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Auswirkungen der am 30. September 2026 beschlossenen Pflegereform auf die Stadt Kempen hier: Anfrage der Fraktion CDU vom 20.10.2026

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GemeindeStadt Kempen
Datum2026-11-12
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Vorlage 2026/B50/404 STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS Stand: 26.10.2026 Amt für Soziales und Senioren öffentlich Bürgermeister Dellmans BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART Ausschuss für Soziales und Wohnen 12.11.2026 öffentlich Kenntnisnahme BERATUNGSGEGENSTAND Auswirkungen der am 30. September 2026 beschlossenen Pflegereform auf die Stadt Kempen hier: Anfrage der Fraktion CDU vom 20.10.2026 BESCHLUSS entfällt FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN keine STELLUNGNAHMEN Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich) Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige - - - Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt. KENNZEICHNUNG Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt * * Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt BEGRÜNDUNG Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Da Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich sind, können die konkreten Auswirkungen auf die Stadt Kempen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Zu den Fragen der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Finanzielle Risiken für die Stadt Kempen Die Stadt Kempen ist nicht unmittelbar Kostenträgerin der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Die finanzielle Verantwortung liegt beim Kreis Viersen als zuständigem Sozialhilfeträger. Vorlage 2026/B50/404 Stadt Kempen Seite 2 Mögliche finanzielle Mehrbelastungen infolge der Pflegereform würden sich daher nicht unmittelbar im Haushalt der Stadt Kempen niederschlagen. Mittelbare Auswirkungen über die Kreisumlage sind grundsätzlich denkbar. Ob und in welchem Umfang sich durch die geplanten Änderungen zusätzliche Leistungsansprüche nach dem SGB XII ergeben, lässt sich derzeit jedoch nicht verlässlich abschätzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Reform nicht ausschließlich Leistungseinschränkungen vor- sieht, sondern auch eine Neuordnung und teilweise Ausweitung bestehender Leistungsansprüche. Die Bundesregierung erwartet durch verschiedene Maßnahmen des Gesetzentwurfs perspektivisch sogar eine Entlastung der Sozialhilfeträger. Belastbare Aussagen über die Zahl möglicherweise betroffener Kempener Bürgerinnen und Bürger sowie über finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt und die Kreisumlage sind zum gegenwär- tigen Zeitpunkt nicht möglich. Auch die Frage möglicher finanzieller Ausgleichsansprüche im Sinne des Konnexitätsprinzips kann erst anhand der endgültigen gesetzlichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Aufgaben- und Kostenverteilung bewertet werden. 2. Vorbereitung auf einen erhöhten Beratungsbedarf Die Verwaltung geht davon aus, dass die geplante Pflegereform zumindest vorübergehend zu einem erhöhten Informations- und Beratungsbedarf führen kann. Dies betrifft insbesondere die vorgesehe- nen Änderungen bei der Einstufung in Pflegegrade, die Neustrukturierung der ambulanten Pflegeleis- tungen sowie die Veränderungen bei den Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. Aus fachlicher Sicht ist davon auszugehen, dass insbesondere folgende Fragestellungen in der Seni- orenberatung und im Pflegestützpunkt an Bedeutung gewinnen werden: • Auswirkungen der neuen Regelungen auf bereits pflegebedürftige Menschen und auf Per- sonen, die erstmals einen Pflegegrad beantragen, • Erläuterung der neuen Leistungsbudgets und Unterstützung bei deren bedarfsgerechter Nutzung, • Beratung zu alternativen Unterstützungsangeboten, insbesondere bei eingeschränkten oder entfallenden Leistungsansprüchen, • Information über präventive Angebote und Möglichkeiten zur möglichst langfristigen Erhal- tung der Selbstständigkeit, • Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Versorgung und der Entlastung pfle- gender Angehöriger. Insbesondere die geplante Neuausrichtung des Pflegegrades 1 könnte zusätzlichen Beratungsbedarf auslösen, da betroffene Personen verstärkt auf andere Unterstützungsmöglichkeiten und präventive Angebote angewiesen sein könnten. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine Stärkung der Pflegeberatung und die Einführung einer in- tensiveren Pflegebegleitung vor. Inwieweit sich hieraus Veränderungen für die bestehenden kommu- nalen Beratungsstrukturen ergeben, bleibt abzuwarten. Die Seniorenberatung und der Pflegestützpunkt der Stadt Kempen verfügen bereits über etablierte Beratungsangebote und Erfahrungen bei der Begleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Ange- hörigen. Damit bestehen grundsätzlich geeignete Strukturen, um auf einen zusätzlichen Informations- bedarf reagieren zu können. Als konkrete Maßnahme ist bereits für den 18.03.2027 im Rahmen der städtischen Vortragsreihe „Vorsorge-Wissen“ eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Pflegereform vorgesehen. Ziel ist Vorlage 2026/B50/404 Stadt Kempen Seite 3 es, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und verständlich über die gesetzlichen Änderungen und de- ren praktische Auswirkungen zu informieren. Darüber hinausgehende konkrete Maßnahmen wurden bislang nicht geplant, da die endgültigen gesetzlichen Regelungen noch nicht feststehen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird zu prüfen sein, ob zusätzliche Informationsange- bote oder organisatorische Anpassungen erforderlich sind. Hierbei wird insbesondere die Entwicklung der tatsächlichen Beratungsnachfrage zu berücksichtigen sein. Auch eine Abstimmung mit dem Kreis Viersen kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein. 3. Prüfung möglicher Fördermittel für lokale Alltagshilfen Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Stärkung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote und präventiver Maßnahmen vor. Insbesondere das geplante Sozialraumbudget soll die Inanspruch- nahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erleichtern. Ob sich daraus zusätzliche Förder- möglichkeiten für kommunale Unterstützungsstrukturen ergeben, ist derzeit noch nicht abschließend absehbar. Konkrete Planungen zur Beantragung entsprechender Fördermittel bestehen deshalb ge- genwärtig nicht. Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen und mögliche Förderprogramme hinreichend konkreti- siert sind, wird zu prüfen sein, ob sich hieraus zusätzliche Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der örtlichen Unterstützungsangebote ergeben. Eine gegebenenfalls erforderliche Abstimmung mit dem Kreis Viersen wird dabei berücksichtigt. Abschließende Bewertung Die Pflegereform kann sowohl für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen als auch für die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen Veränderungen mit sich bringen. Aus Sicht der Verwaltung steht zunächst die verlässliche Information und Beratung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Mit den bestehenden Angeboten der Seniorenberatung und des Pflegestützpunktes sowie der bereits geplanten Informationsveranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe „Vorsorge-Wissen“ verfügt die Stadt Kempen über eine Grundlage, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der gesetzli- chen Neuerungen zu unterstützen. Ob darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, kann erst nach Abschluss des Ge- setzgebungsverfahrens und einer Konkretisierung der praktischen Auswirkungen beurteilt werden. DELLMANS Bürgermeister

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