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Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt; hier: Makroprojekt (Nr. Neu- 081/26) "Parklet auf der Prießnitzstraße"
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Dresden |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Projektdatenblatt HH-Jahr: 2026
Förderungen nach FFRL Stadtbezirke
lfd. Nr.: Neu-081/26
Aktenzeichen: vom StBA auszufüllen:
2026/91-01/1/0002088/0001 Gesamtkosten 5.000,00 €
Antragsteller:
Projekteinnahmen 0,00 €
BI Prießnitzallee
(aus Entgelten, Gebühren, Verkaufserlösen)
Ines Jacobs
Eigenmittel 500,00 €
Drittmittel 0,00 €
Projektbezeichnung:
Eigenleistung 0,00 €
ein Parklet für die Prießnitzstr., Höhe Nr. 25
beantragte Förderung
4.500,00 €
Stadtbezirk
sonst. Förderung LHD 0,00 €
weitere (Bund, Land, etc.) 0,00 €
Durchführungszeitraum:
19.10.2026 - 18.10.2028 Fördervorschlag StBA 4.500,00 €
Förderort:
Prießnitzstr. 25
Projektbeschreibung (durch den Antragsteller):
Die Prießnitzstraße ist eine dicht bebaute Wohn- und Geschäftsstraße in der Äußeren Neustadt, in der der
öffentliche Raum heute überwiegend durch den ruhenden und fließenden Kfz-Verkehr geprägt wird. Gleichzeitig
besteht ein hoher Bedarf an wohnortnahen Aufenthaltsflächen, die allen Menschen unabhängig von Alter,
Einkommen oder Mobilität offenstehen. Das geplante begrünte Parklet mit Sitzgelegenheiten schafft auf einer
bisher überwiegend dem Parken vorbehaltenen Fläche einen öffentlich zugänglichen Begegnungs- und
Erholungsort für die Nachbarschaft.
Durch zusätzliche Sitzmöglichkeiten entsteht ein niederschwelliger Aufenthaltsraum, der insbesondere Familien,
älteren Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugutekommt. Das Parklet fördert Begegnungen,
spontane Gespräche und nachbarschaftlichen Austausch und trägt damit zur Stärkung des sozialen
Zusammenhalts im Stadtteil bei. Es schafft einen Ort ohne Konsumzwang und erhöht die Aufenthaltsqualität im
öffentlichen Raum deutlich.
Die Begrünung des Parklets leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels. Pflanzen verbessern das Mikroklima, tragen zur Kühlung des Straßenraums bei, erhöhen die
Luftfeuchtigkeit und wirken sich positiv auf das Wohlbefinden der Anwohnenden aus. Gerade in dicht bebauten
Quartieren mit wenigen Grünflächen können auch kleinere Maßnahmen einen sichtbaren und unmittelbar
erlebbaren Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes leisten.
Das Vorhaben unterstützt zudem die Ziele einer nachhaltigen und menschengerechten Stadtentwicklung. Die
Umwandlung eines einzelnen Stellplatzes in eine gemeinschaftlich nutzbare Fläche schafft einen Mehrwert für
zahlreiche Menschen und verdeutlicht, wie öffentlicher Raum effizient und gemeinwohlorientiert genutzt werden
kann.
Das Parklet ermöglicht zudem praktische Erfahrungen mit innovativen Formen der Straßenraumgestaltung und
kann als Vorbild für weitere Maßnahmen zur Begrünung und Aufwertung des öffentlichen Raums dienen.
Die beantragte Förderung unterstützt somit ein Vorhaben, das soziale Teilhabe, Klimaanpassung,
Aufenthaltsqualität und eine nachhaltige Nutzung des öffentlichen Raums gleichermaßen stärkt und einen
langfristigen Mehrwert für den Stadtbezirk schafft.
Es wird ein mobiles, vollständig rückbaubares Element aufgestellt, das nicht in den Straßenuntergrund eingreift.
Das Modul besteh aus:
28. September
robusten Pflanzkübeln mit klimaresilienten Pflanzen zur Förderung des Mikroklimas, integrierten, konsumfreien
Sitzgelegenheiten für den nachbarschaftlichen Austausch und dezenten Informationselementen.
Es wird so platziert und konstruiert, dass die Verkehrssicherheit zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt
gewährleistet ist.
Begründung Fördervorschlag (durch das StBA):
Das Projekt ist entsprechend FFRL Stadtbezirke zuwendungsfähig. Die Kriterien sind erfüllt (siehe
Prüfschema). Mit dem Vorhaben kann insbesondere ein Beitrag zur Ortsbildverschönerung und zur
Verbesserung des sozialen
Lebens geleistet werden.
Den Belangen von Menschen mit Behinderungen kann mit einem rollstuhlgerechten Zugang
Rechnung getragen werden. Die beantragte Zuwendung wird zur Bewilligung empfohlen.
28. September
Text aus PDF extrahiert