Startseite › Stadt Rheda-Wiedenbrück › Dokument
Gestaltungssatzung historischer Stadtkern Wiedenbrück Hier: Aufhebung der Traufgassensatzung vom 03.01.1977
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-270/2024 4. Erg.
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
Abt. Klima, Mobilität und Stadterneuerung
Erstellt durch: Dr. Dengler / Herr Heidfeld
Erstellt am: 07.07.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 13.03.2025
Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 31.03.2025
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 05.12.2024
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 08.05.2025
Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 07.07.2025
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 09.11.2026
Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 07.12.2026
Tagesordnungspunkt:
10 Gestaltungssatzung historischer Stadtkern Wiedenbrück
Hier: Aufhebung der Traufgassensatzung vom 03.01.1977
1 Finanzielle Auswirkungen x Nein Ja, Mitzeichnung
dann auch: Kämmerer / FBL
Finanzen erforderlich
15
Beschlussvorschlag:
1. Die Satzung über die Festsetzung geringerer Abstände nach §§ 7 und 8 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Abstandsflächenverordnung
20 (Traufgassensatzung), vom 30.01.1977 soll aufgehoben werden. Dieser Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Seite 1
25 Sachverhalt:
Für die Innenstadt von Wiedenbrück gibt es seit dem Jahr 1977 eine Traufgassensatzung.
Darin wird zur Erhaltung der typischen Gebäudestellung in der Altstadt geregelt, dass
zwischen den Fachwerkhäusern/Gebäuden geringere Abstandsflächen eingehalten werden
müssen, als nach der Landesbauordnung NRW gefordert.
30 Im Juli 2025 hat der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück die Gestaltungssatzung für den
historischen Stadtkernin Wiedenbrück beschlossen.
Mit der neuen Gestaltungsatzung wird:
1. die alte Gestaltungssatzung1 abgelöst
2. die Traufgassensatzung2 vollumfänglich und ohne Änderung in § 4 aufgenommen.
35 Nach dem im Juli 2025 erfolgten Ratsbeschluss wurde die Gestaltungssatzung im Amtsblatt
bekannt gemacht. Damit ist sie am 17.07.2025 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die alte
Gestaltungssatzung3 ersetzt. Dieses formale Vorgehen des „Ersetztwerdens“ hat die
„Traufgassensatzung“ bisher nicht miteingeschlossen, daher regeln aktuell
Gestaltungssatzung und Traufgassensatzung den gleichen Sachverhalt. Es wird das Ziel
40 verfolgt, eine bessere und bürgerfreundlichere Übersicht über das Ortsrecht herzustellen. Die
aktuell bestehende doppelte Regelung soll aufgegeben werden.
Der o.g. Beschluss dient diesem Ziel.
Der Bürgermeister
45 i.A.
Jan Ditgens
Leitung des technischen Geschäftsbereiches III
Anlagen:
50 • Anlage 5.7: Satzung über die Festsetzung geringerer Abstände nach §§ 7 und 8 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Abstandsflächenverordnung
(Traufgassensatzung) vom 03.01.1977
• Anlage 5.8: Gestaltungssatzung Historischer Stadtkern Wiedenbrück
55
1 „Satzung zum Schutz der besonderen Eigenart des Orts- und Straßenbildes für den Bereich der
historischen Altstadt Wiedenbrück zur Durchführung baugestalterischer Absichten vom 25.02.1988
geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 25.04.1991
2 Satzung über die Festsetzung geringerer Abstände nach §§ 7 und 8 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und der Abstandsflächenverordnung (Traufgassensatzung) vom 03.01.1977
3 Siehe 1
Seite 2
Text aus PDF extrahiert