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Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim - Teilbereichsänderung Nr. 20.1 Pulheim Bereich: Möbelhaus Segmüller hier: - Beschluss zur Änderung der Abgrenzung - Beschluss zur erneuten Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB - erneuter Veröffentlichungsbeschluss - erneute Anfrage gemäß § 34 LPlG Siehe parallele Vorlage: 403/2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 412/2026
Aktenzeichen: IV/61-mg-gr
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Umwelt- und Planungsausschuss 2 X 10.11.2026
Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim - Teilbereichsänderung Nr. 20.1 Pulheim
Bereich: Möbelhaus Segmüller
hier:
- Beschluss zur Änderung der Abgrenzung
- Beschluss zur erneuten Beteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB
- erneuter Veröffentlichungsbeschluss
- erneute Anfrage gemäß § 34 LPlG
Siehe parallele Vorlage: 403/2026
V eranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
€
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres €
— in den Haushalten der folgenden Jahre €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein
Vorlage Nr.: 412/2026 . Seite 2 / 5
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 412/2026 . Seite 3 / 5
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt:
1. Der gemäß Aufstellungsbeschluss vom 06.10.2021 abgegrenzte Geltungsbereich der Teilbereichsänderung Nr.
20.1 Pulheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim wird gemäß dem beigefügten Geltungsbereich an-
gepasst.
2. Der Entwurf der Teilbereichsänderung Nr. 20.1 Pulheim sowie der Entwurf der Begründung und die wesentli-
chen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
BauGB in der derzeit gültigen Fassung für die Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) erneut im Internet zu veröf-
fentlichen.
- erneuter Veröffentlichungsbeschluss
3. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde die Anfrage gemäß § 34 LPlG zu erneuern.
Erläuterungen
Hintergrund der Vorlage:
Die Aufstellungsbeschlüsse für die Teilbereichsänderung 20.1 des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr.
161 – Bereich Möbelhaus Segmüller wurden bereits in der Sitzung des Planungsausschusses vom 06.10.2021 gefasst
(VL 353/2021 und 354/2021 in Verbindung mit VL 45/2022). Beide Verfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt (vgl. VL 374/2022).
Eine Teilung des Bebauungsplanes Nr. 161 Pulheim in einen Teilbereich A und B soll erfolgen (vgl. VL 403/2026). Die
Hintergründe hierzu werden in der betreffenden Vorlage näher erläutert. Für die vorliegende Teilbereichsänderung des
Flächennutzungsplanes ergeben sich hierdurch keine Auswirkungen.
Das wesentliche Planungsziel der vorliegenden Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes ist die planrechtliche
Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Bereich des Möbelhauses Segmüller entsprechend der bundes- und lan-
desrechtlichen Vorgaben. Der wirksame FNP der Stadt Pulheim stellt für das Plangebiet derzeit ein Sondergebiet (SO)
für großflächigen Einzelhandel Möbelhaus mit einer Gesamtfläche von max. 43.000 m² und einem zentrenrelevanten
Randsortiment von max. 2.500 m² dar1. Mit der Teilbereichsänderung des FNP soll die Zweckbestimmung entsprechend
des geplanten Vorhabens präzisiert werden und damit die Gesamtverkaufsfläche mit max. 38.000 m² und ein zentrenre-
levantes Randsortiment mit max. 1.500 m² dargestellt werden. Darüber hinaus soll das SO in östliche Richtung um ca. 2
ha entsprechend der vorhandenen Gegebenheiten erweitert werden.
Bisheriges Verfahren:
Am 01.06.2022 wurde die Verwaltung per Beschluss zur Durchführung der landesplanerischen Anfrage gemäß § 34
Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPIG-NRW) sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt (vgl.
VL 157/2022).
1 Mit der Teilbereichsänderung 17.3 wurde 2014 die aktuelle Darstellung im FNP von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Die Teil-
bereichsänderung 17.3 des Flächennutzungsplans leidet unter demselben Rechtsmangel, den das Oberverwaltungsgericht als
Grund für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim formuliert hat (vgl. im Detail die Begründung, als Anlage 1 dieser
Vorlage angehängt). Daher wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 die hier vorliegende Flächennutzungsplan-
Teiländerung 20.1 Pulheim mit dem oben skizzierten Ziel betrieben.
Vorlage Nr.: 412/2026 . Seite 4 / 5
Gegen die Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplanes wurden im Rahmen der Anfrage nach § 34 LPIG-NRW
seitens der Bezirksregierung keine raumordnerischen oder städtebaulichen Bedenken geäußert. Auf Grundlage des der-
zeitigen Planungsstandes wurde eine Anpassung an die rechtswirksamen Ziele der Raumordnung bestätigt (vgl. Anlage
5). Vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich beschlossenen neuen Regionalplans soll die Anfrage nach § 34 LPIG-
NRW erneuert werden.
Der Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und
4 Abs. 1 BauGB fand vom 07.07.2022 bis einschließlich 18.08.2022 statt. Die eingegangenen Äußerungen der Träger
öffentlicher Belange sind in einer tabellarischen Auflistung mit Berücksichtigungsergebnis zum jetzigen Verfahrensstand
dargestellt und Anlage 7 zu entnehmen. Private Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gingen im Rahmen die-
ses Verfahrensschrittes nicht ein.
Der Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB fand vom 05.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 statt (vgl. auch VL 374/2022). Die in diesem Verfahrens-
schritt eingegangenen Äußerungen der Träger öffentlicher Belange sind ebenfalls in einer tabellarischen Auflistung mit
Berücksichtigungsergebnis zum jetzigen Verfahrensstand dargestellt und Anlage 7 zu entnehmen. Private Stellungnah-
men von Bürgerinnen und Bürgern gingen im Rahmen dieses Verfahrensschrittes nicht ein.
Vorliegender Verfahrensschritt:
Im Zuge einer Anpassung des Plankonzeptes für den Teilbereich B des Bebauungsplanes Nr. 161 Pulheim sowie auf-
grund der notwendigen Anpassung des Geltungsbereiches ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Trä-
ger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB notwendig. Die Geltungsbe-
reichsanpassung umfasst den westlichen Teil des Geltungsbereichs und wird mit der bereits genehmigten Teilbereichs-
änderung Nr. 16.9 Pulheim synchronisiert. Die Inhalte der Teilbereichsänderung Nr. 20.1 Pulheim des Flächennutzungs-
planes der Stadt Pulheim ändern sich im Hinblick auf die Darstellung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens im Os-
ten des Geltungsbereiches. Außerdem wird die zukünftige Nutzung für den südlichen Bereich der Teilbereichsänderung
allgemeiner – und für die Ebene des Flächennutzungsplanes dennoch auskömmlich – beschrieben.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, mit den vorgelegten Unterlagen, vor:
• Anlage 1: Geltungsbereich der FNP Teilbereichsänderung 20.1 Pulheim
• Anlage 2: Begründung FNP Teilbereichsänderung 20.1 Pulheim
• Anlage 3: Umweltbericht FNP Teilbereichsänderung 20.1 Pulheim
• Anlage 4: derzeitige Darstellung und zukünftige Darstellung FNP Teilbereichsänderung 20.1 Pulheim
• Anlage 5: Anfrage § 34 LPIG-NRW, Stellungnahme Bezirksregierung
• Anlage 6: Städtebauliche Verträglichkeitsanalyse für die Erweiterung des Einrichtungshauses Segmüller in Pul-
heim
• Anlage 7: externe Stellungnahmen bisherige Beteiligungsschritte
• Anlage 8: interne Stellungnahmen bisherige Beteiligungsschritte – wird nachgereicht
Die Verwaltung beabsichtigt, die Beteiligungen nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
zeitlich getrennt voneinander abzuhalten. Vor dem Hintergrund anzunehmender umfangreicher Stellungnahmen wäh-
rend der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll diese Beteiligung vorgelagert erfolgen.
Sollten sich wesentliche Änderungen aus den Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergeben,
die zu einer erneuten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB führen wird vor Durchführung der erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit ein entsprechender Beschluss mit den geänderten Planunterlagen durch den Umwelt- und Planungsaus-
schuss gefasst. Sofern lediglich redaktionelle Änderungen erfolgen, werden diese in die Unterlagen eingearbeitet und
entsprechend kenntlich gemacht und auf dieser Basis die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Ziel dieses
Vorlage Nr.: 412/2026 . Seite 5 / 5
Vorgehens ist es, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit – resultierend aus etwaigen Änderungen am Planentwurf –
zu vermeiden. Dieses Vorgehen wird – auch vor dem Hintergrund, dass seitens der Öffentlichkeit im bisherigen Verfah-
ren keine Stellungnahmen eingereicht wurden – aus Sicht der Verwaltung sachgerecht sein.
Text aus PDF extrahiert