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Stellenplan Stadtwerke 2027

Notiz
TypNotiz
GemeindeStadt Lennestadt
Datum2026-11-04
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Stadt Lennestadt VORLAGE Der Bürgermeister mit 1 Anlage(n) Stadtwerke AZ: 58.00.40-2025/000002 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 21.10.2026 4053/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen Ausschuss für Stadtwerke und Tief- 04.11.2026 bau Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2026 Rat 11.11.2026 Betreff: Stellenplan Stadtwerke 2027 Beschlussvorschlag: 1. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Stadtwerke und Tiefbau: Der Ausschuss für Stadtwerke und Tiefbau empfiehlt wie folgt zu beschließen: Der Entwurf der Stellenübersicht der Stadtwerke Lennestadt für 2027 als Teil des Wirt- schaftsplans wird in Form der Anlage I zur Vorlage genehmigt. 2. Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt wie folgt zu beschließen: Der Entwurf der Stellenübersicht der Stadtwerke Lennestadt für 2027 als Teil des Wirt- schaftsplans wird in Form der Anlage I zur Vorlage genehmigt. 3. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Lennestadt: Der Rat der Stadt Lennestadt genehmigt den Entwurf der Stellenübersicht der Stadtwerke Lennestadt für 2027 als Teil des Wirtschaftsplans in Form der Anlage I zur Vorlage. Sachdarstellung: Die als Anlage I zu dieser Vorlage beigefügte Stellenübersicht für die Stadtwerke Lennestadt für das Haushaltsjahr 2027 ist Teil des Wirtschaftsplans der Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Beschäftigten nehmen teilweise auch Aufgaben der Stadt insbesondere im Tiefbau wahr. Die hierfür angefallenen Personalkosten werden anhand von Arbeitsaufzeichnungen festgestellt und jährlich mit der Stadt verrechnet. . . . Vorlage 4053/2026 Seite 2 Da die Zeitanteile je nach Art und Größe jährlich schwanken, erfolgt die Zuordnung zu den Be- triebszweigen Abwasser und Wasser nach den schwerpunktmäßig zu leistenden Tätigkeiten anhand der Geschäftsverteilungspläne. Bei näheren Informationen, die auf die wirtschaftliche Identität der Bediensteten hinweisen, handelt es sich um personenbezogene Daten, die dem Mitarbeiterdatenschutz unterliegen und daher nach Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Lennestadt nicht veröf- fentlicht werden dürfen; eine nichtöffentliche Information ist vorgesehen. Berechnungsgrundlage für die Stellen ist die Vollzeitkraft (Tariflich Beschäftigte: 39,0 Stunden; Beamte entsprechend der beamtenrechtlichen Vorschriften mit bis zu 41 Wochenstunden), d. h. Stellen werden vollzeitverrechnet, so dass beispielsweise. zwei Halbtagsbeschäftigte eine Stel- le ergeben. Stellen, die mit Personen besetzt sind, die sich in Altersteilzeit befinden, werden im Stellenplan bis zum Ende der Altersteilzeit (dies umfasst im Blockmodell sowohl Arbeitsphase als auch an- schließend die Freistellungsphase) mit einem Stellenanteil von 0,5 Stellen ausgewiesen. Bei freiwerdenden Stellen wird nach wie vor überprüft, ob bzw. inwieweit an der Besetzung in der bisherigen Form festgehalten werden muss. Für das Jahr 2027 ergibt sich gegenüber dem Jahr 2026 eine tatsächliche Stellenerhöhung um 1,5 Stellen. Folgende Veränderungen im Gegensatz zum Jahr 2026 haben sich ergeben: Wegfall einer Altersteilzeitstelle (0,5), da zwischenzeitlich die betroffene Person in den Ruhe- stand eingetreten ist. Zudem soll eine Pufferstelle im Verwaltungsbereich geschaffen werden (+1,0), damit flexibel auf personelle Veränderungen (Mutterschutz, Altersteilzeit o. ä.) reagiert werden kann. Für das Jahr 2027 wird zudem die Anstellung eines Werkstudenten im Bereich der Stadtwerke angestrebt. Hierzu wurde die entsprechende Stelle im Stellenplan aufgenom- men. Fazit: Wie aus der Stellenübersicht ersichtlich, sind tatsächlich nicht alle Stellen im notwendigen Um- fang und in der vorgesehenen Wertigkeit besetzt. Von den 24,5 vorgesehenen Stellen im Stel- lenplan 2026 waren zum 30.06.2026 17,58 Stellen besetzt. Der endgültige Beschluss wird zusammen mit dem Beschluss über den Wirtschaftsplan 2027 erfolgen. . . . Vorlage 4053/2026 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz. Durch den Beschluss entstehen Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt-/Auftragssachkonto: Haushaltsansatz: Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden. Betrag: Deckungsvorschlag: Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen. Anlage(n): (1) Stellenplan Stadtwerke 2027

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