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ISEK-Maßnahme C7 - Gestaltung Großer Wall (Nord) - hier: Ausbaubeschluss
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-293/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
Abt. Klima, Mobilität und Stadterneuerung
Erstellt durch: Herr Südbrock und Frau Visser
Erstellt am: 15.10.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 09.11.2026
10 Tagesordnungspunkt:
ISEK-Maßnahme C7 - Gestaltung Großer Wall (Nord) - hier: Ausbaubeschluss
1 Finanzielle Auswirkungen Nein X Ja, X Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
2 Im Haushaltsplan vorgese Nein X Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr.
hen? 120102 0655
(Gesamt-)Betrag (auch wenn im
Haushalt vorgesehen)
220.000 €
3 Die Leistungen sind grund X Freiwillig Pflichtig durch Gesetz / Verordnung
sätzlich
4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt
(Erhöhung + / Reduzierung - )
Investiv (Finanzplan) 2026 2027 2028 2029
Einzahlung
Auszahlung
Konsumtiv (Ergebnisplan) 2026 2027 2028 2029
Ertrag
Aufwand
15 Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die vorgestellte Planung als „Ausbauplan“ (Bauprogramm)
umzusetzen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
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Sachverhalt:
25 1. Hintergrund / ISEK Innenstadt Rheda
Die Maßnahme „Straßengestaltung Großer Wall“ (Nord) wurde im Rahmen des Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Innenstadt Rheda entwickelt. Der nördliche
Abschnitt des Großen Walls dient als Umgehung der Fußgängerzone und bildet zugleich einen
nördlichen Zugang zur Innenstadt. Die derzeitige Gestaltung wird dieser Funktion nur
30 eingeschränkt gerecht und bedarf einer Aufwertung. Der Straßenraum weist bislang nur wenig
Begrünung auf. Zudem vermitteln die unterschiedlichen Oberflächenbeläge der Nebenanlagen
ein uneinheitliches Erscheinungsbild. Bereits im ISEK wurde festgestellt, dass unter anderem
am Großen Wall der Übergang vom öffentlichen zum privaten Bereich gestalterische Defizite
aufweist. Ziel der Maßnahme ist es, die Aufenthaltsqualität durch eine einheitliche
35 Pflastergestaltung und zusätzliche Begrünung zu verbessern. Gleichzeitig soll die Neuordnung
der Stellplätze die Sichtverhältnisse und damit die Verkehrssicherheit erhöhen.
2. Darstellung der Planung
Die Maßnahme sieht eine Neugestaltung der Nebenanlagen und eine damit verbundene
Neuordnung des ruhenden Verkehrs vor. Im Süden des Straßenabschnitts soll durch
40 Baumpflanzungen eine gestalterische Torsituation entstehen. Diese markiert die Einfahrt in
den Abschnitt und verdeutlicht die Nähe zum Stadtzentrum. Vorgesehen sind vier neue
Baumbeete mit jeweils einer Baumpflanzung. Die Baumbeete sollen nach dem
Schwammstadtprinzip gestaltet werden, um Niederschlagswasser zurückzuhalten und für die
Bäume nutzbar zu machen. Ergänzend erhalten die Stellplätze einen versickerungsfähigen
45 Pflasterbelag. Die technische Ausgestaltung ist auf die örtlichen Boden- und Entwässerungs
verhältnisse abzustimmen. Die vorhandenen sechs Stellplätze bleiben in ihrer Anzahl erhalten,
werden jedoch neu angeordnet. Die bislang im nördlichen Bereich gelegenen Stellplätze
werden nach Süden verlagert. Auf ein zusätzliches Baumtor im Norden wird verzichtet, um die
Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich freizuhalten. Dadurch soll insbesondere verhindert
50 werden, dass abgestellte größere Fahrzeuge die Sicht beim Rechtsabbiegen in die Schulte-
Mönting-Straße einschränken. Die bestehende Einbahnstraßenregelung bleibt erhalten. Die
Gehwegbereiche werden mit ausreichend nutzbaren Breiten geplant, um auch Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen eine möglichst hindernisfreie Nutzung zu ermöglichen. Die
Nebenanlagen erhalten einen einheitlichen Pflasterbelag, der sich gestalterisch am bestehen
55 den Belag des Neuen Walls orientiert. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme möchte die Stadt
Rheda-Wiedenbrück einen weiteren Beitrag zur Klimaanpassung leisten und zugleich das
Erscheinungsbild sowie die Aufenthaltsqualität des Straßenraums verbessern.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Informationsveranstaltung für die Anliegerinnen und
Anlieger vorgesehen.
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3. Kostenübersicht und Städtebauförderung
Kostenschätzung
Förderung (50%) Eigenanteil Haushalt 2026
im Zuwendungsbescheid
195.000 € 97.500 € 97.500 € 220.000 €
Aufgrund erwarteter Kostensteigerungen seit der Bewilligung wurden im Haushalt 2026 unter
dem Produkt 120102, Investitionsnummer 0655, für den Ausbau des Großen Walls zwischen
65 der Schulte-Mönting-Straße und dem Neuen Wall insgesamt 220.000 € veranschlagt.
Die aktuelle vorläufige Kostenschätzung beträgt 182.000 €. Der Haushaltsansatz 2026 ist
damit ausreichend, um die voraussichtlichen Ausgaben abzudecken. Die im Haushaltspla
nentwurf 2027 zusätzlich angemeldeten 50.000 € werden nach aktuellem Stand nicht benötigt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen zusätzlichen Ansatz im Rahmen der Änderungen
70 zum Haushaltsplanentwurf 2027 zu streichen.
Die Höhe der endgültigen Förderung und des verbleibenden kommunalen Eigenanteils richtet
sich nach den Förderbedingungen und den tatsächlich als zuwendungsfähig anerkannten
Ausgaben. Die bewilligten 97.500 € können daher bei geringeren Kosten nicht ohne weitere
Prüfung als unveränderte Einnahme zugrunde gelegt werden.
75 Zusätzliche Mittel für die Beleuchtung sind nicht vorgesehen, da die vorhandenen Leuchten
bereits mit zeitgemäßer LED-Technik ausgestattet sind und weitergenutzt werden sollen.
Die Zuwendung muss nach den vorliegenden Angaben bis zum 15.06.2027 verausgabt wer
den. Soweit Mittel nicht benötigt werden, ist eine fristgerechte Rückzahlung sicherzustellen.
Für die Mittelverwendung und mögliche Zinsforderungen sind die Fristen und Nebenbestim
80 mungen des Zuwendungsbescheids maßgeblich.
Der Bürgermeister
i.A.
Jan Ditgens
85 Leitung des technischen Geschäftsbereich III
Anlagen:
• Planung Großer Wall
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