Startseite › Stadt Kempen › Dokument
Auswirkungen der am 30. September 2026 beschlossenen Pflegereform auf die Stadt Kempen hier: Anfrage der Fraktion CDU vom 20.10.2026
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Kempen |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2026/B50/404
STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS
Stand: 26.10.2026 Amt für Soziales und Senioren öffentlich
Bürgermeister Dellmans
BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART
Ausschuss für Soziales und Wohnen 12.11.2026 öffentlich Kenntnisnahme
BERATUNGSGEGENSTAND
Auswirkungen der am 30. September 2026 beschlossenen Pflegereform auf die Stadt Kempen
hier: Anfrage der Fraktion CDU vom 20.10.2026
BESCHLUSS
entfällt
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
keine
STELLUNGNAHMEN
Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich)
Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige
- - -
Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt.
KENNZEICHNUNG
Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt *
* Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt
BEGRÜNDUNG
Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Da Änderungen im weiteren
Gesetzgebungsverfahren möglich sind, können die konkreten Auswirkungen auf die Stadt Kempen
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.
Zu den Fragen der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Finanzielle Risiken für die Stadt Kempen
Die Stadt Kempen ist nicht unmittelbar Kostenträgerin der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem
SGB XII. Die finanzielle Verantwortung liegt beim Kreis Viersen als zuständigem Sozialhilfeträger.
Vorlage 2026/B50/404 Stadt Kempen Seite 2
Mögliche finanzielle Mehrbelastungen infolge der Pflegereform würden sich daher nicht unmittelbar im
Haushalt der Stadt Kempen niederschlagen. Mittelbare Auswirkungen über die Kreisumlage sind
grundsätzlich denkbar.
Ob und in welchem Umfang sich durch die geplanten Änderungen zusätzliche Leistungsansprüche
nach dem SGB XII ergeben, lässt sich derzeit jedoch nicht verlässlich abschätzen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Reform nicht ausschließlich Leistungseinschränkungen vor-
sieht, sondern auch eine Neuordnung und teilweise Ausweitung bestehender Leistungsansprüche.
Die Bundesregierung erwartet durch verschiedene Maßnahmen des Gesetzentwurfs perspektivisch
sogar eine Entlastung der Sozialhilfeträger.
Belastbare Aussagen über die Zahl möglicherweise betroffener Kempener Bürgerinnen und Bürger
sowie über finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt und die Kreisumlage sind zum gegenwär-
tigen Zeitpunkt nicht möglich.
Auch die Frage möglicher finanzieller Ausgleichsansprüche im Sinne des Konnexitätsprinzips kann
erst anhand der endgültigen gesetzlichen Regelungen und der sich daraus ergebenden Aufgaben-
und Kostenverteilung bewertet werden.
2. Vorbereitung auf einen erhöhten Beratungsbedarf
Die Verwaltung geht davon aus, dass die geplante Pflegereform zumindest vorübergehend zu einem
erhöhten Informations- und Beratungsbedarf führen kann. Dies betrifft insbesondere die vorgesehe-
nen Änderungen bei der Einstufung in Pflegegrade, die Neustrukturierung der ambulanten Pflegeleis-
tungen sowie die Veränderungen bei den Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1.
Aus fachlicher Sicht ist davon auszugehen, dass insbesondere folgende Fragestellungen in der Seni-
orenberatung und im Pflegestützpunkt an Bedeutung gewinnen werden:
• Auswirkungen der neuen Regelungen auf bereits pflegebedürftige Menschen und auf Per-
sonen, die erstmals einen Pflegegrad beantragen,
• Erläuterung der neuen Leistungsbudgets und Unterstützung bei deren bedarfsgerechter
Nutzung,
• Beratung zu alternativen Unterstützungsangeboten, insbesondere bei eingeschränkten
oder entfallenden Leistungsansprüchen,
• Information über präventive Angebote und Möglichkeiten zur möglichst langfristigen Erhal-
tung der Selbstständigkeit,
• Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Versorgung und der Entlastung pfle-
gender Angehöriger.
Insbesondere die geplante Neuausrichtung des Pflegegrades 1 könnte zusätzlichen Beratungsbedarf
auslösen, da betroffene Personen verstärkt auf andere Unterstützungsmöglichkeiten und präventive
Angebote angewiesen sein könnten.
Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine Stärkung der Pflegeberatung und die Einführung einer in-
tensiveren Pflegebegleitung vor. Inwieweit sich hieraus Veränderungen für die bestehenden kommu-
nalen Beratungsstrukturen ergeben, bleibt abzuwarten.
Die Seniorenberatung und der Pflegestützpunkt der Stadt Kempen verfügen bereits über etablierte
Beratungsangebote und Erfahrungen bei der Begleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Ange-
hörigen. Damit bestehen grundsätzlich geeignete Strukturen, um auf einen zusätzlichen Informations-
bedarf reagieren zu können.
Als konkrete Maßnahme ist bereits für den 18.03.2027 im Rahmen der städtischen Vortragsreihe
„Vorsorge-Wissen“ eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Pflegereform vorgesehen. Ziel ist
Vorlage 2026/B50/404 Stadt Kempen Seite 3
es, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und verständlich über die gesetzlichen Änderungen und de-
ren praktische Auswirkungen zu informieren. Darüber hinausgehende konkrete Maßnahmen wurden
bislang nicht geplant, da die endgültigen gesetzlichen Regelungen noch nicht feststehen.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird zu prüfen sein, ob zusätzliche Informationsange-
bote oder organisatorische Anpassungen erforderlich sind. Hierbei wird insbesondere die Entwicklung
der tatsächlichen Beratungsnachfrage zu berücksichtigen sein. Auch eine Abstimmung mit dem Kreis
Viersen kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein.
3. Prüfung möglicher Fördermittel für lokale Alltagshilfen
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Stärkung niedrigschwelliger Unterstützungsangebote
und präventiver Maßnahmen vor. Insbesondere das geplante Sozialraumbudget soll die Inanspruch-
nahme von Angeboten zur Unterstützung im Alltag erleichtern. Ob sich daraus zusätzliche Förder-
möglichkeiten für kommunale Unterstützungsstrukturen ergeben, ist derzeit noch nicht abschließend
absehbar. Konkrete Planungen zur Beantragung entsprechender Fördermittel bestehen deshalb ge-
genwärtig nicht.
Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen und mögliche Förderprogramme hinreichend konkreti-
siert sind, wird zu prüfen sein, ob sich hieraus zusätzliche Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der
örtlichen Unterstützungsangebote ergeben. Eine gegebenenfalls erforderliche Abstimmung mit dem
Kreis Viersen wird dabei berücksichtigt.
Abschließende Bewertung
Die Pflegereform kann sowohl für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen als auch für die
bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen Veränderungen mit sich bringen. Aus Sicht
der Verwaltung steht zunächst die verlässliche Information und Beratung der betroffenen Bürgerinnen
und Bürger im Vordergrund.
Mit den bestehenden Angeboten der Seniorenberatung und des Pflegestützpunktes sowie der bereits
geplanten Informationsveranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe „Vorsorge-Wissen“ verfügt die
Stadt Kempen über eine Grundlage, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der gesetzli-
chen Neuerungen zu unterstützen.
Ob darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, kann erst nach Abschluss des Ge-
setzgebungsverfahrens und einer Konkretisierung der praktischen Auswirkungen beurteilt werden.
DELLMANS
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert