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Sachstandsbericht Flüchtlingswesen hier: Statistikzahlen und Zuweisungs-/Belegungssituation der städtischen Übergangsheime

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GemeindeStadt Kempen
Datum2026-11-12
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Vorlage 2026/B50/367 STAND FEDERFÜHRUNG/DEZERNENT STATUS Stand: 26.10.2026 Amt für Soziales und Senioren öffentlich Bürgermeister Dellmans BERATUNGSFOLGE TERMIN STATUS BERATUNGSART Ausschuss für Soziales und Wohnen 12.11.2026 öffentlich Kenntnisnahme BERATUNGSGEGENSTAND Sachstandsbericht Flüchtlingswesen hier: Statistikzahlen und Zuweisungs-/Belegungssituation der städtischen Übergangsheime BESCHLUSS entfällt FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN keine STELLUNGNAHMEN Stellungnahmen: (- = nicht erforderlich; x = erforderlich) Kämmerei Rechnungsprüfung Sonstige - - - Die Stellungnahmen sind als Anlagen beigefügt. KENNZEICHNUNG Freiwillige Aufgabe Pflichtaufgabe Gemischt * x * Entsprechende Begründung siehe Sachverhalt BEGRÜNDUNG Statistik und Belegungszahlen der städtischen Übergangsheime und angemieteten Wohnun- gen Zum Stichtag 20.10.2026 leben in den städtischen Übergangsheimen und angemieteten Wohnungen 340 Personen. Dabei handelt es sich um Personen mit einem Leistungsbezug nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz (AsylbLG), Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder ukrainische Kriegsflücht- linge. Übergangsheim Ist-Belegung Am Vaetsbruch 1 a/b 36 Vorlage 2026/B50/367 Stadt Kempen Seite 2 Antoniusstraße 14, 16, 18, 20 30 Antoniusstraße 24 9 Escheln 100 a/b 31 Hütterweg 2 45 Peter-Jakob-Busch-Straße 2 24 Schmedderweg 6 a/b 70 Tönisberger Straße 89 19 Wohnungen 76 Die freie Belegungskapazität aller Übergangsheime beträgt zum aktuellen Stand (20.10.2026) ca. 40%. Das Mietvertragsmanagement wird kontinuierlich bewertet und nicht mehr benötigte Mietobjekte bei Gelegenheit (z. B. abgelaufene Vetragslaufzeit, Übernahme Mietverträge der Bewohner) gekündigt. Aufgrund der aktuellen Auslastung befinden wir uns in einem Umbruch, einige Mietverhältnisse wer- den aufgrund der Auslastungen zufolge erforderlicher Umstrukturierungen zum 31.12.2026 beendet. Daher wird die maximale Kapazität laufend neu bewertet und variiert regelmäßig. Des Weiteren erfolgt eine Belegung von freien Plätzen oder das Aufstocken mit weiteren Mitbewoh- nerinnen und Mitbewohnern immer im engen Austausch zwischen dem Hausmeisterteam und der Sachbearbeitung Asyl unter den Voraussetzungen der kulturellen, religiösen und persönlichen Vor- aussetzungen. In manchen Fällen ist aufgrund der Wohnkonstellation, dem Zustand des Gebäudes und den verschiedenen gesundheitlichen Einschränkungen und Verhaltensweisen der einzelnen Be- wohnerinnen und Bewohner eine Mehrbettbelegung nicht möglich. Aufenthaltsstatus, Familienstand und Nationalität der Personen in städtischen Übergangshei- men und angemieteten Wohnungen • Personen mit Leistungsanspruch nach dem AsylbLG: 85 Es handelt sich dabei um Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung) oder mit einem abge- lehnten Asylverfahren (Duldung). Dies ist grundsätzlich der Personenkreis, dessen Versorgung nach dem AsylbLG in Zuständigkeit des Amtes für Soziales und Senioren liegt. Insgesamt befinden sich 42 Personen im Asylverfahren und 43 Personen besitzen eine Duldung. • Personen mit Bleiberecht (Aufenthaltserlaubnis): 255 Dieser Personenkreis hat Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Durch die Wohnsitzbindung ist der gewöhnliche Aufenthalt im Stadtgebiet Kempen durch die Ausländerbehörde festgelegt. Anzahl Geflüchtete 340 Einzelpersonen 107 Familienmitglieder 233 Anzahl der Familien 63 Kempen 195 St. Hubert 108 Tönisberg 37 Übergangsheime 264 Vorlage 2026/B50/367 Stadt Kempen Seite 3 Wohnungen 76 Geflüchtete aus folgenden Ländern (mind. 10 Personen) Syrien 120 Afghanistan 35 Irak 31 Ukraine 26 Russische Föderation 19 Aserbaidschan 13 Guinea 12 Serbien 11 Kongo 10 Zuweisungssituation im Jahr 2026 Ausschlaggebend für weitere Zuweisungen sind die Verteilstatistiken nach dem Flüchtlingsaufnahme- gesetz (FlüAG), Sonderverfahren Ukraine und nach der Wohnsitzauflage, welche regelmäßig von der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht werden. Personen aus der Ukraine werden in der Erfüllungs- quote nach dem FlüAG berücksichtigt. Grundsätzlich werden zugewiesene Personen mit Wohnraum in städtischen Übergangsheimen oder angemieteten Wohnungen versorgt. Lediglich in wenigen Ein- zelfällen ist eigener Wohnraum vorhanden. Die Zuweisungszahlen in 2026 und Erfüllungsquoten stel- len sich wie folgt dar: Quartal FlüAG Wohnsitz- Sonderverfahren Spätaussiedler Gesamt auflage UKR I/2026 3 3 1 0 7 II/2026 3 3 1 0 7 III/2026 2 3 0 4 9 8 9 2 4 23 Verteilstatistik FlüAG-Quote 86,48% *Demnach müsste die Stadt Kempen (Stand: 16.10.2026) noch 80 Personen aufnehmen. Verteilstatistik Wohnsitzauflage-Quote 175,17% *Demnach ist die Quote zur Aufnahme (Stand: 18.10.2026) von Personen mit einer Wohnsitzauflage erfüllt. Die Daten zur FlüAG-Quote werden von der Stadt Kempen an die Bezirksregierung gemeldet, die Da- ten zur Verteilstatistik der Wohnsitzauflagen-Quote werden durch die Ausländerbehörde des Kreises Viersen gemeldet. Zuweisungssituation im Jahr 2026 Im Vergleich zum Vorjahr ist weiterhin ein rückläufiges Zuweisungsaufkommen zu verzeichnen. Eine verlässliche Prognose für die weitere Entwicklung im laufenden Jahr sowie für das Jahr 2027 ist der- zeit jedoch nur eingeschränkt möglich. Die Zuweisung von Geflüchteten wird maßgeblich durch politi- sche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst, deren weitere Entwick- lung nur bedingt vorhersehbar ist. Vorlage 2026/B50/367 Stadt Kempen Seite 4 Die Erfüllung der geltenden Zuweisungsquoten der Stadt Kempen stellt sich im Vergleich zu den um- liegenden Städten und Gemeinden derzeit als positiv dar. Vor diesem Hintergrund können weiterhin freie Unterbringungskapazitäten vorgehalten werden, um auf mögliche zukünftige Zuweisungen ange- messen und flexibel reagieren zu können. Das Mietvertragsmanagement im Sachgebiet Asyl wird fortlaufend überprüft und an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Mietobjekte, die nicht mehr benötigt werden, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen vertraglichen Rahmenbedingungen sukzessive aufgegeben. Dies betrifft beispielsweise Mietverhältnisse nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder im Zusammenhang mit der Übernahme beste- hender Mietverträge durch die Bewohnerinnen und Bewohner. Eine belastbare Einschätzung zur Entwicklung der Zuweisungssituation im weiteren Verlauf des Jah- res 2026 und im Jahr 2027 ist aufgrund der genannten Einflussfaktoren derzeit nicht möglich. Für die weitere Planung wird zunächst davon ausgegangen, dass sich die Zuweisungssituation auf einem vergleichbaren Niveau wie aktuell stabilisiert. Die Entwicklung wird kontinuierlich beobachtet, um bei Veränderungen frühzeitig auf den Unterbringungsbedarf und die erforderlichen Kapazitäten reagieren zu können. DELLMANS Bürgermeister

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