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Sachstandsbericht Flüchtlingswesen hier: Statistikzahlen und Zuweisungs-/Belegungssituation der städtischen Übergangsheime
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Kempen |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
2026/B50/367
STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS
Stand: 26.10.2026 Amt für Soziales und Senioren öffentlich
Bürgermeister Dellmans
BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART
Ausschuss für Soziales und Wohnen 12.11.2026 öffentlich Kenntnisnahme
BERATUNGSGEGENSTAND
Sachstandsbericht Flüchtlingswesen
hier: Statistikzahlen und Zuweisungs-/Belegungssituation der städtischen Übergangsheime
BESCHLUSS
entfällt
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
keine
STELLUNGNAHMEN
Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich)
Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige
- - -
Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt.
KENNZEICHNUNG
Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt *
x
* Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt
BEGRÜNDUNG
Statistik und Belegungszahlen der städtischen Übergangsheime und angemieteten Wohnun-
gen
Zum Stichtag 20.10.2026 leben in den städtischen Übergangsheimen und angemieteten Wohnungen
340 Personen. Dabei handelt es sich um Personen mit einem Leistungsbezug nach dem Asylbewer-
berleistungsgesetz (AsylbLG), Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder ukrainische Kriegsflücht-
linge.
Übergangsheim Ist-Belegung
Am Vaetsbruch 1 a/b 36
Vorlage 2026/B50/367 Stadt Kempen Seite 2
Antoniusstraße 14, 16, 18, 20 30
Antoniusstraße 24 9
Escheln 100 a/b 31
Hütterweg 2 45
Peter-Jakob-Busch-Straße 2 24
Schmedderweg 6 a/b 70
Tönisberger Straße 89 19
Wohnungen 76
Die freie Belegungskapazität aller Übergangsheime beträgt zum aktuellen Stand (20.10.2026) ca.
40%.
Das Mietvertragsmanagement wird kontinuierlich bewertet und nicht mehr benötigte Mietobjekte bei
Gelegenheit (z. B. abgelaufene Vetragslaufzeit, Übernahme Mietverträge der Bewohner) gekündigt.
Aufgrund der aktuellen Auslastung befinden wir uns in einem Umbruch, einige Mietverhältnisse wer-
den aufgrund der Auslastungen zufolge erforderlicher Umstrukturierungen zum 31.12.2026 beendet.
Daher wird die maximale Kapazität laufend neu bewertet und variiert regelmäßig.
Des Weiteren erfolgt eine Belegung von freien Plätzen oder das Aufstocken mit weiteren Mitbewoh-
nerinnen und Mitbewohnern immer im engen Austausch zwischen dem Hausmeisterteam und der
Sachbearbeitung Asyl unter den Voraussetzungen der kulturellen, religiösen und persönlichen Vor-
aussetzungen. In manchen Fällen ist aufgrund der Wohnkonstellation, dem Zustand des Gebäudes
und den verschiedenen gesundheitlichen Einschränkungen und Verhaltensweisen der einzelnen Be-
wohnerinnen und Bewohner eine Mehrbettbelegung nicht möglich.
Aufenthaltsstatus, Familienstand und Nationalität der Personen in städtischen Übergangshei-
men und angemieteten Wohnungen
• Personen mit Leistungsanspruch nach dem AsylbLG: 85
Es handelt sich dabei um Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung) oder mit einem abge-
lehnten Asylverfahren (Duldung). Dies ist grundsätzlich der Personenkreis, dessen Versorgung nach
dem AsylbLG in Zuständigkeit des Amtes für Soziales und Senioren liegt. Insgesamt befinden sich 42
Personen im Asylverfahren und 43 Personen besitzen eine Duldung.
• Personen mit Bleiberecht (Aufenthaltserlaubnis): 255
Dieser Personenkreis hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Durch die Wohnsitzbindung ist
der gewöhnliche Aufenthalt im Stadtgebiet Kempen durch die Ausländerbehörde festgelegt.
Anzahl Geflüchtete 340
Einzelpersonen 107
Familienmitglieder 233
Anzahl der Familien 63
Kempen 195
St. Hubert 108
Tönisberg 37
Übergangsheime 264
Vorlage 2026/B50/367 Stadt Kempen Seite 3
Wohnungen 76
Geflüchtete aus folgenden Ländern (mind. 10 Personen)
Syrien 120
Afghanistan 35
Irak 31
Ukraine 26
Russische Föderation 19
Aserbaidschan 13
Guinea 12
Serbien 11
Kongo 10
Zuweisungssituation im Jahr 2026
Ausschlaggebend für weitere Zuweisungen sind die Verteilstatistiken nach dem Flüchtlingsaufnahme-
gesetz (FlüAG), Sonderverfahren Ukraine und nach der Wohnsitzauflage, welche regelmäßig von der
Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht werden. Personen aus der Ukraine werden in der Erfüllungs-
quote nach dem FlüAG berücksichtigt. Grundsätzlich werden zugewiesene Personen mit Wohnraum
in städtischen Übergangsheimen oder angemieteten Wohnungen versorgt. Lediglich in wenigen Ein-
zelfällen ist eigener Wohnraum vorhanden. Die Zuweisungszahlen in 2026 und Erfüllungsquoten stel-
len sich wie folgt dar:
Quartal FlüAG Wohnsitz- Sonderverfahren Spätaussiedler Gesamt
auflage UKR
I/2026 3 3 1 0 7
II/2026 3 3 1 0 7
III/2026 2 3 0 4 9
8 9 2 4 23
Verteilstatistik FlüAG-Quote 86,48% *Demnach müsste die Stadt Kempen
(Stand: 16.10.2026) noch 80 Personen aufnehmen.
Verteilstatistik Wohnsitzauflage-Quote 175,17% *Demnach ist die Quote zur Aufnahme
(Stand: 18.10.2026) von Personen mit einer Wohnsitzauflage
erfüllt.
Die Daten zur FlüAG-Quote werden von der Stadt Kempen an die Bezirksregierung gemeldet, die Da-
ten zur Verteilstatistik der Wohnsitzauflagen-Quote werden durch die Ausländerbehörde des Kreises
Viersen gemeldet.
Zuweisungssituation im Jahr 2026
Im Vergleich zum Vorjahr ist weiterhin ein rückläufiges Zuweisungsaufkommen zu verzeichnen. Eine
verlässliche Prognose für die weitere Entwicklung im laufenden Jahr sowie für das Jahr 2027 ist der-
zeit jedoch nur eingeschränkt möglich. Die Zuweisung von Geflüchteten wird maßgeblich durch politi-
sche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst, deren weitere Entwick-
lung nur bedingt vorhersehbar ist.
Vorlage 2026/B50/367 Stadt Kempen Seite 4
Die Erfüllung der geltenden Zuweisungsquoten der Stadt Kempen stellt sich im Vergleich zu den um-
liegenden Städten und Gemeinden derzeit als positiv dar. Vor diesem Hintergrund können weiterhin
freie Unterbringungskapazitäten vorgehalten werden, um auf mögliche zukünftige Zuweisungen ange-
messen und flexibel reagieren zu können.
Das Mietvertragsmanagement im Sachgebiet Asyl wird fortlaufend überprüft und an den tatsächlichen
Bedarf angepasst. Mietobjekte, die nicht mehr benötigt werden, werden unter Berücksichtigung der
jeweiligen vertraglichen Rahmenbedingungen sukzessive aufgegeben. Dies betrifft beispielsweise
Mietverhältnisse nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder im Zusammenhang mit der Übernahme beste-
hender Mietverträge durch die Bewohnerinnen und Bewohner.
Eine belastbare Einschätzung zur Entwicklung der Zuweisungssituation im weiteren Verlauf des Jah-
res 2026 und im Jahr 2027 ist aufgrund der genannten Einflussfaktoren derzeit nicht möglich. Für die
weitere Planung wird zunächst davon ausgegangen, dass sich die Zuweisungssituation auf einem
vergleichbaren Niveau wie aktuell stabilisiert. Die Entwicklung wird kontinuierlich beobachtet, um bei
Veränderungen frühzeitig auf den Unterbringungsbedarf und die erforderlichen Kapazitäten reagieren
zu können.
DELLMANS
Bürgermeister
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