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Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Neustadt; hier: Makroprojekt (Nr. Neu- 085/26) "Martinsfest mit Lampionumzug "

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GemeindeStadt Dresden
Datum2026-11-09
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Projektdatenblatt HH-Jahr: 2026 Förderungen nach FFRL Stadtbezirke lfd. Nr.: Neu-085/26 Aktenzeichen: vom StBA auszufüllen: 2026/91-01/1/0001885/0007 Gesamtkosten 1.787,00 € Antragsteller: Projekteinnahmen 0,00 € Ev.-Luth. Laurentiuskirchgemeinde Dresden- (aus Entgelten, Gebühren, Verkaufserlösen) Neustadt Eigenmittel 387,00 € Drittmittel 400,00 € Projektbezeichnung: Eigenleistung 0,00 € Martinsfest mit Lampionumzug beantragte Förderung 1.000,00 € Stadtbezirk sonst. Förderung LHD 0,00 € weitere (Bund, Land, etc.) 0,00 € Durchführungszeitraum: 11.11.2026 - 11.11.2026 Fördervorschlag StBA 1.000,00 € Förderort: Martin-Luther-Platz 5, 01099 Dresden (Umzug über Martin-Luther-Straße, Kamenzer Straße, Alaunpark, Tannenstraße, Hans-Oster-Straße bis zur Garnisonskirche) Projektbeschreibung (durch den Antragsteller): Das Martinsfest mit dem Lampionumzug bringt viele Familien mit kleinen und großen Kindern aus dem Stadtteil Dresden Neustadt zusammen. Über 1000 Menschen fühlen sich jährlich eingeladen, miteinander mit kreativen Laternen durch die Straßen zu ziehen. Nach dem Vorbild St. Martins steht das "Teilen und mein Licht in die Welt tragen" thematisch im Mittelpunkt. Der Straßenzug wird von professionellen Musikern begleitet, die zum gemeinsamen Singen animieren. Ca. 50 Jugendliche aus der Neustadt stellen sich ehrenamtlich als Ordner:innen zur Verfügung. Ca 60 Engagierte unterstützen das Fest mit Spielfreude, Verteilung der Martinshörnchen, Betreuung des Lagerfeuers, stationären Chören uvm. Die Polizei begleitet den Umzug. An der Feuerstelle sind Pfadfinder und Rettungsdienst der Malteser involviert. Spenden gehen an das Nachcafé für Obdachlose. Begründung Fördervorschlag (durch das StBA): Das Projekt ist entsprechend FFRL Stadtbezirke zuwendungsfähig. Die Kriterien sind erfüllt (siehe Prüfschema). Mit dem Vorhaben kann insbesondere ein Beitrag Verbesserung des sozialen Lebens geleistet werden. Den Belangen von Menschen mit Behinderungen kann mit einem barrierefreien Zugang zur Kirche und einer barrierefreien Wegeführung Rechnung getragen werden. Die beantragte Zuwendung wird zur Bewilligung empfohlen. 28. September

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