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Grundschule Mehlingen - Beratung über zwei Planungsvarianten und Freigabe der weiteren Planungsleistungen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzung Nummer: 2026/0691 Datum: 26.08.2026
Aktenzeichen:
Verbandsgemeindeverwaltung
Sachbearbeiter*in: René Schaal
Enkenbach-Alsenborn
Abgestimmt mit Vorsitzender/Vorsitzendem ☐
Grundschule Mehlingen
Betreff: - Beratung über zwei Planungsvarianten und Freigabe der
weiteren Planungsleistungen
Gremium: TOP: Termin:
Bau- und Planungsausschuss, 05.11.2026
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Beschlussvorschlag
1. Über die zwei vorliegenden Varianten zum Umbau und Erweiterung der
Grundschule Mehlingen wird beraten und einen Empfehlungsbeschluss für den
Verbandsgemeinderat abgegeben.
2. Auf Grundlage der empfohlenen Variante werden die weiteren Planungsphasen
freigegeben um die 2. Stufe der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abzuschließen
und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zur Freigabe vorzulegen.
Begründung
Der Verbandsgemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 26.03.2026 beschlossen,
die weiteren Planungen auf eine 2 ½ Zügigkeit auszurichten.
Zwischenzeitlich erhielten wir von der ADD folgende Rückmeldung:
„Leider kann ich aufgrund der Datenlage die 2,5-Zügigkeit nicht bestätigen.
Selbst wenn ich das Baugebiet "Erweiterung Dellchen" mit 100 Wohneinheiten rechne
und auch das Baugebiet in Sembach (welches im Prognosezeitraum sicher nicht
bestückt werden wird) mit dazuzähle, komme ich perspektivisch nicht auf eine stabile
2,5-Zügigkeit.“
Vor diesem Hintergrund wurde nun die weitere Planung auf eine 2-Zügigkeit ausgelegt,
da nur das damit verbundene Raumprogramm mit den Hauptnutzflächen freigegeben
und gefördert werden kann. Hierzu wurden nun in Abstimmung mit der Schulleitung
beiliegende zwei Varianten ausgearbeitet.
Bei beiden Varianten war das Ziel, möglichst wenig in den vorhandenen Bestand
einzugreifen und dennoch das vorgegebene Raumprogramm zu erfüllen.
Die zusätzlich benötigten Räume beschränken sich nun insbesondere auf den
Speiseraum sowie einen Mehrzweckraum. Darüber hinaus wird bei beiden Varianten
der Brandschutz und die Barrierefreiheit durch die Anordnung eines
Außentreppenraumes mit integriertem Aufzug gewährleistet.
Einzig das Dachgeschoss im Altbau ist je nachdem welche Variante weiterverfolgt
wird, nur bedingt barrierefrei.
Der Inklusionsbeirates der Verbandsgemeinde fordert auf Nachfrage eine
behindertengerechte Zuwegung für alle Stockwerke. Von Seiten der Schulleitung und
der ADD kann auf eine barrierefreie Ausgestaltung des Dachgeschosses verzichtet
werden.
Sollte die Variante mit der „zweigeschossigen“ Brücke in Betracht gezogen werden,
müsste diese Ausführung mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Nach
bisherigen Aussagen der Denkmalschutzbehörde ist eine Anbindung an das
Altgebäude lediglich in filigraner Ausführung mit einer eingeschossigen „Brücke“
möglich.
Für die beiden vorliegenden Varianten wurde in beiliegender Präsentation zudem ein
möglicher Bauablauf und die Aufstellung notwendiger Container zur Auslagerung der
Schule aufgezeigt.
Die Planung wird von den Architekten im Ausschuss vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen
Im Auftrag:
(René Schaal)
Text aus PDF extrahiert