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Zivile Alarmplanung und Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Lahnau |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage Gemeinde Lahnau
Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau
- öffentlich -
Tel: 06441-96440, Fax: 06441-964444
MI-31/2026
Fachbereich Fachbereich I - Bürgerbüro,
Ordnungs- und Standesamt
Datum 15.10.2026
Aktenzeichen
Abteilungsleiter/in Frau Alena Böttcher
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung der Gemeinde Lahnau 05.11.2026 zur Kenntnis
Betreff:
Zivile Alarmplanung und Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements
Mitteilung:
Angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage gewinnt die zivile Alarmplanung
zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit staatlicher und kommunaler Stellen
auch in außergewöhnlichen Krisen- und Gefahrenlagen sicherzustellen und den Schutz sowie die
Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die zivile Alarmplanung ist Bestandteil der gesamtstaatlichen Vorsorge im Rahmen der zivilen
Verteidigung. Sie dient insbesondere dazu, die Aufrechterhaltung wesentlicher staatlicher und
kommunaler Funktionen, die Unterstützung der Streitkräfte sowie die Sicherstellung der
lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung im Krisen- und Verteidigungsfall vorzubereiten.
Hierzu gehören unter anderem die Sicherstellung funktionsfähiger Verwaltungsstrukturen,
verlässlicher Kommunikations- und Alarmierungswege sowie die Vorbereitung auf mögliche
Einschränkungen oder Ausfälle kritischer Infrastrukturen.
Die Aufgaben im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes verteilen sich auf Bund, Land und
Kommunen. Während der Bund für den Zivilschutz zuständig ist, obliegt die Organisation des
Katastrophenschutzes in Hessen insbesondere dem Land und den Landkreisen. Die Gemeinden
sind gefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die erforderlichen organisatorischen und
personellen Voraussetzungen zu schaffen und ihre Handlungsfähigkeit auch bei
außergewöhnlichen Ereignissen sicherzustellen. Maßgebliche Grundlagen bilden insbesondere
das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes (ZSKG) sowie das Hessische Brand-
und Katastrophenschutzgesetz (HBKG).
Auch der Lahn-Dill-Kreis beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der bestehenden
Krisenmanagementstrukturen und der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden. Ziel ist es, bestehende Strukturen zu überprüfen, notwendige Maßnahmen zu
identifizieren und eine verlässliche Zusammenarbeit der beteiligten Stellen sicherzustellen.
Weiteres Vorgehen in der Gemeinde:
Zur Überprüfung und Weiterentwicklung der kommunalen Krisenvorsorge ist für November 2026
eine Grundlagenschulung mit dem Krisenstab vorgesehen. Im Rahmen dieser Schulung soll
insbesondere anhand einer sogenannten Tabletop-Übung ein Krisenszenario theoretisch
durchgespielt werden. Dabei werden die Abläufe und Entscheidungswege innerhalb der
Verwaltung sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Funktionsträger betrachtet.
Die Schulung und die Übung sollen dazu dienen, den aktuellen Stand der kommunalen
Krisenvorsorge zu erfassen und festzustellen, in welchen Bereichen bereits geeignete Strukturen
und Abläufe vorhanden sind und wo gegebenenfalls weiterer Handlungsbedarf besteht. Hierbei
sollen insbesondere die personelle Besetzung und Erreichbarkeit der Verantwortlichen, die
Alarmierungs- und Kommunikationswege, die Aufgabenverteilung im Krisenfall sowie die
Verfügbarkeit erforderlicher Informationen und Arbeitsmittel betrachtet werden.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollen erforderliche Maßnahmen abgeleitet und
hinsichtlich ihrer Umsetzung priorisiert werden. Dazu können beispielsweise die Erstellung oder
Aktualisierung von Alarmierungs- und Ablaufplänen, die Festlegung von Zuständigkeiten, die
Sicherstellung geeigneter Kommunikationsmöglichkeiten sowie die Vorbereitung weiterer
Schulungs- und Übungsmaßnahmen gehören.
Die zivile Alarmplanung ist dabei als fortlaufender Prozess zu verstehen, der regelmäßig überprüft
und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Die weitere Ausgestaltung
erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben des Landes Hessen sowie in
Abstimmung mit dem Lahn-Dill-Kreis.
Die Gemeindevertretung wird über die weitere Entwicklung und gegebenenfalls erforderliche
Maßnahmen zu gegebener Zeit informiert.
Walendsius
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage MI-31/2026 Seite 2 von 2
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