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Entwurf des Sechsten Ortsgesetzes zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Stadtbürgerschaft Drucksache 21/923 S
21. Wahlperiode
21. Oktober 2026
Mitteilung des Senats
Entwurf des Sechsten Ortsgesetzes zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
Mitteilung des Senats
an die Stadtbürgerschaft
vom 20.10.2026
Der Senat überreicht der Stadtbürgerschaft den Entwurf des „Sechsten Ortsgesetzes zur
Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen“ mit der Bitte um
Beschlussfassung in der November-Sitzung.
Im Änderungsortsgesetz erfolgt eine Neufestsetzung der Gebühren im Rettungsdienst ab
1. Januar 2027. Diese waren sowohl für Rettungswagen als auch für Notfalltransportwagen,
Notarzteinsatzfahrzeuge und den HanseSani zuletzt durch das 5. Ortsgesetzes zur Änderung der
Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2026, für den Einsatz
des Inkubatortransports durch das 4. Ortsgesetz für das Jahr 2025 festgesetzt worden. Um die
Gebühren für die Leistungen des Rettungsdienstes in der Stadtgemeinde Bremen so realitätsnah
wie möglich und der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung tragend zu gestalten, wurde
gemeinsam mit den Leistungserbringern und den Kostenträgern vereinbart, jedes Jahr eine
Gebührenkalkulation für das kommende Jahr zu erstellen.
Die nunmehr zu ermittelnden Gebühren für das Jahr 2027 sollen die nötigen Einnahmen im
Rettungsdienst erzielen, um die prognostizierten Ausgaben zu decken.
Personalkostensteigerungen, allgemeine Kosten zum Betrieb des Rettungsdienstes in der
Stadtgemeinde Bremen sowie Kosten für notwendige Investitionen müssen in der hierzu
notwendigen Kalkulation ebenso Berücksichtigung finden wie die entstandenen Über- bzw.
Unterdeckungen der Vorjahre.
Beschlussempfehlung:
Die Stadtbürgerschaft beschließt das Sechste Ortsgesetz zur Änderung der
Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen.
Drucksache Stadt - Drucksache 21/923 S 1 von 2
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Anlage(n):
1. ANLAGE_Feuerwehrkosten-Ordnung mit Begründung
Drucksache Stadt - Drucksache 21/923 S 2 von 2
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