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Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH; Jahresabschluss 2025
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Tübingen |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Universitätsstadt Tübingen Vorlage 232/2026
Fachabteilung Betriebswirtschaft Datum 21.10.2026
Hoffmann, Inna Telefon: 07071 204-1329
Gesch. Z.: 2/23/WIT JA 2025/
Beschlussvorlage
zur Vorberatung im Verwaltungsausschuss
zur Behandlung im Gemeinderat
Betreff: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Tübingen mbH;
Jahresabschluss 2025
Bezug:
Anlagen: Jahresabschluss 2025 - WIT
Beschlussantrag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschafts-
förderungsgesellschaft Tübingen mbH (WIT) folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Der Jahresabschluss 2025 wird in der vorgelegten Version (Anlage 1) festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 119.282,11 Euro wird auf neue Rechnung 2026 vorgetragen.
3. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.
4. Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.
5. Die ba audit GmbH, Reutlingen wird als Abschlussprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss
2026 bestellt.
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Begründung:
1. Anlass / Problemstellung
Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss 2025 vorgelegt. Die
Gesellschafterversammlung ist gemäß § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der WIT
zuständig für
• die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts sowie die
Verwendung des Jahresergebnisses,
• die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats,
• die Bestellung der Abschlussprüfungsgesellschaft.
Der Oberbürgermeister wird vom Gemeinderat beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung nach der Weisung des Gemeinderats abzustimmen.
2. Sachstand
Der vorliegende Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den geltenden
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt. Der Jahresabschluss
umfasst die Bilanz zum 31.12.2025, die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum
01.01.2025 bis 31.12.2025 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025. Der
Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ba audit GmbH, Reutlingen,
geprüft. Im Rahmen der Prüfung wurden auch die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz geprüft.
Die Prüfung führte zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Die WIT schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
119.282 Euro (Vorjahr: 121.020 Euro) ab.
Die Ergebnisse der einzelnen Geschäftsbereiche stellen sich wie folgt dar:
a) Geschäftsbereich Projektentwicklung
Im Geschäftsbereich Projektentwicklung wurde im Berichtsjahr 2025 ein Jahresüberschuss
in Höhe von 119.282 Euro erzielt (Vorjahr: 121.020 Euro). Der Jahresüberschuss resultiert
im Wesentlichen aus den Mieterträgen aus der Vermietung des Bestandsgebäudes „Kast &
Schlecht“.
b) Geschäftsbereich Allgemeine Wirtschaftsförderung
Im Geschäftsjahr 2025 ist im Geschäftsbereich Allgemeine Wirtschaftsförderung ein Verlust
in Höhe von 972.369 Euro entstanden. Dieser wurde durch die Gesellschafterin
Universitätsstadt Tübingen in voller Höhe ausgeglichen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich
der Verlust damit um 20.199 Euro (Verlust Vorjahr: 952.170 Euro) erhöht.
Im Wirtschaftsplan 2025 war hierfür eine Verlustübernahme in Höhe von 1.030.440 Euro
vorgesehen. Der tatsächliche Verlust ist damit um 58.071 Euro geringer ausgefallen.
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Die Verwendung der gewährten Zuwendungen für das Jahr 2025 stellt sich wie folgt dar:
Gewährte Brutto-Zuwendungen 1.029.100 €
Verlust Bereich "Allgemeine Wirtschaftsförderung" -972.369 €
Verbleibende Brutto-Zuwendungen nach Verlustausgleich 56.731 €
Abzüglich Umsatzsteuer für weitergeleitete Zuschüsse -37.236 €
Überkompensation 19.495 €
Für das Jahr 2025 ergibt sich somit eine Überkompensation in Höhe von 19.495 Euro.
Die Unterkompensation aus dem Jahr 2024 in Höhe von 21.630 Euro wird mit der im Jahr
2025 entstandenen Überkompensation in Höhe von 19.495 Euro verrechnet. Der
verbleibende Betrag von 2.135 Euro wird nicht von der Universitätsstadt Tübingen
ausgeglichen.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 119.282 Euro auf neue
Rechnung 2026 vorzutragen. Zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von
2.379.724 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.499.006 Euro.
Weitere Informationen zu den einzelnen Geschäftsbereichen sind dem als Anlage
beigefügten Lagebericht zu entnehmen.
Zu den Beschlussanträgen 3 und 4:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ba audit GmbH, Reutlingen, hat den Jahresabschluss
2025 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Es liegen keine
ersichtlichen Gründe vor, die gegen eine Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrats sprechen.
Zu Beschlussantrag 5:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ba audit GmbH, Reutlingen, hat erstmals den
Jahresabschluss 2023 geprüft. Die bisherige Zusammenarbeit verlief positiv. Es wird daher
vorgeschlagen, die ba audit GmbH auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 zu
beauftragen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2026 den Jahresabschluss vorberaten. Die
Verwaltung wird mündlich über das Ergebnis berichten.
3. Vorschlag der Verwaltung
Es wird vorgeschlagen, den Oberbürgermeister mit den in den Beschlussanträgen
formulierten Weisungsbeschlüssen auszustatten.
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4. Lösungsvarianten
Zu den Beschlussanträgen 1, 3 und 4 gibt es keine Lösungsvarianten.
Zu Beschlussantrag 2:
Die Gesellschafterversammlung könnte eine Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025
entweder in voller Höhe oder in Form eines Teilbetrags beschließen. Eine solche
Ausschüttung würde jedoch die bei der Gesellschaft vorhandene Liquidität entsprechend
reduzieren und damit die für die weitere Projektentwicklung sowie die Umsetzung
anstehender Investitionen erforderlichen finanziellen Spielräume einschränken. Darüber
hinaus unterliegen Ausschüttungen an die Stadt grundsätzlich der Kapitalertragsteuer und
dem Solidaritätszuschlag, sodass der ausgeschüttete Betrag nicht in voller Höhe bei der
Stadt als Gesellschafterin zur Verfügung stünde.
Vor diesem Hintergrund ist eine Ausschüttung des Jahresüberschusses 2025 – sowohl in
voller Höhe als auch in Form eines Teilbetrags – unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten
nicht als sachgerechte Lösungsvariante anzusehen.
Zu Beschlussantrag 5:
Es könnte eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Abschlussprüfung für den
Jahresabschluss 2026 der WIT bestellt werden.
5. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2025 waren beim Produkt 5710-2 „Wirtschaftsförderung“ Zuschüsse an
die WIT in Höhe von insgesamt 1.029.100 Euro veranschlagt. Der im Haushaltsjahr 2025
vorgesehene Zuschussbetrag wurde vollständig an die WIT ausbezahlt.
Der Jahresüberschuss der WIT für das Geschäftsjahr 2025 wird auf neue Rechnung in das
Geschäftsjahr 2026 vorgetragen. Hieraus ergeben sich keine weiteren finanziellen
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Eine Ausschüttung des Jahresüberschusses an
die Universitätsstadt Tübingen ist nicht vorgesehen.
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