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Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Weilerswist
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Weilerswist |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_45/2026 2. Ergänzung
Geschäftszeichen FB 4
AZ.:
Termin Beschluss-
kontrolle:
Betreff Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für
die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im
Primarbereich der Gemeinde Weilerswist
Adressat
Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist 05.11.2026
(X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung Anlage(n): Ja Anzahl: 1
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die Anpassung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich
der Gemeinde Weilerswist.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern
an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule ist erforderlich, um die Regelungen zur Einkom-
mensermittlung transparenter, rechtssicher und dauerhaft anwendbar zu gestalten.
Die bisherige Satzung enthält einen Verweis auf Regelungen außerhalb der Satzung. Dieser Ver-
weis auf die Elternbeitragssatzung des Kreises Euskirchen würde zu einer Abhängigkeit von deren
künftigen Änderungen führen. Änderungen der Kreissatzung könnten dadurch gegebenenfalls er-
neut eine Anpassung der Satzung der Gemeinde Weilerswist erforderlich machen.
Aus diesem Grund werden die maßgeblichen Regelungen zur Ermittlung des Einkommens unmit-
telbar in die OGS-Satzung der Gemeinde Weilerswist aufgenommen. Dies schafft eine eigenstän-
dige, für die Beitragspflichtigen nachvollziehbare und verbindliche Grundlage zur Festsetzung der
Elternbeiträge. Gleichzeitig werden die Regelungen zur Berücksichtigung veränderter Einkom-
mensverhältnisse, zur Festsetzung des Höchstbeitrags bei fehlender Mitwirkung sowie zur mögli-
chen rückwirkenden Beitragsfestsetzung klar und vollständig gefasst.
So wird der vollständige Regelungstext zur Einkommensermittlung aus der Satzung des Kreises
Euskirchen als eigener Paragraph in die OGS-Satzung unter § 5 Einkommen aufgenommen. Somit
Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern Seite 2 von 2
an einer offenen Ganztagsschule im
Primarbereich der Gemeinde Weilerswist
kann § 3 Abs. 5 der bisherigen OGS-Satzung entfallen und die Höchstbeitragsregelung in § 3 Abs.
6 gestrichen werden, da sie künftig in § 5 Abs. 3 geregelt ist.
Darüber hinaus wird die Regelung zur Befreiung von Elternbeiträgen bei Bezug bestimmter Sozial-
leistungen an die aktuelle Rechtslage des § 90 SGB VIII angepasst. Die Satzung stellt künftig im
neuen § 3 Absatz 5 ausdrücklich klar, dass für Kalendermonate, in denen die Beitragspflichtigen
oder das betreute Kind laufende existenzsichernde Leistungen, Wohngeld, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz oder einen Kinderzuschlag beziehen, kein Elternbeitrag erhoben
wird. Damit wird sichergestellt, dass Familien mit geringem Einkommen wirksam entlastet werden
und die Satzungsregelung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die übrigen Änderungen sind redaktioneller und klarstellender Natur.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein
wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: €
davon: • im Haushalt des laufenden Jahres €
• in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr €
- zweites Folgejahr €
- drittes Folgejahr €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ja nein
wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check durchgeführt nicht relevant
53919 Weilerswist, den 23.10.2026
Aufgestellt Mitunterzeichner
Erster Beigeordneter Beigeordneter
Bürgermeister
und Kämmerer
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