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Angelegenheiten der Ruhr LIVE GmbH - Zuschusserhöhung 2026 und 2027
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0573
Seite 1
Der Regionaldirektor
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 7 3
21.10.2026
Beschlussvorlage öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vorberatend 09.11.2026
Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und vorberatend 12.11.2026
Wissenschaft
Verbandsausschuss vorberatend 30.11.2026
Verbandsversammlung beschließend 11.12.2026
Betreff: Angelegenheiten der Ruhr LIVE GmbH
- Zuschusserhöhung 2026 und 2027
Beschlussvorschlag
1. Die Verbandsversammlung beschließt die Erhöhung der Zuschussleistung an die Ruhr
LIVE GmbH für das Jahr 2026 in Höhe von 270.000 €. Der hiermit verbundenen Leis-
tung überplanmäßiger Aufwendungen stimmt die Verbandsversammlung gemäß § 83
Abs. 2 GO NRW wie folgt zu:
Budgetabgebend im Jahr 2026
270.000 €
Produkt 040100 Kultur, Sport und Industriekultur
Kostenstelle 04200 Sport Team 4-2
Kostenträger 0400032 Ruhr Games
Budgetaufnehmend im Jahr 2026
270.000 €
Produkt 010600 Finanzmanagement
Kostenstelle 06300 Controlling und Beteiligungssteuerung
Kostenträger 0400042 Zuschüsse an Freizeitgesellschaften und RTG
2. Die Verbandsversammlung nimmt die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung
der Ruhr LIVE GmbH für das Jahr 2027 zur Kenntnis.
Drucksache Nr.: 15/0573
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Begründung:
Am 20. März 2026 hat die Verbandsversammlung den Erwerb von 100 % der Anteile an
der Rhein-Ruhr Legacy gGmbH unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigenbestätigung
durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) einstimmig beschlossen und dem Beschlussvor-
schlag beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages „vorbehaltlich der positiven An-
zeigenbestätigung durch das MHKBD NRW, der abschließenden Prüfung des EU-Beihilfe-
rechts sowie der Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen gemäß § 60a Abs. 2
Ziff. 1 AO (Gemeinnützigkeit) durch das Finanzamt sowie der Deckung finanzieller Mehr-
aufwendungen im Rahmen des RVR-Haushalts“ zugestimmt (siehe DS-Nr.: 15/0150-1).
Die Vorbehalte konnten zwischenzeitlich aufgehoben werden: Die Anzeigenbestätigung
des MHKBD NRW liegt mit Schreiben vom 18.05.2026 vor. Die Prüfung des EU-Beihilfe-
rechts mündete in einem Betrauungsakt der Gesellschaft, welcher am 10. Juli 2026 ein-
stimmig von der Verbandsversammlung beschlossen wurde (siehe DS-Nr.: 15/0294) und
vor dem Hintergrund der Bedenken des Finanzamtes Münster hinsichtlich der Gemeinnüt-
zigkeit stimmte die Verbandsversammlung der Übernahme der Anteile an der Rhein-Ruhr
Legacy gGmbH auch ohne eine gemeinnützige Ausgestaltung mit Beschluss vom 10. Juli
2026 zu (siehe DS.-Nr.: 15/0398).
Der Erwerb der Anteile erfolgte im Juli 2026 und im Zuge der außerordentlichen Gesell-
schafterversammlung vom 26.08.2026 wurde die Gesellschaft zur Ruhr LIVE GmbH umfir-
miert und erhielt den von der Verbandsversammlung beschlossenen Gesellschaftsver-
trag.
Die Finanzierung der Gesellschaft besteht aus Zuwendungen des Landes NRW, Gesell-
schafterzuschüssen des RVR, Zuwendungen des Bundes sowie Drittmitteln. Gleichzeitig
beabsichtigt die Geschäftsführung der Gesellschaft, weitere Projektmittel zu akquirieren,
welche notwendig sind, um die Aufwendungen inklusive Overheadkosten zu decken. Be-
reits zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Erwerb der Geschäftsanteile wurde in der
Beschlussvorlage auf das Risiko hingewiesen, dass die in der Position „Weitere Projekt-
mittel“ ausgewiesenen Beträge zur Finanzierung der Gesellschaft in den Jahren 2026 und
2027 unter dem Vorbehalt der Akquise dieser Mittel stehen. Sollten diese nicht generiert
werden können, wäre der RVR als Alleingesellschafter verantwortlich für die Deckung
und Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.
Nunmehr liegt der Beteiligungssteuerung eine aktualisierte Prognose für die Jahre 2026
und 2027 vor. Daraus ergeben sich gegenüber der in der Drucksache 15/0150-1 aufge-
führten Grobplanung bei unveränderten Aufgaben sowohl Abweichungen hinsichtlich der
kalkulierten Aufwendungen inklusive Overheadkosten als auch der Finanzierung der Ge-
sellschaft im Rumpfgeschäftsjahr 2026 und im ersten vollen Geschäftsjahr 2027. Die da-
für kalkulierten Aufwendungen inklusive Overheadkosten werden dann rund -2.086 T€ in
2026 und -5.144 T€ in 2027 betragen.
Die Änderungen im Jahr 2026 resultieren im Wesentlichen aus dem verzögerten Start der
Ruhr LIVE GmbH, welcher sich aus den eingangs beschriebenen Vorbehalten ergab. Auf-
grund fehlenden Personals konnten die weiteren ursprünglich für 2026 avisierten Pro-
jekte im laufenden Jahr noch nicht akquiriert und umgesetzt werden. Die geringeren Auf-
wendungen in 2026 (+288 T€) sind insbesondere auf geringere Personalkosten aufgrund
des späteren Aufbaus des Teams und die damit verbundenen späteren Einstellungen zu-
rückzuführen.
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Die Ertragsseite der Gesellschaft gestaltet sich nach aktualisierter Planung wie folgt:
a) Land NRW: 2026: 800 T€
b) Bund: 2026: 150 T€
c) RVR: 2026: 786 T€
d) Drittmittel: 2026: 81 T€
e) weitere Projektmittel: 2026: 0 T€
Aufgrund des noch nicht erfolgten Wechsels von zwei Mitarbeiterinnen zur Ruhr LIVE
GmbH, die der RVR derzeit für das Projekt Ruhr Games beschäftigt, sind die daraus resul-
tierenden Personalkosten (191 T€) weiterhin beim RVR angefallen und können deshalb
der Gesellschaft nicht mehr als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Aufwands-
seite der Gesellschaft reduziert sich entsprechend. Darüber hinaus hat sich die Akquise
von Drittmitteln im Jahr 2026 um ca. 67 T€ reduziert und weitere Projektmittel konnten
nicht eingeworben werden. Im Ergebnis ergibt sich für das Jahr 2026 eine prognostizierte
Unterfinanzierung der Gesellschaft in Höhe von ca. 269 T€, die vom RVR überplanmäßig
bereitgestellt werden muss.
Information zum aktuellen Planungsstand 2027:
Für das Geschäftsjahr 2027 resultiert aus den erläuterten Sachverhalten ein Zuschussbe-
darf von nunmehr insgesamt 2.518 T€. Gegenüber der bisherigen Planung entspricht das
einer Erhöhung um 538 T€. Auch diese Planung enthält die Akquise weiterer Projektmit-
tel in Höhe von 250 T€ durch die Gesellschaft, die zur Deckung der Aufwendungen bei-
tragen sollen. Gleichzeitig sind die für 2027 prognostizierten Aufwendungen erheblich
gestiegen (-900 T€). Für 2027 befindet sich die Gesellschaft bereits in Gesprächen zur
Projektakquise mit unterschiedlichen Stakeholdern; so konnte bereits das Projekt Beach-
volleyball Ruhr Games EM U22 für das Jahr 2027 mit Zuwendungen des Bundes in Höhe
von 150 T€ akquiriert werden.
Im Entwurf zum Haushaltsplan 2027 sind bisher nur die bereits im Kernhaushalt geplan-
ten Mittel als Gesellschafterzuschuss ausgewiesen. Aufgrund der nun vorliegenden Pla-
nung wird der Mehrbedarf in Höhe von 538 T€ über die Änderungsliste in die Haushalts-
planung eingebracht.
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle 06300; Kostenträger 0400042
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen 9.586.000 7.561.000 6.719.000 7.136.000 6.132.000
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil) 9.586.000 7.561.000 6.719.000 7.136.000 6.132.000
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen 9.316.000 8.611.000 8.846.000 8.777.000 k. A
Abschreibungen und Zinsauf-
wand (6 % p. a. vom investiven Ei-
genanteil)
Summe 9.316.000 8.611.000 8.846.000 8.777.000
Abweichungen1 270.000 -1.050.000 -2.127.000 -1.641.000 6.132.000
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2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen: Die im Referat 4 Kostenstelle 04200 eingegangenen Rückzahlungen für die
RuhrGames 2025 werden in benötigter Höhe in die Kostenstelle 06300 verlagert, da die
Mittel als Gesellschafterzuschuss an die Ruhr LIVE GmbH ausgezahlt werden. Sämtliche
Zuschüsse an die Beteiligungsgesellschaften sind zentral in der Kostenstelle 06300 ver-
anschlagt.
Die oben dargestellten Abweichungen ab dem Jahr 2027 resultieren aus Neukalkulatio-
nen zum Haushaltsplanentwurf 2027 und werden mit dem VV-Beschluss zum Haushalts-
plan 2027 geheilt.
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzli-
chen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
5. Klima-Check
(Leitfaden und Formular befinden sich im Intranet)
• Der Klima-Check wurde bei der Beschlussvorlage durchgeführt.
• Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
• Es ergeben sich positive oder negative klimarelevante Auswirkungen.
Die Erläuterungen dazu werden im Klima-Check-Formular in der Anlage darge-
stellt.
• Durch einen Alternativvorschlag bei negativen Auswirkungen entsteht
• kein Mehraufwand
• Mehraufwand, und zwar: ____________________€.
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Sachbearbeiter/in Referat / Referats- Bereich / Beigeord- Regionaldirektor
leiter/in nete/r Garrelt Duin
Jans, Felix Holtmann, Thomas Bereich II Wirt-
schaftsführung
Akt.zeichen Schlüter, Markus
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