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ISEK-Maßnahme C7 - Gestaltung Großer Wall (Nord) - hier: Ausbaubeschluss

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GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-11-09
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-293/2026 Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: Abt. Klima, Mobilität und Stadterneuerung Erstellt durch: Herr Südbrock und Frau Visser Erstellt am: 15.10.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 09.11.2026 10 Tagesordnungspunkt: ISEK-Maßnahme C7 - Gestaltung Großer Wall (Nord) - hier: Ausbaubeschluss 1 Finanzielle Auswirkungen ￿ Nein X Ja, X Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 2 Im Haushaltsplan vorgese­ ￿ Nein X Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr. hen? 120102 0655 (Gesamt-)Betrag (auch wenn im Haushalt vorgesehen) 220.000 € 3 Die Leistungen sind grund­ X Freiwillig ￿ Pflichtig durch Gesetz / Verordnung sätzlich 4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt (Erhöhung + / Reduzierung - ) Investiv (Finanzplan) 2026 2027 2028 2029 Einzahlung Auszahlung Konsumtiv (Ergebnisplan) 2026 2027 2028 2029 Ertrag Aufwand 15 Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die vorgestellte Planung als „Ausbauplan“ (Bauprogramm) umzusetzen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. 20 Seite 1 Sachverhalt: 25 1. Hintergrund / ISEK Innenstadt Rheda Die Maßnahme „Straßengestaltung Großer Wall“ (Nord) wurde im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Innenstadt Rheda entwickelt. Der nördliche Abschnitt des Großen Walls dient als Umgehung der Fußgängerzone und bildet zugleich einen nördlichen Zugang zur Innenstadt. Die derzeitige Gestaltung wird dieser Funktion nur 30 eingeschränkt gerecht und bedarf einer Aufwertung. Der Straßenraum weist bislang nur wenig Begrünung auf. Zudem vermitteln die unterschiedlichen Oberflächenbeläge der Nebenanlagen ein uneinheitliches Erscheinungsbild. Bereits im ISEK wurde festgestellt, dass unter anderem am Großen Wall der Übergang vom öffentlichen zum privaten Bereich gestalterische Defizite aufweist. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufenthaltsqualität durch eine einheitliche 35 Pflastergestaltung und zusätzliche Begrünung zu verbessern. Gleichzeitig soll die Neuordnung der Stellplätze die Sichtverhältnisse und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. 2. Darstellung der Planung Die Maßnahme sieht eine Neugestaltung der Nebenanlagen und eine damit verbundene Neuordnung des ruhenden Verkehrs vor. Im Süden des Straßenabschnitts soll durch 40 Baumpflanzungen eine gestalterische Torsituation entstehen. Diese markiert die Einfahrt in den Abschnitt und verdeutlicht die Nähe zum Stadtzentrum. Vorgesehen sind vier neue Baumbeete mit jeweils einer Baumpflanzung. Die Baumbeete sollen nach dem Schwammstadtprinzip gestaltet werden, um Niederschlagswasser zurückzuhalten und für die Bäume nutzbar zu machen. Ergänzend erhalten die Stellplätze einen versickerungsfähigen 45 Pflasterbelag. Die technische Ausgestaltung ist auf die örtlichen Boden- und Entwässerungs­ verhältnisse abzustimmen. Die vorhandenen sechs Stellplätze bleiben in ihrer Anzahl erhalten, werden jedoch neu angeordnet. Die bislang im nördlichen Bereich gelegenen Stellplätze werden nach Süden verlagert. Auf ein zusätzliches Baumtor im Norden wird verzichtet, um die Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich freizuhalten. Dadurch soll insbesondere verhindert 50 werden, dass abgestellte größere Fahrzeuge die Sicht beim Rechtsabbiegen in die Schulte- Mönting-Straße einschränken. Die bestehende Einbahnstraßenregelung bleibt erhalten. Die Gehwegbereiche werden mit ausreichend nutzbaren Breiten geplant, um auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine möglichst hindernisfreie Nutzung zu ermöglichen. Die Nebenanlagen erhalten einen einheitlichen Pflasterbelag, der sich gestalterisch am bestehen­ 55 den Belag des Neuen Walls orientiert. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme möchte die Stadt Rheda-Wiedenbrück einen weiteren Beitrag zur Klimaanpassung leisten und zugleich das Erscheinungsbild sowie die Aufenthaltsqualität des Straßenraums verbessern. Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Informationsveranstaltung für die Anliegerinnen und Anlieger vorgesehen. 60 Seite 2 3. Kostenübersicht und Städtebauförderung Kostenschätzung Förderung (50%) Eigenanteil Haushalt 2026 im Zuwendungsbescheid 195.000 € 97.500 € 97.500 € 220.000 € Aufgrund erwarteter Kostensteigerungen seit der Bewilligung wurden im Haushalt 2026 unter dem Produkt 120102, Investitionsnummer 0655, für den Ausbau des Großen Walls zwischen 65 der Schulte-Mönting-Straße und dem Neuen Wall insgesamt 220.000 € veranschlagt. Die aktuelle vorläufige Kostenschätzung beträgt 182.000 €. Der Haushaltsansatz 2026 ist damit ausreichend, um die voraussichtlichen Ausgaben abzudecken. Die im Haushaltspla­ nentwurf 2027 zusätzlich angemeldeten 50.000 € werden nach aktuellem Stand nicht benötigt. Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen zusätzlichen Ansatz im Rahmen der Änderungen 70 zum Haushaltsplanentwurf 2027 zu streichen. Die Höhe der endgültigen Förderung und des verbleibenden kommunalen Eigenanteils richtet sich nach den Förderbedingungen und den tatsächlich als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben. Die bewilligten 97.500 € können daher bei geringeren Kosten nicht ohne weitere Prüfung als unveränderte Einnahme zugrunde gelegt werden. 75 Zusätzliche Mittel für die Beleuchtung sind nicht vorgesehen, da die vorhandenen Leuchten bereits mit zeitgemäßer LED-Technik ausgestattet sind und weitergenutzt werden sollen. Die Zuwendung muss nach den vorliegenden Angaben bis zum 15.06.2027 verausgabt wer­ den. Soweit Mittel nicht benötigt werden, ist eine fristgerechte Rückzahlung sicherzustellen. Für die Mittelverwendung und mögliche Zinsforderungen sind die Fristen und Nebenbestim­ 80 mungen des Zuwendungsbescheids maßgeblich. Der Bürgermeister i.A. Jan Ditgens 85 Leitung des technischen Geschäftsbereich III Anlagen: • Planung Großer Wall 90 Seite 3

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