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Entsorgung des in privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Lennestadt anfallenden Schlamms im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 und Abschluss einer Spülvereinbarung im gleichen Zeitraum

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TypNotiz
GemeindeStadt Lennestadt
Datum2026-11-04
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Stadt Lennestadt VORLAGE Der Bürgermeister mit x Anlage(n) Stadtwerke AZ: 58.20.30-2018/000748 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 22.10.2026 4055/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen Ausschuss für Stadtwerke und Tief- 04.11.2026 bau Betreff: Entsorgung des in privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Lennestadt anfallenden Schlamms im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 und Abschluss einer Spülvereinbarung im gleichen Zeitraum Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einsammeln und Abfahren des in Grundstücksentwäs- serungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) im Stadtgebiet anfallenden Schlamms für den Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Gleichzeitig wird er ermächtigt, im Falle einer positiven wirtschaftlichen Be- wertung, die Leistung der Kanalspüleinsätze im Stadtgebiet Lennestadt im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Sachdarstellung: Der Zeitraum der bisherigen Ausschreibung endet zum 31.12.2026. Daher soll die Leistung für die kommenden 3 Jahre erneut ausgeschrieben werden. Aufgrund der aktuell sehr hohen Treibstoffkosten ist mit einer starken Kostensteigerung für die Abfuhr des Klärschlamms im Stadtgebiet zu rechnen. Daher soll der Vertragszeitraum vorerst bei 3 Jahren verbleiben. Die entstehenden Kosten für die Abfuhr werden den betroffenen Grundstückseigentümern 1:1 wei- terberechnet. Gleichzeitig wird bis zur finalen Ausschreibung geprüft, ob es für den Tätigkeitsbereich der Ka- nalspüleinsätze ebenfalls sinnvoll erscheint, eine entsprechende Vereinbarung für den gleichen Zeitraum abzuschließen und die entsprechende Leistung auf dem Markt auszuschreiben. Aus Sicht der Stadtwerke könnten sich Synergien ergeben, da viele der auf dem Markt tätigen An- bieter beide Leistungen anbieten können. Hieraus könnten sich preisliche Vorteile ergeben. Dabei ist noch final abzustimmen, ob die Ausschreibung gemeinsam mit der Entsorgung der Kleinkläranlagen oder mittels separater Ausschreibung erfolgt. Die Mittel sind nach erfolgter Ausschreibung entsprechend in den Wirtschaftsplänen der Stadt- werke vorzusehen. . . . Vorlage 4055/2026 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz. Durch den Beschluss entstehen Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt-/Auftragssachkonto: Haushaltsansatz: Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden. Betrag: Deckungsvorschlag: Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen.

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