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Gestaltungssatzung historischer Stadtkern Wiedenbrück Hier: Aufhebung der Traufgassensatzung vom 03.01.1977

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TypNotiz
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-11-09
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-270/2024 4. Erg. Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: Abt. Klima, Mobilität und Stadterneuerung Erstellt durch: Dr. Dengler / Herr Heidfeld Erstellt am: 07.07.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 13.03.2025 Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 31.03.2025 Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 05.12.2024 Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 08.05.2025 Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 07.07.2025 Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 09.11.2026 Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 07.12.2026 Tagesordnungspunkt: 10 Gestaltungssatzung historischer Stadtkern Wiedenbrück Hier: Aufhebung der Traufgassensatzung vom 03.01.1977 1 Finanzielle Auswirkungen x Nein ￿ Ja, ￿ Mitzeichnung dann auch: Kämmerer / FBL Finanzen erforderlich 15 Beschlussvorschlag: 1. Die Satzung über die Festsetzung geringerer Abstände nach §§ 7 und 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Abstandsflächenverordnung 20 (Traufgassensatzung), vom 30.01.1977 soll aufgehoben werden. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Seite 1 25 Sachverhalt: Für die Innenstadt von Wiedenbrück gibt es seit dem Jahr 1977 eine Traufgassensatzung. Darin wird zur Erhaltung der typischen Gebäudestellung in der Altstadt geregelt, dass zwischen den Fachwerkhäusern/Gebäuden geringere Abstandsflächen eingehalten werden müssen, als nach der Landesbauordnung NRW gefordert. 30 Im Juli 2025 hat der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück die Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkernin Wiedenbrück beschlossen. Mit der neuen Gestaltungsatzung wird: 1. die alte Gestaltungssatzung1 abgelöst 2. die Traufgassensatzung2 vollumfänglich und ohne Änderung in § 4 aufgenommen. 35 Nach dem im Juli 2025 erfolgten Ratsbeschluss wurde die Gestaltungssatzung im Amtsblatt bekannt gemacht. Damit ist sie am 17.07.2025 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die alte Gestaltungssatzung3 ersetzt. Dieses formale Vorgehen des „Ersetztwerdens“ hat die „Traufgassensatzung“ bisher nicht miteingeschlossen, daher regeln aktuell Gestaltungssatzung und Traufgassensatzung den gleichen Sachverhalt. Es wird das Ziel 40 verfolgt, eine bessere und bürgerfreundlichere Übersicht über das Ortsrecht herzustellen. Die aktuell bestehende doppelte Regelung soll aufgegeben werden. Der o.g. Beschluss dient diesem Ziel. Der Bürgermeister 45 i.A. Jan Ditgens Leitung des technischen Geschäftsbereiches III Anlagen: 50 • Anlage 5.7: Satzung über die Festsetzung geringerer Abstände nach §§ 7 und 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Abstandsflächenverordnung (Traufgassensatzung) vom 03.01.1977 • Anlage 5.8: Gestaltungssatzung Historischer Stadtkern Wiedenbrück 55 1 „Satzung zum Schutz der besonderen Eigenart des Orts- und Straßenbildes für den Bereich der historischen Altstadt Wiedenbrück zur Durchführung baugestalterischer Absichten vom 25.02.1988 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 25.04.1991 2 Satzung über die Festsetzung geringerer Abstände nach §§ 7 und 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Abstandsflächenverordnung (Traufgassensatzung) vom 03.01.1977 3 Siehe 1 Seite 2

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