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Erlass einer 14. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Weilerswist |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_46/2026
Geschäftszeichen FB 3
AZ.: 70 31 00
Termin Beschluss- 31.12.2026
kontrolle:
Betreff Erlass einer 14. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung
Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist 05.11.2026
(X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung Anlage(n): Nein Anzahl: 5
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 14. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssat-
zung der Gemeinde Weilerswist in der als Anlage 3 beigefügten Fassung und nimmt die Gebühren-
kalkulationen gemäß Anlagen 1, 2 und 4 zur Kenntnis.
Ergänzend nimmt der Rat der Gemeinde Weilerswist die Preisanpassung der Fa. Poensgen (Anlage
5) zum 01.01.2027 hinsichtlich Straßenreinigung zur Kenntnis.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Bürgermeister verweist auf die Begründungen in der V_51/2025, V_62/2024, V_55/2023,
V_41/2022, V_53/2021, V_77/2020 und V_101/2019.
Die Gebührenkalkulation zur 14. Nachtragssatzung war erforderlich im Hinblick auf die Über-/Unter-
deckungen der vergangenen Haushaltsjahre.
Die Gemeinde Weilerswist nimmt den Winterdienst der in der Straßenreinigungs- und Gebührensat-
zung festgelegten Fahrbahnen als öffentliche Einrichtung wahr. Die hierbei entstehenden Kosten
sind unter Berücksichtigung des gemeindlichen Anteils für das allgemeine öffentliche Interesse über
Benutzungsgebühren zu refinanzieren.
Der Vertrag über die Durchführung des gemeindlichen Winterdienstes wird bis zum 31.10.2027 fort-
geführt. Die vertraglich vorgesehene Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr wurde genutzt, um die
zuverlässige und flächendeckende Durchführung des Winterdienstes sicherzustellen. Eine kurzfris-
tige erneute Vergabe war nicht zweckmäßig, da nach den vorliegenden Erkenntnissen kein weiterer
geeigneter Anbieter für die Übernahme der Leistungen zur Verfügung stand.
Erlass einer 14. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung Seite 2 von 2
Für den Zeitraum ab dem 01.11.2027 ist eine neue Ausschreibung erforderlich. Durch die Vorberei-
tung im Frühjahr 2027 wird ausreichend Zeit für die Marktansprache, die Überprüfung und Fort-
schreibung der Streupläne, die Erstellung der Vergabeunterlagen sowie die Durchführung eines
rechtssicheren Vergabeverfahrens geschaffen.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein
wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: €
davon: • im Haushalt des laufenden Jahres €
• in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr €
- zweites Folgejahr €
- drittes Folgejahr €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ja nein
wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check durchgeführt nicht relevant
53919 Weilerswist, den 15.09.2026
Aufgestellt Mitunterzeichner
Erster Beigeordneter Beigeordneter
Bürgermeister
und Kämmerer
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