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Zivile Alarmplanung und Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Lahnau
Datum2026-11-05
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Mitteilungsvorlage Gemeinde Lahnau Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau - öffentlich - Tel: 06441-96440, Fax: 06441-964444 MI-31/2026 Fachbereich Fachbereich I - Bürgerbüro, Ordnungs- und Standesamt Datum 15.10.2026 Aktenzeichen Abteilungsleiter/in Frau Alena Böttcher Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau 05.11.2026 zur Kenntnis Betreff: Zivile Alarmplanung und Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements Mitteilung: Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage gewinnt die zivile Alarmplanung zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit staatlicher und kommunaler Stellen auch in außergewöhnlichen Krisen- und Gefahrenlagen sicherzustellen und den Schutz sowie die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die zivile Alarmplanung ist Bestandteil der gesamtstaatlichen Vorsorge im Rahmen der zivilen Verteidigung. Sie dient insbesondere dazu, die Aufrechterhaltung wesentlicher staatlicher und kommunaler Funktionen, die Unterstützung der Streitkräfte sowie die Sicherstellung der lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung im Krisen- und Verteidigungsfall vorzubereiten. Hierzu gehören unter anderem die Sicherstellung funktionsfähiger Verwaltungsstrukturen, verlässlicher Kommunikations- und Alarmierungswege sowie die Vorbereitung auf mögliche Einschränkungen oder Ausfälle kritischer Infrastrukturen. Die Aufgaben im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes verteilen sich auf Bund, Land und Kommunen. Während der Bund für den Zivilschutz zuständig ist, obliegt die Organisation des Katastrophenschutzes in Hessen insbesondere dem Land und den Landkreisen. Die Gemeinden sind gefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die erforderlichen organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen und ihre Handlungsfähigkeit auch bei außergewöhnlichen Ereignissen sicherzustellen. Maßgebliche Grundlagen bilden insbesondere das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes (ZSKG) sowie das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG). Auch der Lahn-Dill-Kreis beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der bestehenden Krisenmanagementstrukturen und der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Ziel ist es, bestehende Strukturen zu überprüfen, notwendige Maßnahmen zu identifizieren und eine verlässliche Zusammenarbeit der beteiligten Stellen sicherzustellen. Weiteres Vorgehen in der Gemeinde: Zur Überprüfung und Weiterentwicklung der kommunalen Krisenvorsorge ist für November 2026 eine Grundlagenschulung mit dem Krisenstab vorgesehen. Im Rahmen dieser Schulung soll insbesondere anhand einer sogenannten Tabletop-Übung ein Krisenszenario theoretisch durchgespielt werden. Dabei werden die Abläufe und Entscheidungswege innerhalb der Verwaltung sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Funktionsträger betrachtet. Die Schulung und die Übung sollen dazu dienen, den aktuellen Stand der kommunalen Krisenvorsorge zu erfassen und festzustellen, in welchen Bereichen bereits geeignete Strukturen und Abläufe vorhanden sind und wo gegebenenfalls weiterer Handlungsbedarf besteht. Hierbei sollen insbesondere die personelle Besetzung und Erreichbarkeit der Verantwortlichen, die Alarmierungs- und Kommunikationswege, die Aufgabenverteilung im Krisenfall sowie die Verfügbarkeit erforderlicher Informationen und Arbeitsmittel betrachtet werden. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollen erforderliche Maßnahmen abgeleitet und hinsichtlich ihrer Umsetzung priorisiert werden. Dazu können beispielsweise die Erstellung oder Aktualisierung von Alarmierungs- und Ablaufplänen, die Festlegung von Zuständigkeiten, die Sicherstellung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten sowie die Vorbereitung weiterer Schulungs- und Übungsmaßnahmen gehören. Die zivile Alarmplanung ist dabei als fortlaufender Prozess zu verstehen, der regelmäßig überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Die weitere Ausgestaltung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Landes Hessen sowie in Abstimmung mit dem Lahn-Dill-Kreis. Die Gemeindevertretung wird über die weitere Entwicklung und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu gegebener Zeit informiert. Walendsius Bürgermeister Mitteilungsvorlage MI-31/2026 Seite 2 von 2

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