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Stellenplan 2027

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TypNotiz
GemeindeStadt Lennestadt
Datum2026-11-04
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Stadt Lennestadt VORLAGE Der Bürgermeister mit 6 Anlage(n) Zentrale Dienste und Bürgerdienste AZ: 11.10.42-2026/000001 X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen-Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 20.10.2026 1019/2026 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 04.11.2026 Rat 11.11.2026 Betreff: Stellenplan 2027 Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Lennestadt vor, den Entwurf des Stellenplans der Stadtverwaltung Lennestadt - allgemeine Verwaltung - für das Jahr 2027 in Form der Teilanlage 1 und Teilanlage 3 zur Vorlage zu billigen. Beschlussvorschlag für den Rat: Der Rat der Stadt Lennestadt billigt den Entwurf des Stellenplans der Stadtverwaltung Lenne- stadt - allgemeine Verwaltung - für das Jahr 2027 in Form der Teilanlage 1 und der Teilanlage 3 zu dieser Vorlage. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsbuchs 2027. Der endgültige Beschluss über den Stellenplan wird mit der Festsetzung des Haushalts 2027 gefasst. Sachdarstellung: Die Personalplanung der Stadt Lennestadt erfolgt jährlich im Rahmen der Stellenplanberatun- gen für das Folgejahr. Diese Beratung ist den allgemeinen Beratungen des Haushalts vorgela- gert. Der endgültige Stellenplan für die allgemeine Verwaltung wird als Anlage zum Haushalts- buch im Rahmen der Aufstellung des Haushalts beschlossen. Aus § 8 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ergibt sich der Aufbau des Stellenplans. Er hat die für das Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und Beamtin- nen sowie der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Dies ist aus der Teilanlage 1 für die Beamten und der Teilanlage 3 für die tariflich beschäftigten Bedienste- ten zu entnehmen. Des Weiteren ist dem Stellenplan als Anlage eine Übersicht über die vorge- sehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans auf die Produktbereiche beizufügen. Die Pro- duktaufteilung für den Bereich der Beamten ist der Teilanlage 2 und für die tariflich beschäftig- ten Bediensteten aus der Teilanlage 4 zu entnehmen. . . . Vorlage 1019/2026 Seite 2 Abschließend ist dem Stellenplan noch eine Übersicht gemäß der Teilanlage 5 über die vorge- sehene Zahl der Nachwuchskräfte sowie der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte beizufü- gen. Der Stellenplanentwurf wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragen der Stadt Lennestadt abgestimmt. Insgesamt ist nominell eine Stellenmehrung von 5,30 Stellen zu dem Stellenplan 2026 vorgese- hen. In den ausgewiesenen Stellen des städtischen Stellenplans sind 3,0 Vertretungsstellen, 3,35 befristete Stellen und eine zu 100% geförderte 0,4 Stelle der Musikschuloffensive des Landes NRW enthalten. Des Weiteren sind 1,8 Vollzeitstellen von Kolleg*innen besetzt, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden bzw. im Jahr 2027 in die Freistellungsphase wechseln. Neben den Stellen von Kolleg*innen, die sich in Altersteilzeit befinden, haben noch 0,85 Stellen einen kw-Vermerk. Berücksichtigt man diese besonderen Stellen, kommt man auf eine "Netto-Stellenminderung" von 4,10 Stellen. Zur Begründung wird auf die in der Anlage 1 beigefügten Vorbemerkungen zum Stellenplan 2027 verwiesen. 2024 2025 2026 2027 Beamte 30,00 29,10 29,23 28,63 tariflich Beschäftigte 163,50 165,28 175,45 181,35 Gesamt 193,50 194,38 204,68 209,98 Azubis / 13 13 11 13 Anwärter Bundesfreiwilligendienst- 7 7 8 9 leistende Ich bitte um Beratung und Billigung des vorliegenden Entwurfs des Stellenplans der Stadtver- waltung Lennestadt - allgemeine Verwaltung - für das Jahr 2026 in Form der Teilanlage 1 und der Teilanlage 3. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine unmittelbare haushaltsrechtliche Relevanz. Durch den Beschluss entstehen Auszahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Aufwendungen im Haushaltsjahr in Höhe von Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt-/Auftragssachkonto: Haushaltsansatz: Mittel müssen über- / außerplanmäßig bereitgestellt werden. Betrag: Deckungsvorschlag: Einzahlungen im Haushaltsjahr in Höhe von Erträge im Haushaltsjahr in Höhe von Durch den Beschluss entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen. . . . Vorlage 1019/2026 Seite 3 Anlage(n): (1) Vorbemerkungen zum Stellenplan 2027 (2) Vorlage Stellenplan 2027 Stadt Teilanlage 1 (3) Vorlage Stellenplan 2027 Stadt Teilanlage 2 (4) Vorlage Stellenplan 2027 Stadt Teilanlage 3 (5) Vorlage Stellenplan 2027 Stadt Teilanlage 4 (6) Vorlage Stellenplan 2027 Stadt Teilanlage 5

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