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Aktueller Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung der Ergebnisse aus der Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-12-01
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Mitteilung der Verwaltung Nr.: 20262730 Status: öffentlich Datum: 06.10.2026 Verfasser/in: Stephan Heimrath Fachbereich: Schulverwaltungsamt Bezeichnung der Vorlage: Aktueller Sachstandsbericht zur Weiterentwicklung der Ergebnisse aus der Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen Bezug: Sitzung des Rates vom 19.12.2024, Vorlage Nr. 20242347 Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 05.11.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit 06.11.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Schule und Bildung 01.12.2026 Kenntnisnahme Kurzübersicht: In der Sitzung des Rates vom 19.12.2024 wurde die Vorlage „Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen“ Vorlage Nr. 20242347 beschlossen: Gleichzeitig wurde die Ver­ waltung beauftragt, dem Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Ausschuss für Sport, Bewe­ gung und Freizeit über die weitere Entwicklung zu informieren, Vorliegend wird über den aktuellen Stand der Sanierung der Sporthallen, der Sicherstellung des curricularen Sportunterrichts sowie der Fahrtzeiten zum schulischen Schwimmunterricht berichtet. Wortlaut: 1. Sanierung von Sporthallen Entsprechend des in der Vorlage aus 2024 vorgelegten Sanierungsplans für die städtischen Sport­ hallen, ist in der Anlage ein aktueller Sachstandsübersicht über die terminierten bzw. durchgeführ­ ten Sanierungen beigefügt. 2. Neubau von Sportstätten / Schwimmflächen Entsprechend der Beschlusslage des Rates aus 2024 wurden für zwei Standorte weitere Prüfun­ gen zur Machbarkeit eines Sporthallenneubaus durchgeführt. Seite 1 von 5 Einmal auf der Fläche „Auf dem Esch“ in Bochum in Wattenscheid und einmal auf der Fläche am Schulzentrum Bochum-Nord. Dort wurde zusätzlich die Möglichkeit der Errichtung eines 25m- Schwimmbeckens geprüft. Die Ergebnisse zum Standort SZ Bochum Nord, einschließlich erster Kostenschätzungen, sind ebenfalls als Anlagen beigefügt. Für den Bau einer Sporthalle „Auf dem Esch“ liegt aktuell keine detaillierte Kostenplanung vor. Die Kostenangabe im Ratsbeschluss 20242347 wurde aus Vergleichsprojekten abgeleitet, u. a. Turn­ halle Markstraße 189 . 3. Sicherstellung des curricularen Sportunterrichts 3.1 Sporthallenflächen Die nach Schulrecht erforderlichen Schwimm- und Sportzeiten (Curriculum) können aktuell in den vorhandenen Sport- und Schwimmstätten auf das gesamte Stadtgebiet bezogen, rechnerisch sichergestellt werden. Für den Hallensport gilt dabei, dass die Nutzung durch Schulsport regelmäßig in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr erfolgt. Der im Gutachten des Jahres 2022 grundsätzlich ermittelte Fehlbedarf von rd. 1.200 m² Hallenflä­ che (entspricht der Fläche einer Dreifachsporthalle) besteht weiterhin. Die vorliegende Übersicht weist aktuell zwar rechnerisch ausreichende Hallenflächen aus, aller­ dings ist in der Berechnung lediglich der curriculare (=schulrechtlich vorgeschriebene) Sportunter­ richt enthalten und nicht die freiwilligen Sportangebote durch AG`s etc. Zudem ist der Bedarf auf die Schülerzahl des aktuellen Schuljahres bezogen und bildet nicht die steigenden Schülerzahl der kommenden Jahre (s.a. 11. Gymnasium etc.) ab. Für den Stadtbezirk Nord besteht weiterhin ein Defizit an Hallenkapazitäten. Eine ausreichende Versorgung für die Durchführung des curricularen Sportunterrichts kann dort derzeit nicht sicherge­ stellt werden. Zur Deckung des bestehenden und zukünftigen Bedarfs wird daher weiterhin der Bau einer Dreifachturnhalle empfohlen. Welche der bereits durch den Rat beschlossenen Hallenneubauten (Neubau einer weiteren Drei­ fach-Turnhalle auf dem Grundstück „Auf dem Esch“ in Wattenscheid und am Schulzentrum Bo­ chum-Nord)) angesichts der Haushaltssituation zu welchem Zeitpunkt tatsächlich umgesetzt wer­ den können, ist aktuell offen. Insbesondere wird mit dem Beginn der neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum- Wattenscheid dort ein zusätzlicher Bedarf im Umfang einer Dreifachhalle entstehen, der mit den aktuell dort vorhandenen Hallenkapazitäten nicht gedeckt werden kann. Weiterhin besteht schon jetzt im Bereich Nord und Süd eine strukturelle Unterdeckung. Mitteilung der Verwaltung 20262730 Seite 2 von 5 Der Bestand an Sporthallen umfasst aktuell 73 Einfachturnhallen (von insgesamt 103), die wegen ihres Alters perspektivisch erhöhte Sanierungsbedarfe verursachen und wegen ihrer Größe und Ausstattung nicht mehr dem heutigen Standard an Sportfläche für Schule und auch Vereine ent­ sprechen. 3.2 Schwimmflächen Grundsätzlich stehen stadtweit auch an Schwimmflächen ausreichende Ressourcen zur Verfü­ gung, wobei grundsätzlich für den Schwimmunterricht an Grundschulen die Lehrschwimmbecken eingeplant sind und ab der SEK I jeweils 25m-Schwimmbecken. Die vorhandenen Lehrschwimmbecken unterscheiden sich allerdings in Größe, Ausstattung und Qualität. So sind nicht alle der aktuell im Betrieb befindlichen Becken mit einem Hubboden ausge­ stattet. Die aktualisierte Auswertung bestätigt, dass die kleinen Lehrschwimmbecken mit einer Wasserflä­ che von 32 m² die Anforderungen des regulären Schulschwimmunterrichts nur eingeschränkt erfül­ len. Die weitere Evaluierung hat darüber hinaus gezeigt, dass ein Großteil der Lehrschwimmbe­ cken aufgrund ihrer Größe und Ausstattung nicht für den Schwimmunterricht von Schwimmerinnen und Schwimmern geeignet ist. Sie können daher von weiterführenden Schulen in der Regel nicht bedarfsgerecht genutzt werden und eignen sich für Grundschulen überwiegend nur für die Jahr­ gangsstufen 1 und 2. Zusätzlich besteht weiterhin eine ungünstige Verteilung von Schwimmflächen im Stadtgebiet, was insbesondere für Schüler*innen aus den Bezirken Nord und Ost längere Fahrtzeiten mit sich bringt. Trotz dieser längeren Fahrtzeiten werden die curricular vorgeschriebenen Wasserzeiten sicherge­ stellt. Um die vorhandene Schwimm- und Hallenflächen optimal ausnutzen zu können ist eine zwischen allen Schulen abgestimmte Nutzungsplanung über das Schulverwaltungsamt erforderlich. Diese wurde im letzten und laufenden Schuljahr bereits erfolgreich etabliert und wird weiter ausgebaut. 4. Wegezeiten zu Schwimmunterricht Bei der Ermittlung der Wegezeiten wurde versucht, möglichst auf Echtzeiten zurückgreifen zu kön­ nen. Dies wären die messbaren Fahrzeiten der Busse, die die Schüler*innen jeweils von der Schule bis zur Sportfläche transportieren. Die beauftragten Busunternehmen waren nicht bereit, diese echten Fahrzeiten für eine entsprechende Auswertung zu erheben und zur Verfügung zu stellen. Da wir als Auftraggeber keinen Rechtsanspruch auf diese Daten haben, sondern die Ver­ träge auf der Grundlage von Entfernungskilometern basieren, stehen uns diese Daten leider nicht zur Verfügung. Als weiteres wurde versucht, dass die begleitenden Lehrkräfte die tatsächliche Fahrtdauer messen und uns mitteilen. Diese zusätzliche Tätigkeit wurde von den Schulen abge­ lehnt. Im Ergebnis blieb daher nur übrig, die Fahr- und Wegezeiten anhand von möglichst realistischen Zahlen aus Navigationssystemen (hier Google Maps) zu ermitteln. Dabei wurde darauf geachtet, die Erhebungen zu den Zeiten vorzunehmen, in denen in der Praxis auch tatsächlich der Busver­ kehr erfolgt. Diese Methodik wird als geeignet angesehen, da sie die tatsächlichen Verkehrswege berücksichtigt, aktuelle Verkehrsinfrastrukturen abbildet und eine einheitliche sowie nachvollzieh­ bare Bewertung der Fahrzeiten für alle Schulstandorte ermöglicht. Die Gesamtergebnisse decken sich im Wesentlichen mit den Erkenntnissen aus der ersten Ermitt­ lung. Maßgeblicher Faktor für die Wegezeiten bleibt die Entfernung der Schwimmstätte vom Schul­ ort. Sowohl für Grundschulen als auch für weiterführende Schulen im Stadtbezirk Nord ergeben Mitteilung der Verwaltung 20262730 Seite 3 von 5 sich dadurch regelmäßig die längsten Wegezeiten. Dies führt regelmäßig zu Zeiten von mehr als 10 Min. Im Bereich der weiterführenden Schulen fällt dazu auch der Bezirk Ost auf. Der Grund hierfür ist, dass wegen der Sanierung des Schwimmbades während des Auswertungszeitraums auf entfernter liegende Schwimmstätten ausgewichen werden musste. Nach Abschluss der Sanie­ rungsarbeiten werden diese Zeiten wieder unter 10 Min. sinken. Die langen Zeiten im Bezirk Südwest beziehen sich ausschließlich auf Fuß-Wegezeiten, da einige Schulen auf einen angebotenen Bustransfer verzichten und lieber zu Fuß zum Schwimmbad ge­ hen. Die insgesamt langen Fahrzeiten führen dazu, dass ein erheblicher Teil der Unterrichtszeit für An- und Abreise aufgewendet werden muss. Hierdurch geht wertvolle Wasserzeit verloren, die für den eigentlichen Schwimmunterricht nicht mehr zur Verfügung steht. 5. Digitalisierung der Verwaltung von Sportflächen Für die Verwaltung der Schwimmflächen der Wasserwelten wurde dem Schulverwaltungsamt die Mitnutzung der dort eingesetzten Belegungssoftware gestattet. Eine separate städtische Software­ lösung erübrigt sich damit. Die Verwaltung hat die Einführung einer digitalen Lösung zur Verwaltung und Belegung von Sport­ flächen geprüft. Hierzu wurde insbesondere die CAFM-Softwarelösung Spartacus betrachtet, da diese die Anforderungen an eine moderne und zentrale Verwaltung der Sportstätten grundsätzlich erfüllen kann. Die Einführung des sogenannten Raumbuchungsmoduls dieser Software steht bisher noch aus, da für den 1.1.2027 zunächst die parallele Einführung mit SAP S4/HANA vorgesehen ist und der rei­ Mitteilung der Verwaltung 20262730 Seite 4 von 5 bungslose Datenaustausch dieser beiden Anwendungen im Vordergrund steht. Dies betrifft beson­ ders diesbezügliche Schnittstellen, Datenaustausche und Funktionalitäten der Rechnungsbearbei­ tung, e-Akte, das Bauprojektcontrolling und weiteres. Das Customizing und die Inbetriebnahme weiterer Module in Spartacus ist für 2027 vorgesehen. Hierzu gehört auch das Modul „Raumbuchung“, mit dem die Reservierung, Buchung und Abrech­ nung von Räumen und Flächen (Sportflächen, Sporthallen, Schwimmstätten, Versammlungsstät­ ten, Aulen etc.) online ermöglicht werden soll. Die grundsätzlichen Anforderungen, Ist-Prozesse und Datenmodelle stehen dazu bereits fest. Aber insbesondere die Nutzung einer Web-Anbindung muss in 2027 noch weiter abgestimmt werden. Die Web-Anbindung (sowohl aus dem internen als auch aus dem externen Netz) ist von besonderer Bedeutung, da die entsprechenden Buchungen und Rückmeldungen hierüber erfolgen sollen. Bis dahin wird weiterhin das Programm „Skubis“ eingesetzt. Für die Anforderungen des Schulver­ waltungsamtes (Amt 40) ist die vorhandene Software grundsätzlich ausreichend. Für die Aufgabe­ nerledigung des Referates für Sport und Bewegung (Amt 52) ist die derzeit eingesetzte Software grundsätzlich ebenfalls weiterhin geeignet, stößt jedoch bei der Umsetzung digitaler und effizienter Verwaltungsprozesse zunehmend an ihre Grenzen. Viele Arbeitsabläufe können nur manuell bear­ beitet werden, was zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einer eingeschränkten Service­ qualität für Vereine und anderen Nutzergruppen führt. Es ist weiterhin beabsichtigt, die Einführung der Softwarelösung möglichst zeitnah zu realisieren, um die Verwaltungs- und Belegungsprozesse zu optimieren und zu vereinheitlichen. Anlage(n): 1. Sanierungsplan städtische Sporthallen 2. Neubau 3fach-Halle am Schulzentrum Nord 3. Neubau 3fach Halle und Schwimmbad am SZ Nord Mitteilung der Verwaltung 20262730 Seite 5 von 5

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