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11. Nachtragssatzung vom 05.11.2026 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Weilerswist
Datum2026-11-05
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BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_51/2026 Geschäftszeichen FB 2 AZ.: A66 40 00:03-Abwassergebühren 2027 Termin Beschluss- 12.11.2026 kontrolle: Betreff 11. Nachtragssatzung vom 05.11.2026 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist 05.11.2026 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung Anlage(n): Ja Anzahl: 2 BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die der Vorlage V_51/2026 beigefügte Kalkulation der Abwassergebühren (Anlage 1, Seiten 1-2) zur Kenntnis und beschließt die 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016 in der als Anlage 2 der der Vorlage V_51/2026 beigefügten Fassung. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Grundlage für die Neukalkulation der Abwassergebühren ist neben den Kostenpositionen für das Haushaltsjahr 2027 auch der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2025. Für das Rechnungsjahr 2025 waren Gesamtkosten in Höhe von 6.335.724,56 € prognostiziert. Tat- sächlich entstanden hier Gesamtkosten in Höhe von 6.312.563,56 €, so dass sich eine Minderaus- gabe in Höhe von 23.161,00 € errechnet. Weiterhin errechnet sich aus den tatsächlichen festgesetzten Gebühren in Höhe von 6.630.662,65 € für das Rechnungsjahr 2025 eine Überdeckung in Höhe von 296.892,65 €, da hier ursprünglich Abwassergebühren in Höhe von 6.333.770,00 € prognostiziert waren. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2025 insgesamt eine Überdeckung in Höhe von 320.053,65 €, hiervon entfallen 182.430,58€ auf die Schmutzwasserentsorgung sowie 137.623,07 € auf die Nie- derschlagswasserentsorgung. Diese Überdeckung wird bei der Kalkulation der Abwassergebühren 2027 zu 100 % veranschlagt. 11. Nachtragssatzung vom 05.11.2026 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebüh- Seite 2 von 2 ren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016 Die Beiträge des Erftverbands steigen – insbesondere durch ansteigende Personalkosten und Zin- sen – um über 6 %. Nach derzeitigem Stand der Abwassergebühren werden 856.000 m³ anrechenbare Frischwasser- menge für die Schmutzwassergebührenkalkulation zugrunde gelegt. Für die Niederschlagswasser- gebührenkalkulation wird eine voraussichtliche abflusswirksame Fläche von 2.350.000 m² zugrunde gelegt. Aus dieser Prognose für das Jahr 2027 hinsichtlich der Gesamtkosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung errechnen sich somit folgende Gebührensätze: Schmutzwassergebühr: 4,89 € je m³ Niederschlagswassergebühr: 1,35 € je m² Mit diesen Gebührensätzen ergibt sich eine Verringerung von ca. 3,2 % bei der Schmutzwasserge- bühr und um eine Erhöhung um ca. 5,5 % bei der Niederschlagswassergebühr. Der Bürgermeister empfiehlt, die vorgelegte 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlusslei- tungen der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016 zu beschließen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: € davon: • im Haushalt des laufenden Jahres € • in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ja nein wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 27.11.2026 Heinrich Reichwaldt Aufgestellt Mitunterzeichner Steuer Eskes Erster Beigeordneter Beigeordneter Bürgermeister und Kämmerer

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