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Zuschuss zum IGA2027-Projekt Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall an die TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Regionalverband Ruhr |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache Nr.: 15/0550
Seite 1
Der Regionaldirektor
D r u c k s a c h e N r . : 1 5 / 0 5 5 0
15.10.2026
Beschlussvorlage öffentlich
Beratungsfolge Beratungsstatus Sitzung am TOP
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vorberatend 09.11.2026
Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegen- vorberatend 20.11.2026
schaften
Verbandsausschuss vorberatend 30.11.2026
Verbandsversammlung beschließend 11.12.2026
Betreff: Zuschuss zum IGA2027-Projekt Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall an
die TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH
Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung nimmt die geänderte Sachdarstellung zum IGA-Projekt Ruhr-
fenster Muttental / Zeche Nachtigall zur Kenntnis und beschließt, den am 04.07.2025 (DS
14/2134) beschlossenen Zuschuss in Höhe von 200.000,00 € zum IGA 2027-Projekt Ruhr-
fenster Muttental / Zeche Nachtigall nicht an die Stadt Witten, sondern der Touristik-
EisenbahnRuhrgebiet GmbH zur Finanzierung des Eigenanteils an diesem Projekt zur
Verfügung zu stellen. Der Zuschuss in Höhe von maximal 200.000,00 € soll als investiver
Zuschuss im Rahmen der Haushaltsplanungen 2027 zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Das Muttental in Witten ist als historischer Landschaftsraum südlich der Ruhr ein wichti-
ger Teil der Tourismuskulisse Ruhrgebiet. Mit seinen zahlreichen Relikten kleiner und grö-
ßerer Zechen gilt es gemeinhin als „Wiege des Ruhrbergbaus“ und als Startpunkt der In-
dustrialisierung. Mit dem LWL-Industriemuseum Zeche Nachtigall weist es bereits einen
Ankerpunkt der Route der Industriekultur auf. Nun soll es als sogenanntes „Ruhrfenster
Muttental / Zeche Nachtigall“ zu einem Highlight innerhalb einer Perlenkette von Stand-
orten im Mittleren Ruhrtal werden.
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Das Projekt ist Bestandteil einer gemeinsam von den Städten Hagen, Herdecke, Wetter,
Witten und Hattingen entwickelten und abgestimmten Konzeption, die mit der Entwick-
lungsstudie „Flusslandschaft Mittleres Ruhrtal“ vorgelegt und fortgeschrieben wurde. Die
Konzeption wurde mit ihren Projekten in die dezentrale Strategie der Internationalen Gar-
tenschau (IGA) 2027 eingebracht. In diesem Zusammenhang soll das Ruhrfenster Mutten-
tal / Zeche Nachtigall zudem zu einem der beiden Hauptstandorte des Ozeans-Projektes
werden.
Das Ruhrfenster Muttental / Zeche Nachtigall ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Wit-
ten und des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) und besteht aus einem Maß-
nahmenbündel, dessen aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen unterschiedliche
Förderkulissen (Städtebauförderung, Nahmobilitätsförderung und RWP/ Tourismusför-
derung) adressieren.
Für weitere Informationen wird auf die Drucksache 14/2134 verwiesen.
Die Kostenverantwortung für die beiden vorhandenen Bahnübergänge Nachtigallstraße
Bahnübergang 63,1und Muttentalstraße Bahnübergang 62,1 liegt bei der TER GmbH. Ur-
sprünglich war vorgesehen, dass die Stadt Witten als Verursacher durch den neu geplan-
ten Bahnübergang am Museum für die Kosten der anzupassenden beiden vorhandenen
Bahnübergänge aufkommen muss. Hierzu wurde seinerzeit beschlossen, dass der RVR
sich mit max. 200 T€ an dem Gesamtprojekt beteiligen wird. Da die beiden vorhandenen
Bahnübergänge im Gegensatz zu dem neu geplanten Bahnübergängen KFZ-Verkehr zu-
lassen, können diese über das Eisenbahnkreuzungsgesetz gefördert werden. Den Antrag
hierzu kann nur das zuständige Eisenbahninfrastrukturunternehmen, in diesem Fall die
TER GmbH, stellen. Die Stadt Witten ist deshalb nicht mehr involviert und benötigt die
zugesagten Mittel des RVR nicht mehr.
Da die Technik an den beiden bestehenden Bahnübergängen veraltet ist, muss aufgrund
der durch den neuen Bahnübergang bei Bahn km 62,3 entstehenden Bahnübergangs-
kette eine Modernisierung erfolgen. Die beiden Bahnübergänge werden über das Eisen-
bahnkreuzungsrecht saniert und abgerechnet. Die TER hat für die Maßnahme ein Plange-
nehmigungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) eingeleitet. Die
Stadt ist für die Planung für die von der Gesamtmaßnahme betroffene Verkehrsanlage
„Straße“ verantwortlich; die TER führt die signaltechnische Planung für die Erneuerung
der technischen Sicherungsanlagen der Bahnübergänge durch. Die Bauausführung für die
technischen Sicherungsanlagen der Bahnübergänge erfolgt durch die TER (die TER ist
Baulastträger des Schienenweges). Das Gesamtprojekt wird kostenmäßig zu 2/3 vom
Land NRW und zu 1/3 durch die TER abgewickelt werden. Entsprechend § 17 EKrG wird
das verbleibende Drittel für den Infrastrukturbetreiber, hier die TER GmbH, mit weiteren
rd. 260 T€ vom Land gefördert. Den restlichen Betrag bis maximal 200 T€ hat die TER
GmbH durch Eigenmittel zu finanzieren, die der RVR der TER zur Verfügung stellen wird.
Die Ertüchtigung der beiden bestehenden Bahnübergänge wird insgesamt rund 1,5 Mio. €
kosten.
Der neue Bahnübergang sowie die Ertüchtigung der beiden vorhandenen Bahnübergänge
kämen der TER als Betreiberin sowie dem RVR als Grundstückseigentümer zugute. Ent-
sprechende Verträge sind privatrechtlich zwischen der Stadt Witten und dem RVR / TER
nach Ende der Baumaßnahme abzuschließen.
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Der Zuschuss soll in Höhe von max.200 T€ an die TER GmbH als Infrastrukturbetreiber als
investiver Zuschuss im Jahr 2027 ausgezahlt werden. Hierzu bedarf es der Berücksichti-
gung in der Haushaltsplanung 2027. Dennoch ist das positive Votum der Verbandsver-
sammlung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um das Projekt starten zu können.
Finanzielle und haushaltsmäßige Auswirkungen sowie Folgewirkungen:
1. Teilergebnisplan Kostenstelle 06300Kostenträger 0400035;
Teilergebnisplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen . . . . .
Abschreibungen und Zinsaufwand 6.000 12.000
(6 % p. a. vom investiven Eigenanteil)
Summe (Eigenanteil) 6.000 12.000
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Erträge
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen . .
Abschreibungen und Zinsauf- 6.000 0
wand (6 % p. a. vom investiven Ei-
genanteil)
Summe 6.000 0
Abweichungen1 0 12.000
2. Teilfinanzplan Kostenstelle 06300; Kostenträger 0400035; Investitions-Nr. I06300-
002
Teilfinanzplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen 100.000 200.000
Summe (Eigenanteil) 100.000 200.000
Veranschlagt im Haushaltsplan Lfd. HH-Jahr 2027 2028 2029 2030 ff.
Einzahlungen
Auszahlungen 100.000 0
Summe 100.000 0
Abweichungen1 0 200.000
1 Positiver Wert = Nachveranschlagung bzw. Deckung erforderlich
3. Auswirkungen
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist nicht erforderlich (Haushaltsverbesserung/-neutralität).
Eine Nachveranschlagung/überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung
ist erforderlich (Haushaltsverschlechterung). Erläuterungen siehe unten.
Folgewirkungen sind in dem o. g. Bedarf berücksichtigt.
Erläuterungen: Die erforderlichen Mittel sind im Falle eines positiven Beschlusses im Rah-
men der Haushaltsplanung 2027 ff zu berücksichtigen. Die für das Jahr 2026 veran-
schlagten Mittel werden für die Sanierung von Gleisabschnitten gewährt und stehen nicht
im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Bahnübergänge.
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4. Bilanz
Veräußerungsgewinne bzw. -verluste können gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW zu zusätzli-
chen finanziellen Auswirkungen in der Bilanz führen.
Keine Auswirkungen, weil keine Veräußerungsgewinne bzw. -verluste entstehen.
Die finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten werden in den
Erläuterungen dargestellt.
Erläuterungen:
5. Klima-Check
(Leitfaden und Formular befinden sich im Intranet)
• Der Klima-Check wurde bei der Beschlussvorlage durchgeführt.
• Es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
• Es ergeben sich positive oder negative klimarelevante Auswirkungen.
Die Erläuterungen dazu werden im Klima-Check-Formular in der Anlage darge-
stellt.
• Durch einen Alternativvorschlag bei negativen Auswirkungen entsteht
• kein Mehraufwand
• Mehraufwand, und zwar: ____________________€.
Sachbearbeiter/in Referat / Referats- Bereich / Beigeord- Regionaldirektor
leiter/in nete/r Garrelt Duin
Richter, Adrienne Holtmann, Thomas Bereich II Wirt-
schaftsführung
Akt.zeichen Schlüter, Markus
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