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Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Weilerswist

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Weilerswist
Datum2026-11-05
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BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_45/2026 2. Ergänzung Geschäftszeichen FB 4 AZ.: Termin Beschluss- kontrolle: Betreff Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Weilerswist Adressat Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist 05.11.2026 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung Anlage(n): Ja Anzahl: 1 BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Weilerswist. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule ist erforderlich, um die Regelungen zur Einkom- mensermittlung transparenter, rechtssicher und dauerhaft anwendbar zu gestalten. Die bisherige Satzung enthält einen Verweis auf Regelungen außerhalb der Satzung. Dieser Ver- weis auf die Elternbeitragssatzung des Kreises Euskirchen würde zu einer Abhängigkeit von deren künftigen Änderungen führen. Änderungen der Kreissatzung könnten dadurch gegebenenfalls er- neut eine Anpassung der Satzung der Gemeinde Weilerswist erforderlich machen. Aus diesem Grund werden die maßgeblichen Regelungen zur Ermittlung des Einkommens unmit- telbar in die OGS-Satzung der Gemeinde Weilerswist aufgenommen. Dies schafft eine eigenstän- dige, für die Beitragspflichtigen nachvollziehbare und verbindliche Grundlage zur Festsetzung der Elternbeiträge. Gleichzeitig werden die Regelungen zur Berücksichtigung veränderter Einkom- mensverhältnisse, zur Festsetzung des Höchstbeitrags bei fehlender Mitwirkung sowie zur mögli- chen rückwirkenden Beitragsfestsetzung klar und vollständig gefasst. So wird der vollständige Regelungstext zur Einkommensermittlung aus der Satzung des Kreises Euskirchen als eigener Paragraph in die OGS-Satzung unter § 5 Einkommen aufgenommen. Somit Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern Seite 2 von 2 an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Weilerswist kann § 3 Abs. 5 der bisherigen OGS-Satzung entfallen und die Höchstbeitragsregelung in § 3 Abs. 6 gestrichen werden, da sie künftig in § 5 Abs. 3 geregelt ist. Darüber hinaus wird die Regelung zur Befreiung von Elternbeiträgen bei Bezug bestimmter Sozial- leistungen an die aktuelle Rechtslage des § 90 SGB VIII angepasst. Die Satzung stellt künftig im neuen § 3 Absatz 5 ausdrücklich klar, dass für Kalendermonate, in denen die Beitragspflichtigen oder das betreute Kind laufende existenzsichernde Leistungen, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder einen Kinderzuschlag beziehen, kein Elternbeitrag erhoben wird. Damit wird sichergestellt, dass Familien mit geringem Einkommen wirksam entlastet werden und die Satzungsregelung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die übrigen Änderungen sind redaktioneller und klarstellender Natur. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: € davon: • im Haushalt des laufenden Jahres € • in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ja nein wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 23.10.2026 Aufgestellt Mitunterzeichner Erster Beigeordneter Beigeordneter Bürgermeister und Kämmerer

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