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Sachstand und weiteres Vorgehen zur Sanierung der städtischen Turnhallen
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Rahden |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT RAHDEN MITTEILUNGS-VORLAGE
Der Bürgermeister
- Bürgermeister -
öffentlich
Datum Drucksachen Nr.
22.10.2026 210/2026
Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis
Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2026
Betreff:
Sachstand und weiteres Vorgehen zur Sanierung der städtischen Turnhallen
Mitteilung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 20.11.2025 vereinbart, eine Bestandsanalyse der
Turnhallen in Varl, Pr. Ströhen, Tonnenheide und Wehe sowie der Kabinenanlagen Am Brullfeld
durchführen zu lassen.
Darüber hinaus ist der Sanierungsbedarf der sogenannten „alten Realschulturnhalle“ am
Schulzentrum bereits bekannt. Diese wurde im Rahmen des ersten Projektaufrufs des
Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zur Förderung angemeldet, jedoch nicht
berücksichtigt.
Mit dieser Vorlage soll der Ausschuss frühzeitig über den aktuellen Planungsstand, die vorläufigen
Haushaltsansätze und das vorgesehene weitere Verfahren informiert werden.
Aktueller Sachstand
Die ersten Gutachten zu den untersuchten Turnhallen liegen mittlerweile vor. Die Verwaltung
arbeitet derzeit an einer strukturierten Gesamtübersicht, in der der jeweilige bauliche Zustand,
notwendige Sanierungsmaßnahmen und mögliche Prioritäten zusammengeführt werden.
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Turnhallen in Varl und am Schulzentrum Rahden den
größten Sanierungsbedarf aufweisen.
Für diese beiden Hallen wurden daher parallel erste Sanierungskosten ermittelt. Die vorliegenden
Kalkulationen belaufen sich auf jeweils rund 1,8 Mio. Euro. Dabei wurde zunächst ein umfassender
Sanierungsstandard zugrunde gelegt. Welche Maßnahmen zwingend erforderlich und welche
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darüber hinaus sinnvoll oder wünschenswert sind, muss im weiteren Verfahren noch differenziert
werden.
Da die Einbringung des Haushaltsentwurfs bereits im Dezember 2026 vorgesehen ist, wurden für
beide Hallen zunächst die kalkulierten Gesamtbeträge von jeweils 1,8 Mio. Euro berücksichtigt. Die
Verwaltung informiert den Ausschuss bewusst bereits im Vorfeld über diese Ansätze und deren
vorläufigen Charakter.
Die Aufnahme in den Haushaltsentwurf stellt ausdrücklich keine Vorentscheidung über Art,
Umfang oder Durchführung der Sanierungen dar. Die weitere Konkretisierung erfolgt im Rahmen
der vorgesehenen Gesamtplanung und der anschließenden politischen Beratungen.
Finanzierung und Sondervermögen
Im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten wird es voraussichtlich Ende Oktober
einen weiteren Projektaufruf geben. Hier ist geplant, am Interessensbekundungsverfahren für die
Sanierungen der Turnhallen Varl und am Schulzentrum teilzunehmen.
Die Stadt Rahden erhält aus dem Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen voraussichtlich
rund 9,2 Mio. Euro, die über einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung stehen.
Im Haushaltsentwurf wurde zunächst eine Finanzierung der beiden Hallensanierungen aus diesen
Mitteln unterstellt. Die tatsächliche Verteilung der Mittel auf die verschiedenen kommunalen
Aufgabenbereiche ist jedoch noch festzulegen.
Dabei sind insbesondere die rechtlichen Vorgaben zur Mittelverwendung sowie weitere
Investitionsbedarfe, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Digitalisierung und
Verkehrsinfrastruktur zu berücksichtigen.
Das Sondervermögen ist grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu
betrachten. Angestrebt sind möglichst viele 100% Förderungen, um eigene Haushaltsmittel zu
sparen.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung sieht folgende Arbeitsschritte vor:
• Bis Dezember 2026: Erarbeitung einer grundsätzlichen Verteilung der rund 9,2 Mio. Euro
aus dem Sondervermögen auf die verschiedenen kommunalen Investitionsbereiche unter
Berücksichtigung der geltenden Vorgaben.
• Bis Januar 2027: Strukturierte Aufbereitung der vorliegenden Hallengutachten und
Entwicklung einer mehrjährigen Sanierungsplanung für die betroffenen Standorte.
• Im weiteren Verfahren: Beratung über die grundsätzlich anzustrebenden
Sanierungsstandards. Bei der Konkretisierung einzelner Maßnahmen sollen auch die
betroffenen Grundschulen, OGS-Träger und Sportvereine einbezogen werden.
• Projektbezogen: Erarbeitung konkreter Finanzierungskonzepte unter Berücksichtigung
möglicher Förderprogramme, des Sondervermögens und gegebenenfalls weiterer
Finanzierungsformen.
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Ziel ist es, die notwendigen Sanierungen nicht isoliert, sondern im Rahmen einer langfristigen
Gesamtplanung zu betrachten.
Dabei stehen insbesondere zwei Aspekte im Vordergrund:
• Die nachhaltige Reduzierung der laufenden Betriebs- und insbesondere Energiekosten.
• Die Vermeidung wiederkehrender, kurzfristig notwendiger und häufig kostenintensiver
Einzelreparaturen.
Politische Beratung und Entscheidung
Die vorgesehene Gesamtplanung sowie die konkreten Sanierungsvorhaben sollen im weiteren
Verfahren ausführlich mit den politischen Gremien beraten werden.
Mit dieser Vorlage wird der Ausschuss bewusst bereits zu einem frühen Zeitpunkt über die
Überlegungen der Verwaltung informiert. Insbesondere soll Transparenz über die im
Haushaltsentwurf vorgesehenen Investitionsansätze geschaffen werden, bevor dieser im
Dezember eingebracht wird.
Die Ansätze dienen zunächst der finanziellen Planung. Über die konkrete Umsetzung und
Ausgestaltung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen soll der Rat jeweils gesondert
entscheiden.
Rahden, 22.10.2026
(Bürgermeister) (Fachbereichsleiter) ()
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