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Beschluss des Entwurfs für die Freiflächengestaltung nördlich der Klosteranlage im Ortsteil Kloster Zinna
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Jüterbog |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Stadt Jüterbog
Nummer Wiedervorlage
2026/0115 Amt Bauamt
Datum: 06.10.2026 Abteilung
Aktenzeichen 67 21 12
Bezug-Nr. 2025/0076,
2025/0089,
2026/0026, 2026/0040
Sitzung Termin TOP Status
Ortsbeirat Kloster Zinna 04.11.2026 2 öffentlich
Bau- und Sanierungsausschuss 11.11.2026 öffentlich
Stadtverordnetenversammlung 24.11.2026 öffentlich
Betreff:
Beschluss des Entwurfs für die Freiflächengestaltung nördlich der Klosteranlage im Ortsteil Kloster Zinna
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog beschließt den Entwurf der Freiflächengestaltung im
Umfeld der Klosteranlage im Ortsteil Kloster Zinna in der Fassung vom 18.09.2026, einschließlich der diesem
Beschluss beigefügten Anlagen 1-16.
Begründung:
Die Stadt Jüterbog verfolgt das Ziel, die Freiflächen nördlich der Klosteranlage im Ortsteil Kloster Zinna
denkmalgerecht, ökologisch und funktional aufzuwerten. Die Flächen befinden sich innerhalb der
Städtebauförderkulisse „Klosteranlagen und Gut Kaltenhausen“ des Bund-Länder-Programms „Lebendige
Zentren“.
Grundlage der Planung ist der am 09.03.2026 mit dem Büro hochC Landschaftsarchitektur GmbH geschlossene
Generalplanervertrag (Vergabebeschluss Nr. 2025/0076 vom 17.09.2025). Seitdem wurde die Planung
schrittweise unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der denkmalpflegerischen und
naturschutzfachlichen Anforderungen sowie der städtebaulichen Zielsetzungen entwickelt.
Zur frühzeitigen Information der politischen Gremien wurde das Planungskonzept am 11.03.2026 im Bau- und
Sanierungsausschuss vorgestellt und beraten (Beschluss Nr. 2026/0026).
Der Vorentwurf wurde am 06.05.2026 im Ortsbeirat Kloster Zinna sowie am 13.05.2026 im Bau- und
Sanierungsausschuss (Beschluss Nr. 2026/0040) vorgestellt und mit den Gremien erörtert.
Die Öffentlichkeit wurde ebenfalls frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden. Die erste Bürgerbeteiligung
zur Vorstellung des Vorentwurfs fand am 16.04.2026 in Kloster Zinna statt. Die eingegangenen Hinweise und
Anregungen wurden fachlich geprüft und – soweit sie mit den denkmalpflegerischen, naturschutzfachlichen und
wirtschaftlichen Zielsetzungen vereinbar waren – in die weitere Planung eingearbeitet. Die Entwurfsplanung
wurde im Rahmen einer zweiten Bürgerbeteiligung am 29.07.2026 der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert.
Auch hierbei bestand erneut die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise in den weiteren Planungsprozess
einzubringen.
Während der Planung erfolgten zahlreiche Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden und Trägern
öffentlicher Belange. Hierzu zählen insbesondere die Untere Denkmalschutzbehörde, das Brandenburgische
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM), die Untere Naturschutzbehörde,
der Wasser- und Bodenverband sowie weitere beteiligte Fachbehörden. Im Rahmen von zwei Scoping-
Terminen sowie weiterer Fachabstimmungen wurden die Anforderungen an die Planung konkretisiert.
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Aus den Abstimmungen ergaben sich zusätzliche fachliche Anforderungen. Dazu gehören insbesondere die
bauhistorische Bestandsdokumentation der Klostermauer, die Erweiterung des Vermessungsumfangs,
archäologische Untersuchungen, die Erstellung eines qualifizierten Eingriffs- und Ausgleichsplans
einschließlich artenschutzrechtlicher Fachbeiträge sowie weitere naturschutzfachliche Untersuchungen.
Darüber hinaus wurden Anforderungen zum Erhalt geschützter Biotope, zum Bodendenkmalschutz sowie zum
Wasserhaushalt in die Planung aufgenommen. Die hierfür erforderlichen Gutachten und Fachplanungen
wurden beauftragt, erstellt und in die Entwurfsplanung integriert.
Der Entwurf sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Sanierung und Sicherung der historischen Klostermauer,
Entwicklung barrierearmer Wege,
Anlage attraktiver und barrierefrei zugänglicher Aufenthalts- und Spielbereiche,
Entwicklung naturnaher Grün- und Retentionsflächen,
Verbesserung der ökologischen Funktionen und des Wasserhaushalts,
Aufwertung des Landschaftsbildes unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und
Denkmalschutzes.
Der Entwurf wurde im Oktober 2026 in der Fassung, die Gegenstand dieses Beschlusses ist, beim Landkreis
zur Genehmigung eingereicht.
Mit dem Entwurfsbeschluss bestätigt die Stadtverordnetenversammlung die vorliegende Entwurfsplanung als
Grundlage für die weitere Projektbearbeitung. Auf dieser Basis können die Ausführungsplanung,
gegebenenfalls die Einholung weiterer erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen sowie die
Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe von Bauleistungen erfolgen.
Der Beschluss selbst löst keine zusätzlichen Haushaltsmittel aus.
Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch eine gesonderte
Beschlussfassung (Vergabebeschluss von Bauleistungen).
Kosten und Finanzierung
Die Finanzierung des Projekts erfolgt über Städtebaufördermittel mit einem Förderanteil von 80 % sowie einem
kommunalen Eigenanteil von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Für die Umsetzung des Vorhabens werden aktuell Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.650.000 € brutto
veranschlagt. Davon entfallen rund 1.150.000 € auf die Baukosten. Die darüber hinausgehenden Kosten
umfassen Planungsleistungen, besondere Leistungen sowie weitere projektbezogene Leistungen und
Untersuchungen. Hierzu gehören unter anderem Vermessungsleistungen, Baugrundgutachten,
Biotoptypenkartierung, historische Bauforschung und archäologische Voruntersuchungen sowie die Erstellung
eines qualifizierten Eingriffs- und Ausgleichsplans.
In den Gesamtkosten ist auch der Wallrundweg enthalten. Aufgrund der bestehenden Zweckbindungsfrist sind
voraussichtlich die Kosten für die Erneuerung der Deckschicht in Höhe von
ca. 35.000 € netto nicht erneut über die Städtebauförderung finanzierbar. Die Stadt prüft gemeinsam mit dem
Fördermittelgeber alternative Finanzierungsmöglichkeiten für diesen Kostenanteil, insbesondere über andere
Förderprogramme wie LEADER. Sollte hierfür keine alternative Förderung bewilligt werden, wären die Kosten
vollständig aus städtischen Mitteln zu tragen.
Bei einer Förderquote von 80 % und einem kommunalen Eigenanteil von 20 % würden sich unter
Berücksichtigung der nicht zuwendungsfähigen Kosten für die Deckschicht (35.000 €) rechnerisch Fördermittel
von insgesamt ca. 1.290.000 € brutto und ein kommunaler Eigenanteil von insgesamt ca. 360.000 € brutto
ergeben. Sollte eine alternative Förderung für die Deckschicht gelingen, würde sich der von der Stadt zu
tragende Eigenanteil entsprechend verringern.
Die Genehmigung der im Entwurf dargestellten Maßnahmen bedeutet nicht, dass sämtliche Maßnahmen
zwingend umgesetzt werden müssen. Für das Vorhaben wurden in der Haushaltsplanung seit 2025
Gesamtkosten von rund 1.630.000 € zugrunde gelegt. Das Vorhaben ist zudem Bestandteil der bestehenden
Fördermittelbewilligung. Von 1.630.000 € entfallen gemäß der aktuellen Kostenberechnung rund 1.150.000 €
brutto auf die Bauleistungen. Im Rahmen des vorliegenden Beschlusses soll daher eine
Baukostenobergrenze von rund 1.150.000 € brutto festgelegt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen ist im
weiteren Planungsverlauf an dieser Obergrenze sowie an der gesicherten Finanzierung und den verfügbaren
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Fördermitteln auszurichten. Einzelne Maßnahmen oder Leistungen können entsprechend angepasst werden
oder entfallen.
Anlagen:
Anlage 1_Lageplan Freianlagenplanung Gesamt
Anlage 2_Erlaeuterungsbericht
Anlage 3_Kostenberechnung
Anlage 4_Projektgesamtkosten
Anlage 5_Materialbroschüre
Anlage 6_Lageplan Nord-West
Anlage 7_Lageplan Nord-Ost
Anlage 8_Lageplan Süd
Anlage 9_Detail Trimm-Dich-Pfad
Anlage 10_Detail Sandspielbereich
Anlage 11_Detail Große Steganlage
Anlage 12_Detail Balancierbalken
Anlage 13_Detail Wasserplanung
Anlage 14_Fachgutachten Biotopkarte Bestand
Anlage 15_Fachgutachten Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 16_Fachgutachten Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen Ja Nein Betrag Produkt.Konto
Der Beschluss hat Auswirkungen auf den Haushalt:
Ertrag:
Aufwendungen:
Einzahlungen:
Auszahlungen:
Die Verpflichtung im Haushalt ist vorgesehen:
Anhörung nach § 46 BbgKVerf (Ortsbeirat)
Vorlagen-Nr.: 2026/0115
Unterschriften
Die Beschlussvorlage wurde erstellt durch: Costin, Ion
Die Aussagen zum Haushalt wurden geprüft durch:
Sachgebietsleiter/in: Richter, Kira
Amtsleiter/in:
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