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Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr 2025
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0571
Seite 1
Der Regionaldirektor
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 7 1
21.10.2026
Beschlussvorlage öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vorberatend 09.11.2026
Verbandsausschuss vorberatend 30.11.2026
Verbandsversammlung beschließend 11.12.2026
Betreff: Bericht über die Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr für das Jahr
2025
Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung beschließt den Bericht über die Beteiligungen des Regional-
verbandes Ruhr für das Jahr 2025.
Begründung:
Der Regionalverband Ruhr (RVR) legt gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) seinen Beteiligungsbericht 2025 zur Information der po-
litischen Vertreter und Vertreterinnen und der interessierten Öffentlichkeit vor.
Im Jahr 2019 sind die Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO
NRW – vormals GemHVO NRW) sowie gesetzliche Neuerungen der GO NRW in Kraft ge-
treten. Der im Rahmen der GO-Novellierung neu eingeführte § 116 a GO NRW regelt die
Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellungspflicht des Gesamtabschlusses. So-
weit eine Gemeinde von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Vorausset-
zungen des § 116 a GO NRW befreit ist, ist in dem entsprechenden Haushaltsjahr gemäß
§ 117 GO NRW ein Beteiligungsbericht nach vorgegebenem Muster zu erstellen.
Die Befreiungstatbestände des § 116a GO NRW sind für den RVR-Konzern nicht einschlä-
gig, so dass nach wie vor ein Gesamtabschluss zum 31.12. eines jeden Jahres zu erstellen
ist, wodurch ein Beteiligungsbericht entbehrlich wäre. Als ergänzende Information und
zur Wahrung der Berichtskontinuität wird jedoch nach wie vor an beiden Werken festge-
halten. Zudem soll hierdurch eine größtmögliche Transparenz gewährleistet werden.
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Der Beteiligungsbericht 2025 umfasst Angaben über die wirtschaftliche und nichtwirt-
schaftliche Betätigung des RVR, unabhängig davon, ob die verselbständigten Aufgaben-
bereiche dem Konsolidierungskreis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses angehören
oder nicht. Im Fokus des Beteiligungsberichtes steht daher weiterhin die wirtschaftliche
Lage jeder einzelnen Beteiligung.
Der Bericht 2025 entspricht den Vorgaben des Musterberichtes. Er soll der Verbandslei-
tung, den politischen Vertretern und Vertreterinnen in den Verbandsgremien und der in-
teressierten Bevölkerung die Möglichkeit geben, die Entwicklung der Gesellschaften
nachvollziehen zu können.
Basis der finanzwirtschaftlichen Berichtsteile sind die geprüften und testierten Jahresab-
schlüsse zum 31. Dezember 2025. Neben den unmittelbaren Beteiligungen werden auch
die Beteiligungen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH und der Busi-
ness Metropole Ruhr GmbH in einer ausführlichen Darstellung berücksichtigt. Auf der
Grundlage der Berichte der Wirtschaftsprüfer und -prüferinnen über die Jahresabschluss-
prüfungen 2025 der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen zeigt er die wichtigsten
Eckdaten der einzelnen Gesellschaften bzw. Einrichtungen auf.
Weitere Informationen hinsichtlich der beherrschenden Themen 2025 finden sich unter
Punkt 3. (S. 12 f) sowie der Ab- und Zugänge sowie der geplanten Änderungen im Betei-
ligungsportfolio finden sich unter Punkt 4.1 des Berichts (Seite 16 f). Es wird an dieser
Stelle darauf verwiesen.
Der Bericht dient als Nachschlagewerk. Er ist lediglich ein Teil des von der Beteiligungs-
steuerung wahrzunehmenden Berichtswesens.
Gemäß § 117 GO NRW ist dieser Bericht jedermann zur Einsichtnahme zur Verfügung zu
halten. Auf eine Bekanntmachung der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Amtsblättern
für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster wird verzichtet, da der Be-
richt nach der Beschlussfassung in der Verbandsversammlung Ende 2026 auf die Home-
page der Metropole Ruhr gestellt wird.
Im Vorfeld wird er bereits zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
als pdf-Dokument unter „www.ruhrparlament.de“ im Gremien-Informationssystem (GIS)
des RVR abrufbar sein. Dadurch sind sowohl die Einsichtnahme als auch der Ausdruck je-
derzeit möglich.
Der Aufsichtsbehörde des Regionalverbandes Ruhr, dem Ministerium für Heimat, Kom-
munales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, wird nach der Ver-
bandsversammlung ein Exemplar zugeleitet.
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Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle ; Kostenträger ;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und Zinsaufwand
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen
Abschreibungen und Zinsauf-
wand (6 % p. a. vom investiven Ei-
genanteil)
Summe
Abweichungen1
2. Teilfinanzplan Kostenstelle ; Kostenträger ; Investitions-Nr.
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe (Eigenanteil)
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen
Summe
Abweichungen1
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen:
4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzli-
chen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
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5. Klima-Check
(Leitfaden und Formular befinden sich im Intranet)
• Der Klima-Check wurde bei der Beschlussvorlage durchgeführt.
• Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
• Es ergeben sich positive oder negative klimarelevante Auswirkungen.
Die Erläuterungen dazu werden im Klima-Check-Formular in der Anlage darge-
stellt.
• Durch einen Alternativvorschlag bei negativen Auswirkungen entsteht
• kein Mehraufwand
• Mehraufwand, und zwar: ____________________€.
Sachbearbeiter/in Referat / Referats- Bereich / Beigeord- Regionaldirektor
leiter/in nete/r Garrelt Duin
Hoppe, Axel- Holtmann, Thomas Bereich II Wirt-
Bernhard schaftsführung
Akt.zeichen Schlüter, Markus
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