSandersdorf-Brehna
Datum2026-11-05
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Mitteilungsvorlage Sachbearbeiter: Frau Schneider DSNR: 483/2026 Telefon: (0 34 93) 801-260 Sitzungsnr.: SA SB - 006/2026 Fachbereich: Zentrale Dienste und Soziales Datum: 27.10.2026 Gremien: Ausschuss für Schule, Sport, Kultur, Soziales, Jugend und Senioren, Sandersdorf-Brehna öffentlich 05.11.2026 Betreff: Personalbewirtschaftung städtische Kindertageseinrichtungen Sachverhalt: Stetig erfolgt eine Reflexion der Betreuungsbedarfe in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Dazu werden die Geburtenzahlen genau beobachtet, benötigte Betreuungsumfänge angepasst und zur Verfügung gestellt, auf Personalentwicklungen kurzfristig reagiert und die Personalstrategie mittelfristig darauf ausgerichtet. Dabei erfolgt die Personalbewirtschaftung unter folgenden Gesichtspunkten: • Einhaltung des gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel nach KiföG LSA (gesetzlich vorgeschriebene Berechnung anhand konkreter Faktoren) • Zur Verfügung Stellung der erforderlichen Leitungsstunden nach KiföG LSA (unbestimmter Rechtsbegriff) • Sicherstellung der Qualität durch die zusätzliche Gewährung von Funktionsstunden pro Woche/ pro (Sicherheit, Hygiene, Kinderschutz, Brandschutz, Praxisanleitung) Es ist fest zu stellen, dass die Kinderzahlen, wie in den vergangenen drei Jahren auch, weiterhin rückläufig sind. Ziel ist es somit, erneut die personellen Ressourcen bedarfsgerecht auszurichten, vorhandene Potenziale zu sichern und zugleich qualitativ hochwertige Betreuung bestmöglich zu nutzen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 wurde daher angeregt durch zusätzliche Instrumente innerhalb der Personaleinsatzplanung, den Erziehungs- und Bildungsauftrag in den städtischen Kindertagesstätten langfristig qualitativ zu sichern und zu fördern. Vor diesem Hintergrund wurden, verschiedene Maßnahmen zur Steigerung des Personaleinsatzes unter allgemeiner Betriebstauglichkeit und wirtschaftlichem Einsatz von Personalressourcen geprüft. Im Ergebnis werden 3 Maßnahmen zur Steigerung der Personaleinsatzplanung über die eigentlich gesetzlich, benötigte Personalbedarfsplanung hinaus dem Sozialausschuss vorgestellt. Unterschieden wird zum einen konkret in 1. Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch 1. die Anpassung der Leitungsstunden auf eines vorliegenden Schiedsspruchs sowie 2. die Einführung einer zusätzlichen Funktionsstunde für Qualitätsmanagement sowie 2. Maßnahmen zum Erhalt von Personalien durch 1. die Führung der Anerkennungsjahrpraktikanten außerhalb der Personalberechnung und / oder 2. die Führung der Beschäftigten des Freizeittreffs außerhalb der Personalberechnung. und 3. Maßnahmen zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs durch 1. die Einstellung einer sog. Springerkraft EG S 8a TVÖD VKA oder/ 2. die situative vertragliche Beauftragung einer Personalleihe Eine Kostenaufstellung zu den einzelnen Maßnahmen befindet sich in der Anlage 1 zur Mitteilungsvorlage. Diese Maßnahmen sollen zunächst für ein Jahr greifen. Im Mittelpunkt steht dabei die Bereitstellung zusätzlicher Personalstunden sowie der Personalerhalt von befristet Beschäftigten, um die vorhandenen personellen Ressourcen gezielter einsetzen zu können, Belastungen der Beschäftigten zu senken und die vorhandene Qualität zu sichern. Die Umsetzung erfolgt zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Qualität und mit der Maßgabe der Verlässlichkeit der Betreuung. Die Wirkungen der Maßnahmen sollen während des Erprobungszeitraums beobachtet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann als Grundlage für eine weiterführende Ausrichtung der Personalstrategie dienen. Auf dieser Basis kann beurteilt werden, welche Maßnahmen sich bewährt haben, in welcher Höhe die Personalkosten tatsächlich angefallen sind und an welcher Stelle auf veränderte Bedarfe zu reagieren ist. Anhand einer Präsentation erfolgt eine ausführliche Erläuterung der Personalmaßnahmen. Der derzeitige Personalkostenansatz für das HHJ 2027 beinhaltet nicht die Personalkosten der Maßnahmen 2. und 3 (Springer). Bei der Entscheidung für die Implementierung einer oder mehrerer dieser Maßnahmen, muss das Budget der Personalkosten entsprechend um diese Summen erhöht werden. Anlage: - 1 – Stellenbewirtschaftung / Personalstundenplanung 2026-2027 ................................................. Bürgermeisterin

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