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Dorfhilfe Holtsee hier: Umsetzung des Projekts, Kosten, Finanzierung, Förderung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAmt Hüttener Berge
Datum2026-11-11
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Amt Hüttener Berge Groß Wittensee, 09.10.26 Der Amtsdirektor Vorlagen-Nr. 10/2026/028 Az.: 031.08; 022.3; 023.31; 023.48 / 103 Schriftstück-ID 560878 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Status TOP Ausschuss für Soziales, Kultur und Vereine 11.11.2026 öffentlich 5. Holtsee Finanz- und Wirtschaftsausschuss Holtsee 25.11.2026 öffentlich 4. Gemeindevertretung Holtsee 07.12.2026 öffentlich Dorfhilfe Holtsee hier: Umsetzung des Projekts, Kosten, Finanzierung, Förderung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Vereine Holtsee empfiehlt, / Der Finanz und Wirtschaftsausschuss Holtsee empfiehlt, / Die Gemeindevertretung Holtsee beschließt, vorbehaltlich der Gewährung der Förderung durch die AktivRegion Eckernförder Bucht, das dreijährige Projekt „Dorfhilfe“ umzusetzen und den Eigenanteil in Höhe von insgesamt 16.554,40 € sowie die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Mit der Umsetzung des Projekts werden folgende Personen beauftragt: • ________________ • ________________ • ________________ Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge für die im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführten Positionen zu vergeben bzw. entsprechende Anschaffungen zu tätigen. Des Weiteren wird der Bürgermeister, oder eine von ihm beauftrage Person, ermächtigt die Stellenbesetzung vorzunehmen. Die Entscheidung über die Einstellung der Dorfhilfe- Fachkraft erfolgt im Rahmen einer Stellenausschreibung und eines Stellenbesetzungsverfahrens. Sachverhalt: Im Zuge der Daseinsvorsorge haben die Gemeinden Brekendorf, Bünsdorf, Neu Duvenstedt und Sehestedt das Projekt „Dorfhilfe“ entwickelt, um Bürgerinnen und Bürger in sozialen Belangen zu unterstützen. Im Rahmen des Projekts wurde Personal eingestellt, das Bürgerinnen und Bürgern Unterstützung in sozialen Belangen anbietet. In Brekendorf handelt es sich dabei um eine Stelle auf Basis geringfügiger Beschäftigung. In Bünsdorf, Neu Duvenstedt und Sehestedt wurde eine Fachkraft mit 20 Stunden in der Woche eingestellt. Herausforderung Im ländlichen Raum ist eine zunehmende Einsamkeit älterer Menschen sowie abnehmende nachbarschaftliche Hilfe und sinkende Teilhabe am Dorfleben zu beobachten. Gerade ältere und erkrankte Menschen oder Menschen in anderen Notlagen, profitieren jedoch sehr von zwischenmenschlichen Beziehungen und sozialer Teilhabe. Im Amt Hüttener Berge bieten bestehende Einrichtungen, wie die Pflegestützpunkte im Kreis Rendsburg-Eckernförde, wertvolle Hilfe und Beratung an. Jedoch sind darüberhinausgehende Unterstützungsbedarfe zu beobachten, die hierdurch nicht in vollem Umfang gedeckt werden können: • Häufig treten Problemstellungen im Alltag auf, die nicht nur mit Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit im Zusammenhang stehen. • Die tatsächliche Inanspruchnahme bestehender Hilfsmöglichkeiten und Angebote ist oft mit (u. a. bürokratischen oder psychosozialen) Hürden verbunden. • Angebote sind gerade im ländlichen Raum für Träger (z. B. Pflegedienste) oft unwirtschaftlich und daher nicht immer zugänglich. • Ambulante Pflegedienste können aus Zeitgründen zumeist kaum soziale Unterstützung leisten. Der Vereinsamung von Menschen kann oft ebenfalls nicht durch diese vorgebeugt werden, was auch in fehlender Kenntnis lokaler Strukturen begründet liegt. • Nachbarschaftshilfe und freiwilliges Engagement, die in der Vergangenheit oft wichtige Strukturen für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen darstellten, sind zum Teil rückläufig und können nicht für alle Menschen mit Bedarfen Unterstützung leisten. Tätigkeitsbeschreibung der Dorfhilfe in Brekendorf, Bünsdorf, Neu Duvenstedt und Sehestedt Ziel der Dorfhilfe soll daher sein, nachbarschaftliche Hilfen, soziale Kontakte innerhalb der Dorfgemeinschaft, die Teilhabe älterer Menschen und die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Ein solches Hilfs- und Unterstützungsangebot soll bestehende Angebote ausdrücklich nicht ersetzen, sondern deren Zugänglichkeit verbessern. Zielgruppe für die Unterstützungsleistungen der Dorfhilfe sind alle Menschen in herausfordernden Lebenssituationen z. B. junge Eltern, Trauernde und ältere Menschen. Hieraus ergibt sich folgende Tätigkeitsbeschreibung für Dorfhilfe: • Hilfsbedürftige Menschen/Familien in den Gemeinden erkennen, beraten und Hilfsangebote vermitteln. Insbesondere für die Annahme von Hilfsangeboten motivieren, deren Wirkung kontrollieren und die Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben fördern. • Beratung, Vermittlung und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen, z.B. Hausarztbesuch in der eigenen Häuslichkeit organisieren. • Im Bereich der Hauswirtschaft (z. B. Essen, Einkaufen, Reinigung, Alltagsfahrten) kurzfristige (Nachbarschafts-)Hilfe zur Erstversorgung organisieren. • Vernetzung mit lokalen, regionalen und überregionalen Leistungserbringern, Hilfsorganisationen und Anlaufstellen, z.B. Pflegestützpunkte oder gemeindliche Seniorenbeiräte. • Organisation und/oder Durchführung von Informationsveranstaltungen zu den Themen Pflege, Gesundheit und Teilhabe. • Kontaktperson und zentrale Anlaufstelle in der Region mit Hintergrundwissen über örtliche Strukturen und regionale Besonderheiten bzw. Problemlagen. Die Bürgermeister und Gemeindevertretungen der teilnehmenden Gemeinden müssen, für ein erfolgreiches Projekt, aktiv dazu beitragen, die Dorfhilfe im jeweiligen Dorf zu etablieren. Hinsichtlich der fachlichen/inhaltlichen Ausgestaltung der Dorfhilfe-Tätigkeiten (wie z. B. Hilfestellung im Umgang mit schwierigen Fällen, Supervision), kann seitens des Amtes keine Unterstützung geleistet werden. Im Rahmen eines möglichen Projekts „Dorfhilfe“ in Holtsee könnte – analog zu Brekendorf – eine Personalstelle auf Basis geringfügiger Beschäftigung geschaffen werden. Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung kann der/die Beschäftigte ein Gehalt von maximal 633 € (ab 01.01.2027) erhalten. So könnte sich z. B. eine monatliche Arbeitszeit von 31 Stunden und einem Stundenlohn von ca. 20,40 € ergeben. Diese Werte wurden auch für den beigefügten Finanzierungsplan einer möglichen Dorfhilfe in Holtsee angesetzt. Die Personalstelle muss öffentlich für Bewerberinnen und Bewerber ausgeschrieben werden und ist auf maximal drei Jahre befristet. Möglichkeiten für eine Anschlussförderung bestehen derzeit nicht. Zeitplan Frühestmöglicher Zeitpunkt für eine Antragstellung wäre die Vorstandssitzung der AktivRegion Eckernförder Bucht im 1. Quartal 2027. Diese ist jedoch noch nicht terminiert. Nach der Zustimmung des Vorstandes zum Projekt, werden die Unterlagen an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landnutzung (LLnL) weitergegeben und dort geprüft. Mit einer Förderzusage wäre ca. im Zeitraum April – Oktober 2027 zu rechnen. Die Stellenausschreibung kann erst nach Erhalt der Förderzusage veröffentlicht werden. Finanzielle Auswirkungen: Die Projektkosten sowie die zu erwartenden Förderung (ca. 65 % der Personal- und Reisekosten – im dritten Jahr etwas weniger) und der Eigenanteil der Gemeinde sind dem beigefügtem Kosten- und Finanzierungsplan zu entnehmen. Für diesen Plan wird die Einstellung von Personal zum 01.07.2027 angenommen, was jedoch eher optimistisch geschätzt ist. Haushaltsjahr Gesamtkosten davon Förderung davon Eigenanteil 2027 6.942,00 € 3.633,50 € 3.308,50 € 2028 11.984,00 € 7.267,00 € 4.717,00 € 2029 11.984,00 € 6.540,30 € 5.443,70 € 3030 5.992,00 € 2.906,80 € 3.085,20 € Summe 36.902,00 € 20.347,60 € 16.554,40 € Es sind ausschließlich Personal- und Reisekosten förderfähig. Kosten wie Handyvertrag, Büromaterial, Microsoft-Lizenzen, Diensthandy, Laptop sind nicht förderfähig. Diese Kosten wurden im Rahmen des beigefügten Finanzierungsplans grob geschätzt, können aber variieren. Haushaltsmittel müssen für die entsprechenden Haushaltsjahre bereitgestellt werden. Im Auftrag Wortmann

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