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Beitritt zum NRW Heilbäderverband e. V. und der NRW Gesundheitsagentur GmbH

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TypNotiz
GemeindeStadt Lennestadt
Datum2026-11-04
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Stadt Lennestadt VORLAGE Der Bürgermeister mit 2 Anlage(n) Touristik AZ: 41.3 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 20.10.2026 1021/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2026 Rat 11.11.2026 Betreff: Beitritt zum NRW Heilbäderverband e. V. und der NRW Gesundheitsagentur GmbH Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt wie folgt zu beschließen bzw. der Rat der Stadt Lennestadt beschließt: Die Stadt Lennestadt tritt zum 01.01.2027 dem NRW Heilbäderverband e. V. und der NRW Ge- sundheitsagentur GmbH bei. Sachdarstellung: Die Stadt Lennestadt ist mit dem Ortsteil Saalhausen seit 1973 anerkannter Luftkurort und wur- de 2021 offiziell zum Kneipp-Kurort ernannt. Diese Höherprädikatisierung bringt nicht nur eine erhöhte Kurortehilfe nach GFG in Höhe von 100.000 € pro Jahr mit sich, sondern auch Pflichten im Rahmen der Standortentwicklung und des Gesundheitsangebotes. An dieser Stelle setzt der NRW-Heilbäderverband e. V. gemeinsam mit der NRW- Gesundheitsagentur GmbH an. Die Doppelstruktur aus Verband und Gesundheitsagentur si- chert Kurorten eine starke politische Interessenvertretung – voraussichtlich ab 2027 auch mit direkter Anbindung an den Deutschen Heilbäderverband e. V. auf Bundesebene – sowie geziel- te Unterstützung im Marketing und in der Standortentwicklung. Die Mitgliedskommunen erhalten besonderen Zugang und Hintergründe zu politischen Entwicklungen wie beispielsweise die jüngste Entbürokratisierung im Kurortegesetz NRW, die Ausweitung der GRW-Förderkulisse oder die aktuell in Entwicklung befindliche Kurortestrategie für NRW. Zudem bietet die NRW- Gesundheitsagentur GmbH Unterstützung im Rahmen des Prädikatisierungsverfahrens an. Diese und weitere Leistungen führen der NRW Heilbäderverband e. V. und die NRW Gesund- heitsagentur GmbH in ihrer Kurzvorstellung (Anlage 1) auf. Die Unterstützung der NRW-Gesundheitsagentur bei einem Prädikatisierungsverfahren ist für die weiteren Schritte der Stadt Lennestadt von Bedeutung, um weitere Luftkurorte im Stadtge- biet zu identifizieren. Der Fokus einer Prüfung soll zunächst auf dem Veischedetal (Kirchvei- . . . Vorlage 1021/2026 Seite 2 schede, Bilstein, Bonzel) liegen. Ein weiterer Luftkurort generiert eine jährliche Kurortehilfe in Höhe von 50.000 € pro Jahr sowie die Möglichkeit zur Erhebung eines Kurbeitrages im Kurge- biet. Mitgliedsbeitrag Für die Stadt Lennestadt wird ab dem Beitritt in 2027 in den NRW Heilbäderverband e. V. und der NRW Gesundheitsagentur GmbH jährlich ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5.000 € fällig. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: NRW-Heilbäderverband e. V.: jährlich (Beitrag Stufe B) 3.150,00 € NRW-Gesundheitsagentur GmbH: brutto jährlich (Umlage Stufe B) 1.850,00 € Die Stadt Lennestadt wird anhand der in der Anlage ersichtlichen Beitragsordnung auf Basis der Übernachtungszahlen der amtlichen Statistik NRW eingruppiert. Diese lagen in Lennestadt in 2025 bei 175.460 Übernachtungen. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz. Durch den Beschluss entstehen bei Abschluss der Vereinbarung die in der Vorlage dargestellten finanziellen Auswirkungen. Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt-/Auftragssachkonto: Haushaltsansatz: Mittel müssen im Haushaltsjahr 2027 bereitgestellt werden. Betrag: 5.000 € Produkt: 15 39 390; Sachkonto: 5499 002 (Mitgliedsbeiträge) Haushaltsansatz 2027: 6.000 € Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen. Anlage(n): (1) Kurzvorstellung NRW-HBV und GA 2026 (2) NRWF-HBK Beitragsordnung ab 01.2009

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