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Bäderkonzept 2035 auf dem Trockenen? Wasserflächen in Bremen erhalten
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Bremen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Stadtbürgerschaft Drucksache 21/899 S
21. Wahlperiode
8. September 2026
Große Anfrage der Fraktion der CDU
Bäderkonzept 2035 auf dem Trockenen? Wasserflächen in Bremen
erhalten
Schwimmbäder sind ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie
schaffen die Voraussetzung dafür, dass Kinder schwimmen lernen, Schulen ihren
Schwimmunterricht durchführen können und Vereine verlässliche Trainings- und
Wettkampfbedingungen erhalten. Auch für die Bürger in Bremen ist es wichtig Zugang zu
Schwimm- und Bewegungsangeboten zu haben. Eine ausreichende und verlässlich
verfügbare Wasserfläche ist deshalb nicht allein eine Frage des Freizeitangebots, sondern
von Bildung, Sicherheit, Gesundheit und Sportförderung.
Mit dem im Mai 2025 vorgestellten „Bäderkonzept 2035“ sollte die Bremer Bäderlandschaft
langfristig neu aufgestellt werden. Vorgesehen sind insbesondere eine stärkere
Konzentration des Angebots, Neubauten anstelle umfassender Sanierungen alter
Stadtteilbäder, effizientere Betriebsstrukturen sowie eine Reduzierung der vorhandenen
Wasserflächen. Zugleich soll der bestehende Nutzungsmix mit einem Schwerpunkt auf
dem Schulschwimmen grundsätzlich erhalten bleiben.
Eine verlässliche langfristige Perspektive für die Bremer Bäder ergibt sich daraus bislang
jedoch nicht. Der Senat hat die von der Bremer Bäder GmbH vorgelegten Eckpunkte des
„Bäderkonzepts 2035“ im Mai 2025 lediglich zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung
wurde ausdrücklich unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Gleichzeitig wurden eine
Priorisierung der erforderlichen Investitionen, belastbare Finanzierungsvorschläge und ein
umfassender Maßnahmen- und Finanzierungsplan angekündigt. Eine abschließende
finanzielle Unterlegung des Gesamtkonzepts und ein verbindlicher Zeitplan für die
Umsetzung sind weiterhin nicht erkennbar.
Dies wiegt umso schwerer, als die Bremer Bäderlandschaft in den kommenden Jahren
erheblichen Veränderungen unterliegt. Bestehende Standorte weisen zum Teil erheblichen
Sanierungsbedarf auf, einzelne Wasserflächen fallen weg oder stehen vor einer
ungewissen Zukunft, während zugleich ausreichend Kapazitäten für Schul- und
Vereinsschwimmen sowie für die Öffentlichkeit sichergestellt werden müssen. Mit den
Mitteln des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) stehen
Bremen darüber hinaus erhebliche zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung öffentlicher
Infrastruktur zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
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Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
1. Wie groß ist die derzeit verfügbare Wasserfläche in den Bremer Bädern (Bitte nach
Standorten, Hallen- und Freibadflächen sowie Schwimmbahnen aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Wasserfläche in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Wie wird sich die verfügbare Wasserfläche nach den derzeitigen Planungen bis 2035
jährlich entwickeln? Welche Zu- und Abgänge ergeben sich insbesondere durch das Uni-
Bad, das hanseWasserbad, das Westbad, das Sportbad Grohn und einen möglichen
Neubau in Vegesack?
3. Wie hoch ist der aktuelle und künftig erwartete Bedarf an Wasserflächen für
a) Schulschwimmen,
b) Vereinsschwimmen und
c) öffentliches Schwimmen?
In welchem Umfang kann dieser Bedarf derzeit jeweils nicht gedeckt werden?
4. Welchen verbindlichen Status hat das „Bäderkonzept 2035“?
a) Inwieweit wurde diese Konzept vom Senat in Gänze beschlossen und wann?
b) Welche Maßnahmen hat der Senat bereits konkret beschlossen umzusetzen und wann
soll über deren Finanzierung entschieden werden?
c) Wie verbindlich ist für den Senat insoweit, die im Bäderkonzept 2035 angepeilte
Verteilung der Schwimmflächen zu 50% Schulschwimmen, 20% Vereine und 20%
Öffentlichkeit?
5. Was ist aus dem angekündigten Maßnahmen- und Finanzierungsplan zum
„Bäderkonzept 2035“ geworden, der Ende 2025 vorgelegt werden sollte?
a) Wurde dieser erstellt und dem Senat vorgelegt?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
c) Wenn nein, warum nicht und bis wann soll dies erfolgen?
6. Welche Investitionen sind bis 2035 an den einzelnen Bremer Bäderstandorten
vorgesehen (Bitte jeweils Planungsstand, Zeitplan, Kosten und vorgesehene Finanzierung
angeben)?
7. Welche LuKIFG-Mittel werden für die Bremer Bäder eingesetzt oder sollen hierfür
eingesetzt werden? Warum werden die Mittel bislang nicht in größerem Umfang für
Neubauten oder zusätzliche Wasserflächen genutzt?
8. Hat der Senat geprüft, ob neben dem Neubau in Vegesack ein weiteres Bad
beziehungsweise zusätzliche Wasserfläche benötigt wird?
a) Welche Standorte wurden oder werden geprüft?
b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Standortauswahl?
c) Welche Standorte kommen derzeit grundsätzlich in Betracht?
9. Mit welchen Kosten wäre der Neubau eines zusätzlichen Stadtteilbades in Bremen
verbunden? Bitte mindestens eine aktuelle Kostenschätzung einschließlich Planungs-,
Bau- und jährlicher Betriebskosten vorlegen.
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10. Welche Zielgröße verfolgt der Senat für die Wasserflächenversorgung Bremens bis
2035? Wie soll sichergestellt werden, dass bei Schließungen oder Neubauten keine
dauerhaften Engpässe beim Schul-, Vereins- oder öffentlichen Schwimmen entstehen?
Beschlussempfehlung:
Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU
Anlage(n):
- keine
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