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Entwurf des Sechsten Ortsgesetzes zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBremen
Datum2026-11-10
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Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Stadtbürgerschaft Drucksache 21/923 S 21. Wahlperiode 21. Oktober 2026 Mitteilung des Senats Entwurf des Sechsten Ortsgesetzes zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 20.10.2026 Der Senat überreicht der Stadtbürgerschaft den Entwurf des „Sechsten Ortsgesetzes zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen“ mit der Bitte um Beschlussfassung in der November-Sitzung. Im Änderungsortsgesetz erfolgt eine Neufestsetzung der Gebühren im Rettungsdienst ab 1. Januar 2027. Diese waren sowohl für Rettungswagen als auch für Notfalltransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und den HanseSani zuletzt durch das 5. Ortsgesetzes zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2026, für den Einsatz des Inkubatortransports durch das 4. Ortsgesetz für das Jahr 2025 festgesetzt worden. Um die Gebühren für die Leistungen des Rettungsdienstes in der Stadtgemeinde Bremen so realitätsnah wie möglich und der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung tragend zu gestalten, wurde gemeinsam mit den Leistungserbringern und den Kostenträgern vereinbart, jedes Jahr eine Gebührenkalkulation für das kommende Jahr zu erstellen. Die nunmehr zu ermittelnden Gebühren für das Jahr 2027 sollen die nötigen Einnahmen im Rettungsdienst erzielen, um die prognostizierten Ausgaben zu decken. Personalkostensteigerungen, allgemeine Kosten zum Betrieb des Rettungsdienstes in der Stadtgemeinde Bremen sowie Kosten für notwendige Investitionen müssen in der hierzu notwendigen Kalkulation ebenso Berücksichtigung finden wie die entstandenen Über- bzw. Unterdeckungen der Vorjahre. Beschlussempfehlung: Die Stadtbürgerschaft beschließt das Sechste Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen. Drucksache Stadt - Drucksache 21/923 S 1 von 2 Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Anlage(n): 1. ANLAGE_Feuerwehrkosten-Ordnung mit Begründung Drucksache Stadt - Drucksache 21/923 S 2 von 2

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