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Entsorgung des in privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Lennestadt anfallenden Schlamms im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 und Abschluss einer Spülvereinbarung im gleichen Zeitraum
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Lennestadt |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Lennestadt VORLAGE
Der Bürgermeister mit x Anlage(n)
Stadtwerke
AZ: 58.20.30-2018/000748
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
22.10.2026 4055/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen
Ausschuss für Stadtwerke und Tief- 04.11.2026
bau
Betreff:
Entsorgung des in privaten Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet
Lennestadt anfallenden Schlamms im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2029 und Abschluss
einer Spülvereinbarung im gleichen Zeitraum
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Einsammeln und Abfahren des in Grundstücksentwäs-
serungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) im Stadtgebiet anfallenden
Schlamms für den Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 an den wirtschaftlichsten
Bieter zu vergeben. Gleichzeitig wird er ermächtigt, im Falle einer positiven wirtschaftlichen Be-
wertung, die Leistung der Kanalspüleinsätze im Stadtgebiet Lennestadt im Zeitraum vom
01.01.2027 bis 31.12.2029 an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Sachdarstellung:
Der Zeitraum der bisherigen Ausschreibung endet zum 31.12.2026. Daher soll die Leistung für
die kommenden 3 Jahre erneut ausgeschrieben werden. Aufgrund der aktuell sehr hohen
Treibstoffkosten ist mit einer starken Kostensteigerung für die Abfuhr des Klärschlamms im
Stadtgebiet zu rechnen. Daher soll der Vertragszeitraum vorerst bei 3 Jahren verbleiben. Die
entstehenden Kosten für die Abfuhr werden den betroffenen Grundstückseigentümern 1:1 wei-
terberechnet.
Gleichzeitig wird bis zur finalen Ausschreibung geprüft, ob es für den Tätigkeitsbereich der Ka-
nalspüleinsätze ebenfalls sinnvoll erscheint, eine entsprechende Vereinbarung für den gleichen
Zeitraum abzuschließen und die entsprechende Leistung auf dem Markt auszuschreiben. Aus
Sicht der Stadtwerke könnten sich Synergien ergeben, da viele der auf dem Markt tätigen An-
bieter beide Leistungen anbieten können. Hieraus könnten sich preisliche Vorteile ergeben.
Dabei ist noch final abzustimmen, ob die Ausschreibung gemeinsam mit der Entsorgung der
Kleinkläranlagen oder mittels separater Ausschreibung erfolgt.
Die Mittel sind nach erfolgter Ausschreibung entsprechend in den Wirtschaftsplänen der Stadt-
werke vorzusehen.
. . .
Vorlage 4055/2026 Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz.
Durch den Beschluss entstehen
Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von
Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt-/Auftragssachkonto:
Haushaltsansatz:
Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Betrag:
Deckungsvorschlag:
Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von
Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von
Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen.
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