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Bebauungsplan Nr. E 18, 3. Änderung, Ortsteil Kreuzau, "Rote Villa" hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB 2. Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Kreuzau |
| Datum | 2026-11-19 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 118/2024 1. Ergänzung
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Hüttl
BE: Herr Kruppa
Kreuzau, 26.10.2026
- öffentlicher Teil -
Sitzungsvorlage
für den
Umwelt- und Klimaschutzausschuss 11.11.2026
Bau- und Planungsausschuss 19.11.2026
Bebauungsplan Nr. E 18, 3. Änderung, Ortsteil Kreuzau, "Rote Villa"
hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
2. Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner 23. Sitzung vom 03. Dezember 2024 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau die Aufstellung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 18, „Rote Villa“, Ortsteil Kreuzau, gem. § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ferner wurde der Beschluss zur Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
gefasst. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage 118/2024 verwiesen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wurde im Zeitraum vom 02.01.2025 bis
einschließlich 07.02.2025 durchgeführt.
Da aus der Öffentlichkeit im Beteiligungszeitraum keine Stellungnahmen abgegeben wurden, sind
unter Anlage 1 lediglich die Stellungnahmen der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange
beigefügt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden in den Unterlagen Anpassungen vorgenommen,
welche zur einfacheren Lesbarkeit in blau hervorgehoben sind.
Die Anpassungen betreffen hauptsächlich folgende inhaltliche Aspekte:
• Anpassung an Starkregen
• Betrachtung der Hochwassergefahrenkarte
• Anpassung der Begründung an den derzeit gültigen Regionalplan Köln
• Anpassung der privaten Grünflächen
• Anpassung der Vermeidungsmaßnahmen
• Ergänzungen zur Anpflanzung und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
• Erläuterungen zur ökologischen Kompensation
• Erläuterungen zu CEF-Maßnahmen
• Erläuterungen zur Regelung des Wasserabflusses
• Ergänzungen zum Denkmalschutz
• Ergänzungen zur verkehrstechnischen Erschließung
• Ergänzungen zu den Themenbereichen der Ver- und Entsorgung
• Anpassungen zu den Erläuterungen der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 1 und 2
• Erläuterungen zur fledermauskundlichen Erfassung
• Erläuterungen zum Umweltbericht
• Erläuterungen zu Kompensationsmaßnahmen
Folgende Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt und werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit
und Behörden gem. §3 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt:
Anlage 1: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen Behörden im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.01.2025 bis zum
07.02.2025 (Stand: 11.09.2026)
Anlage 2: Abgrenzungskarte 3. Änderung Bebauungsplan Nr. E 18, „Rote Villa“
Anlage 3: Planzeichnung 3. Änderung Bebauungsplan Nr. E 18, „Rote Villa“ (Stand:
15.10.2026)
Anlage 4: Textliche Festsetzungen, Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen,
Hinweise und Empfehlungen (Stand: Oktober 2026)
Anlage 5: Begründung (Stand: 15. 10. 2026)
Anlage 6: Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan (Stand:
Oktober 2026)
Anlage 7: FFH-Vorprüfung (Stand: September 2026)
Anlage 8: Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 und 2 (Stand: September 2026)
Anlage 9: Ergebnisbericht fledermauskundlicher Erfassungen 2024 – Mit integriertem
Maßnahmenkonzept Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. E 18, „Rote Villa“ (Stand: September 2026)
Anlage 10: Entwässerungskonzept
Anlage 11: Verkehrsuntersuchung (Stand: August 2025)
Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB zu folgen. Ferner wird seitens der Verwaltung die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit den angepassten
Planunterlagen empfohlen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gemeinde Kreuzau entstehen durch das Planverfahren keine Kosten. Die anfallenden
Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den Vorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB aus
Anlage 1 wird zugestimmt.
2. Dem Planentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes E 18, „Rote Villa“, Ortsteil
Kreuzau, wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB mit den angepassten Unterlagen durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
- 2 -
Einstimmig: ________
Ja: ________
Nein: ________
Enthaltungen: ________
- 3 -
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