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Sachstand und weiteres Vorgehen zur Sanierung der städtischen Turnhallen

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Rahden
Datum2026-11-05
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STADT RAHDEN MITTEILUNGS-VORLAGE Der Bürgermeister - Bürgermeister - öffentlich Datum Drucksachen Nr. 22.10.2026 210/2026 Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2026 Betreff: Sachstand und weiteres Vorgehen zur Sanierung der städtischen Turnhallen Mitteilung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 20.11.2025 vereinbart, eine Bestandsanalyse der Turnhallen in Varl, Pr. Ströhen, Tonnenheide und Wehe sowie der Kabinenanlagen Am Brullfeld durchführen zu lassen. Darüber hinaus ist der Sanierungsbedarf der sogenannten „alten Realschulturnhalle“ am Schulzentrum bereits bekannt. Diese wurde im Rahmen des ersten Projektaufrufs des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zur Förderung angemeldet, jedoch nicht berücksichtigt. Mit dieser Vorlage soll der Ausschuss frühzeitig über den aktuellen Planungsstand, die vorläufigen Haushaltsansätze und das vorgesehene weitere Verfahren informiert werden. Aktueller Sachstand Die ersten Gutachten zu den untersuchten Turnhallen liegen mittlerweile vor. Die Verwaltung arbeitet derzeit an einer strukturierten Gesamtübersicht, in der der jeweilige bauliche Zustand, notwendige Sanierungsmaßnahmen und mögliche Prioritäten zusammengeführt werden. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Turnhallen in Varl und am Schulzentrum Rahden den größten Sanierungsbedarf aufweisen. Für diese beiden Hallen wurden daher parallel erste Sanierungskosten ermittelt. Die vorliegenden Kalkulationen belaufen sich auf jeweils rund 1,8 Mio. Euro. Dabei wurde zunächst ein umfassender Sanierungsstandard zugrunde gelegt. Welche Maßnahmen zwingend erforderlich und welche Seite 2 darüber hinaus sinnvoll oder wünschenswert sind, muss im weiteren Verfahren noch differenziert werden. Da die Einbringung des Haushaltsentwurfs bereits im Dezember 2026 vorgesehen ist, wurden für beide Hallen zunächst die kalkulierten Gesamtbeträge von jeweils 1,8 Mio. Euro berücksichtigt. Die Verwaltung informiert den Ausschuss bewusst bereits im Vorfeld über diese Ansätze und deren vorläufigen Charakter. Die Aufnahme in den Haushaltsentwurf stellt ausdrücklich keine Vorentscheidung über Art, Umfang oder Durchführung der Sanierungen dar. Die weitere Konkretisierung erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Gesamtplanung und der anschließenden politischen Beratungen. Finanzierung und Sondervermögen Im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten wird es voraussichtlich Ende Oktober einen weiteren Projektaufruf geben. Hier ist geplant, am Interessensbekundungsverfahren für die Sanierungen der Turnhallen Varl und am Schulzentrum teilzunehmen. Die Stadt Rahden erhält aus dem Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen voraussichtlich rund 9,2 Mio. Euro, die über einen Zeitraum von zwölf Jahren zur Verfügung stehen. Im Haushaltsentwurf wurde zunächst eine Finanzierung der beiden Hallensanierungen aus diesen Mitteln unterstellt. Die tatsächliche Verteilung der Mittel auf die verschiedenen kommunalen Aufgabenbereiche ist jedoch noch festzulegen. Dabei sind insbesondere die rechtlichen Vorgaben zur Mittelverwendung sowie weitere Investitionsbedarfe, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Digitalisierung und Verkehrsinfrastruktur zu berücksichtigen. Das Sondervermögen ist grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu betrachten. Angestrebt sind möglichst viele 100% Förderungen, um eigene Haushaltsmittel zu sparen. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung sieht folgende Arbeitsschritte vor: • Bis Dezember 2026: Erarbeitung einer grundsätzlichen Verteilung der rund 9,2 Mio. Euro aus dem Sondervermögen auf die verschiedenen kommunalen Investitionsbereiche unter Berücksichtigung der geltenden Vorgaben. • Bis Januar 2027: Strukturierte Aufbereitung der vorliegenden Hallengutachten und Entwicklung einer mehrjährigen Sanierungsplanung für die betroffenen Standorte. • Im weiteren Verfahren: Beratung über die grundsätzlich anzustrebenden Sanierungsstandards. Bei der Konkretisierung einzelner Maßnahmen sollen auch die betroffenen Grundschulen, OGS-Träger und Sportvereine einbezogen werden. • Projektbezogen: Erarbeitung konkreter Finanzierungskonzepte unter Berücksichtigung möglicher Förderprogramme, des Sondervermögens und gegebenenfalls weiterer Finanzierungsformen. Seite 3 Ziel ist es, die notwendigen Sanierungen nicht isoliert, sondern im Rahmen einer langfristigen Gesamtplanung zu betrachten. Dabei stehen insbesondere zwei Aspekte im Vordergrund: • Die nachhaltige Reduzierung der laufenden Betriebs- und insbesondere Energiekosten. • Die Vermeidung wiederkehrender, kurzfristig notwendiger und häufig kostenintensiver Einzelreparaturen. Politische Beratung und Entscheidung Die vorgesehene Gesamtplanung sowie die konkreten Sanierungsvorhaben sollen im weiteren Verfahren ausführlich mit den politischen Gremien beraten werden. Mit dieser Vorlage wird der Ausschuss bewusst bereits zu einem frühen Zeitpunkt über die Überlegungen der Verwaltung informiert. Insbesondere soll Transparenz über die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Investitionsansätze geschaffen werden, bevor dieser im Dezember eingebracht wird. Die Ansätze dienen zunächst der finanziellen Planung. Über die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen soll der Rat jeweils gesondert entscheiden. Rahden, 22.10.2026 (Bürgermeister) (Fachbereichsleiter) ()

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