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Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH; Jahresabschluss 2025

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeTübingen
Datum2026-11-05
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Dokument

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Universitätsstadt Tübingen Vorlage 232/2026 Fachabteilung Betriebswirtschaft Datum 21.10.2026 Hoffmann, Inna Telefon: 07071 204-1329 Gesch. Z.: 2/23/WIT JA 2025/ Beschlussvorlage zur Vorberatung im Verwaltungsausschuss zur Behandlung im Gemeinderat Betreff: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH; Jahresabschluss 2025 Bezug: Anlagen: Jahresabschluss 2025 - WIT Beschlussantrag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschafts- förderungsgesellschaft Tübingen mbH (WIT) folgenden Beschlüssen zuzustimmen: 1. Der Jahresabschluss 2025 wird in der vorgelegten Version (Anlage 1) festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 119.282,11 Euro wird auf neue Rechnung 2026 vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt. 4. Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt. 5. Die ba audit GmbH, Reutlingen wird als Abschlussprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2026 bestellt. - 2 - Begründung: 1. Anlass / Problemstellung Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss 2025 vorgelegt. Die Gesellschafterversammlung ist gemäß § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der WIT zuständig für • die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts sowie die Verwendung des Jahresergebnisses, • die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats, • die Bestellung der Abschlussprüfungsgesellschaft. Der Oberbürgermeister wird vom Gemeinderat beauftragt, in der Gesellschafterversammlung nach der Weisung des Gemeinderats abzustimmen. 2. Sachstand Der vorliegende Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31.12.2025, die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ba audit GmbH, Reutlingen, geprüft. Im Rahmen der Prüfung wurden auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz geprüft. Die Prüfung führte zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die WIT schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 119.282 Euro (Vorjahr: 121.020 Euro) ab. Die Ergebnisse der einzelnen Geschäftsbereiche stellen sich wie folgt dar: a) Geschäftsbereich Projektentwicklung Im Geschäftsbereich Projektentwicklung wurde im Berichtsjahr 2025 ein Jahresüberschuss in Höhe von 119.282 Euro erzielt (Vorjahr: 121.020 Euro). Der Jahresüberschuss resultiert im Wesentlichen aus den Mieterträgen aus der Vermietung des Bestandsgebäudes „Kast & Schlecht“. b) Geschäftsbereich Allgemeine Wirtschaftsförderung Im Geschäftsjahr 2025 ist im Geschäftsbereich Allgemeine Wirtschaftsförderung ein Verlust in Höhe von 972.369 Euro entstanden. Dieser wurde durch die Gesellschafterin Universitätsstadt Tübingen in voller Höhe ausgeglichen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Verlust damit um 20.199 Euro (Verlust Vorjahr: 952.170 Euro) erhöht. Im Wirtschaftsplan 2025 war hierfür eine Verlustübernahme in Höhe von 1.030.440 Euro vorgesehen. Der tatsächliche Verlust ist damit um 58.071 Euro geringer ausgefallen. - 3 - - 4 - Die Verwendung der gewährten Zuwendungen für das Jahr 2025 stellt sich wie folgt dar: Gewährte Brutto-Zuwendungen 1.029.100 € Verlust Bereich "Allgemeine Wirtschaftsförderung" -972.369 € Verbleibende Brutto-Zuwendungen nach Verlustausgleich 56.731 € Abzüglich Umsatzsteuer für weitergeleitete Zuschüsse -37.236 € Überkompensation 19.495 € Für das Jahr 2025 ergibt sich somit eine Überkompensation in Höhe von 19.495 Euro. Die Unterkompensation aus dem Jahr 2024 in Höhe von 21.630 Euro wird mit der im Jahr 2025 entstandenen Überkompensation in Höhe von 19.495 Euro verrechnet. Der verbleibende Betrag von 2.135 Euro wird nicht von der Universitätsstadt Tübingen ausgeglichen. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 119.282 Euro auf neue Rechnung 2026 vorzutragen. Zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von 2.379.724 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.499.006 Euro. Weitere Informationen zu den einzelnen Geschäftsbereichen sind dem als Anlage beigefügten Lagebericht zu entnehmen. Zu den Beschlussanträgen 3 und 4: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ba audit GmbH, Reutlingen, hat den Jahresabschluss 2025 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Es liegen keine ersichtlichen Gründe vor, die gegen eine Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats sprechen. Zu Beschlussantrag 5: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ba audit GmbH, Reutlingen, hat erstmals den Jahresabschluss 2023 geprüft. Die bisherige Zusammenarbeit verlief positiv. Es wird daher vorgeschlagen, die ba audit GmbH auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 zu beauftragen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2026 den Jahresabschluss vorberaten. Die Verwaltung wird mündlich über das Ergebnis berichten. 3. Vorschlag der Verwaltung Es wird vorgeschlagen, den Oberbürgermeister mit den in den Beschlussanträgen formulierten Weisungsbeschlüssen auszustatten. - 5 - 4. Lösungsvarianten Zu den Beschlussanträgen 1, 3 und 4 gibt es keine Lösungsvarianten. Zu Beschlussantrag 2: Die Gesellschafterversammlung könnte eine Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 entweder in voller Höhe oder in Form eines Teilbetrags beschließen. Eine solche Ausschüttung würde jedoch die bei der Gesellschaft vorhandene Liquidität entsprechend reduzieren und damit die für die weitere Projektentwicklung sowie die Umsetzung anstehender Investitionen erforderlichen finanziellen Spielräume einschränken. Darüber hinaus unterliegen Ausschüttungen an die Stadt grundsätzlich der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag, sodass der ausgeschüttete Betrag nicht in voller Höhe bei der Stadt als Gesellschafterin zur Verfügung stünde. Vor diesem Hintergrund ist eine Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 – sowohl in voller Höhe als auch in Form eines Teilbetrags – unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht als sachgerechte Lösungsvariante anzusehen. Zu Beschlussantrag 5: Es könnte eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Abschlussprüfung für den Jahresabschluss 2026 der WIT bestellt werden. 5. Finanzielle Auswirkungen Im Haushaltsplan 2025 waren beim Produkt 5710-2 „Wirtschaftsförderung“ Zuschüsse an die WIT in Höhe von insgesamt 1.029.100 Euro veranschlagt. Der im Haushaltsjahr 2025 vorgesehene Zuschussbetrag wurde vollständig an die WIT ausbezahlt. Der Jahresüberschuss der WIT für das Geschäftsjahr 2025 wird auf neue Rechnung in das Geschäftsjahr 2026 vorgetragen. Hieraus ergeben sich keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Eine Ausschüttung des Jahresüberschusses an die Universitätsstadt Tübingen ist nicht vorgesehen.

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