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Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Leuben, hier: 11. Leubener Weihnachtsmarkt

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GemeindeStadt Dresden
Datum2026-11-04
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Landeshauptstadt Dresden Stadtbezirksamt Leuben El Dresden. Vorlage Nr.: V-Leu00083/26 Datum: 20.10.2026 Vorlage für den Stadtbezirksbeirat Leuben Beratung und Beschlussfassung | Stadtbezirksbeirat Leuben 04.11.2026 | öffentlich | beschließend Gegenstand: Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Leuben, hier: 11. Leubener Weihnachtsmarkt Beschlussvorschlag: Der Stadtbezirksbeirat Leuben beschließt die Zuwendung zum Projekt entsprechend Anlage 1 aus den kommunalen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksbeirates Leuben für das Jahr 2026 i. H. v. 3.076,00 Euro. bereits gefasste Beschlüsse: aufzuhebende Beschlüsse: 2/4 Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis: Investiv: Teilfinanzhaushalt/-rechnung: Projekt/PSP-Element: Kostenart: Investitionszeitraum/-jahr: Einmalige Einzahlungen/Jahr: Einmalige Auszahlungen/Jahr: Laufende Einzahlungen/jährlich: Laufende Auszahlungen/jährlich: Folgekosten gem. $ 12 SächsKomHVO (ein- schließlich Abschreibungen): Konsumtiv: Teilergebnishaushalt/-rechnung: Produkt: 10.100.11.1.1.10. Kostenart: 43180000 Einmaliger Ertrag/Jahr: Einmaliger Aufwand/Jahr: 3.076,00 Euro / 2026 Laufender Ertrag/jährlich: Laufender Aufwand/jährlich: Außerordentlicher Ertrag/Jahr: Außerordentlicher Aufwand/Jahr: Deckungsnachweis: Mittel des Stadtbezirksbeirates Leuben PSP-Element: 10.100.11.1.1.10 Kostenart: 44291100 Werte der Anlagenbuchhaltung: Buchwert: Verkehrswert: Bemerkungen: Begründung: Der 11. Leubener Weihnachtsmarkt ist für den 2. Advent (06.12.2026) geplant. Die Veranstal- tung soll als Begegnungsort für verschiedene Projekte, Institutionen, Generationen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils dienen. Die Bürgerinnen und Bürger von Leuben sind eingeladen, sich mit eigenen Ideen an der Gestaltung und Umsetzung zu beteiligen. Der Platz vor der Leubener Himmelfahrtskirche hat sich in den vergangenen Jahren als sehr gut geeignet erwiesen, da er gut sichtbar sowie für ältere Menschen und Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs barrierearm erreichbar ist. Das Projekt richtet sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils sowie an Gäste, wobei ein besonderer Fokus auf Familien mit Kin- dern liegt. 3/4 Geplant sind mindestens sechs weihnachtlich geschmückte Stände gemeinnütziger Einrichtun- gen des Stadtteils (u. a. die Kirchgemeinde, die Cultus gGmbH, der Kinder- und Familientreff „Mosaik“, der Hort der 93. Grundschule sowie die 66. Oberschule). Die kulinarische Versorgung erfolgt zu sozial verträglichen Preisen. Ergänzend sollen Feuertonnen eine angenehme Atmo- sphäre schaffen. Das kulturelle Rahmenprogramm umfasst unter anderem Auftritte lokaler Chö- re, Kreativangebote, eine Märchenerzählerin sowie eine Feuershow. Die inhaltliche und prakti- sche Ausgestaltung der einzelnen Stände obliegt den jeweiligen Projektträgern eigenverant- wortlich. Die Finanzierung der infrastrukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen (Bühnen- und Veranstaltungstechnik, Moderation, lichttechnische Ausstattung der Pavillons, Rahmenpro- gramm sowie Öffentlichkeitsarbeit) kann nicht vollständig durch die beteiligten gemeinnützigen und öffentlichen Akteure abgedeckt werden. Zur Einhaltung der Hygieneauflagen und zur Ein- sparung von Mietkosten für Kochgeräte wird der Betrieb des Glühweinstands gegen eine Ge- bühr an einen örtlichen Gastronomiebetrieb übertragen. Der Auf- und Abbau sowie die Standbetreuung erfolgen größtenteils durch ehrenamtliches En- gagement der beteiligten Akteure. Für die teils körperlich anstrengenden Auf- und Abbauarbei- ten hat sich jedoch gezeigt, dass für den Einsatz zusätzlicher Helferinnen und Helfer aus der Bürgerschaft Aufwandsentschädigungen im Sinne einer Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit geboten sind. Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen ist die Fachförderrichtlinie der Landeshaupt- stadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben (FFRL Stadtbezirke) vom 16. Dezember 2022. Zuwendungen im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind freiwillige, zweckgebundene Leistungen, die die Landeshauptstadt Dresden zur Erfüllung bestimmter Aufgaben an Zuwendungsempfän- gerinnen und Zuwendungsempfänger außerhalb der Stadtverwaltung erbringt. Dabei handelt es sich um Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben, die in dem Verantwortungsbereich der Stadtbezirksbeiräte liegen. Die Zuwendungen erfolgen ausschließlich als Projektförderungen. Als Teilfinanzierung werden sie im Wege einer anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt und auf einen Höchstbetrag der förderfähigen Kosten begrenzt. Die Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen ge- währt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Mit dem im Rahmen des Förderverfahrens erarbeiteten Projektdatenblatt und der dort aufge- führten Begründung des Fördervorschlages wird durch das Stadtbezirksamt Leuben die Auswer- tung und Bewertung dokumentiert. Dieses kann ggf. zur Entscheidungsbegründung im Zuwen- dungsbescheid herangezogen werden. Von den Fördervorschlägen abweichende Entscheidun- gen des Stadtbezirksbeirates Leuben sind mit den dort herangezogenen Kriterien zur Ermes- sensaus-übung zu begründen und zu dokumentieren. Der Projektantrag wurde vom Stadtbezirksamt hinsichtlich der o. g. Vorschriften und Kriterien geprüft. Der Antragsteller weist Eigenanteile in Höhe von 21 Prozent der Gesamtkosten nach. Die Förderfähigkeit wird nach Pkt. 2 (1) Buchst. a, b und g der Fachförderrichtlinie vom 16.12.2022 bestätigt. Das Stadtbezirksamt Leuben empfiehlt die Förderung, es stehen ausrei- 4/4 chend Mittel des Stadtbezirksbeirates Leuben zur Verfügung. örgLämmerhirt Stadtbezirksamtsleiter Anlagenverzeichnis: Anlage 1- Projektdatenblatt V-Leu00083/26 Anlage 2 — Prüfung Voraussetzungen Anlage 3 - Finanzierungsplan Projektdatenblatt HH-Jahr: 2026 Förderungen nach FFRL Stadtbezirke lfd. Nr.: V-Leu00083/26 Aktenzeichen: vom StBA auszufüllen: 2026/96-01/1/0000742/0005 Gesamtkosten 4.501,50 € Antragsteller: Projekteinnahmen 300,00 € Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Ost (aus Entgelten, Gebühren, Verkaufserlösen) Eigenmittel 300,00 € Drittmittel 200,00 € Projektbezeichnung: Eigenleistung 625,50 € 11. Leubener Weihnachtsmarkt beantragte Förderung 3.076,00 € Stadtbezirk sonst. Förderung LHD 0,00 € weitere (Bund, Land, etc.) 0,00 € Durchführungszeitraum: 09.11.2026 - 31.12.2026 Fördervorschlag StBA 3.076,00 € Förderort: Platz vor der Himmelfahrtskirche Leuben bis in den Innenhof der Pfarrscheune Projektbeschreibung (durch den Antragsteller): Der 11. Leubener Weihnachtsmarkt soll wieder traditionell am 2. Advent stattfinden (6.12.2026). Es soll wieder ein Zusammentreffen verschiedener Projekte, Institutionen, Menschen und Generationen des Stadtteils ermöglicht werden. So sind auch diesmal Bürger und Bürgerinnen des Stadtteils aufgerufen, sich mit Ideen an der Umsetzung zu beteiligen. Zudem wollen wir wieder gemeinsam den zentralen Platz im Stadtteil an der Leubener Himmelfahrtskirche positiv beleben. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre ist der Platz dafür ideal gelegen, da er gut sichtbar und auch für ältere Menschen sowie mit dem ÖPNV gut erreichbar ist. Zielgruppe des Projektes sind alle Bewohner und Bewohnerinnen von Leuben sowie Gäste, insbesondere aber Familien mit Kindern. Es soll mindestens 6 verschiedene weihnachtlich geschmückte Stände gemeinnütziger Einrichtungen des Stadtteils (Kirchgemeinde, Cultus gGmbH, Kinder- und Familientreff „Mosaik“, Hort der 93. Grundschule, 66. Oberschule und weitere) mit weihnachtlichen Angeboten geben. Verschiedene Speisen und Getränke sollen für das leibliche Wohl zu sozial verträglichen Preisen sorgen. Nach Möglichkeit sollen Feuertonnen für eine gemütliche Atmosphäre sorgen, wärmen und zum Beisammensein einladen. Ein attraktives Rahmenprogramm u.a. mit Beiträgen lokaler Chöre, Kreativangeboten, einer Märchenerzählerin und einer Feuershow runden das Ganze ab. Für die Ausgestaltung und Umsetzung der Angebotspalette ihrer Stände ist jedes Projekt selbst verantwortlich. Die Finanzierung der äußeren Rahmenbedingungen (Technik, Moderation, Bühne, lichttechnische Ausgestaltung der Pavillons, Rahmenprogramm und Öffentlichkeitsarbeit) lässt sich nicht ausschließlich durch die beteiligten Akteure stemmen, da diese aus gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen kommen. Um die Hygieneauflagen zu erfüllen und die Miete für die Kocher zu sparen, wird der Glühweinstand gegen eine Gebühr an einen örtlichen Gastronomie-Gewerbetreibenden übertragen. Der Weihnachtmarkt mit Auf- und Abbau sowie Standbetreuung wird durch ein umfangreiches ehrenamtliches Engagement der beteiligten Akteure getragen. Für die der teils umfangreichen Auf- und Abbauarbeiten hat sich gezeigt, dass in begrenztem Umfang für die Mitarbeit weiterer Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtteil Aufwandsentschädigungen im Sinne einer Anerkennung des Engagements notwendig sind. 29. September Begründung Fördervorschlag (durch das StBA): Das Stadtbezirksamt Leuben hat den Antrag einer ersten Prüfung unterzogen. Es werden Eigenanteile von 21 % der Gesamtkosten nachgewiesen, die Förderquote beträgt 68 %. Der Antrag auf Zuwendung ist nach Pkt. 2 (1) Buchstaben a, b und g der Fachförderrichtlinie Stadtbezirke vom 16.12.2022 förderfähig. Es gibt keine Ausschlusskriterien für die Förderung. Aus dem Budget des Stadtbezirksbeirates Leuben stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Stadtbezirksamt Leuben empfiehlt dem Stadtbezirksbeirat Leuben, dem Antragsteller die beantragte Zuwendung zu gewähren. Beantragt aber noch nicht entschieden: - V-Leu00081/26, Johannes Brahms - Ein deutsches Requiem, 1.350,00 EUR Bisherige Förderungen: - V-Leu00070/26, 125-jähriges Jubiläum Himmelfahrtskirche, 4.000,00 EUR - V-Leu00052/25, Unterstützung Nachtcafe Januar bis März 2026, 1.548,00 EUR - V-Leu00043/25, Adventskonzert "Die Geburt Christi", 4.500,00 EUR - V-Leu00038/25, Unterstützung Nachtcafe November+Dezember 2025, 4.200,00 EUR - V-Leu00014/24, Unterstützung Nachtcafé Jan. - März 2025 , 1.422,00 EUR - V-Leu00009/24, Interaktives Adventskonzert in Himmelfahrtskirche, 1.300,00 EUR - V-Leu00003/24, Unterstützung Nachtcafé Nov. - Dez. 2024, 2.146,00 EUR - V-Leu00169/24, Erweiterung Spielplatz Meußlitzer Straße 113, 30.000,00 EUR - V-Leu00146/23, Unterstützung Nachtcafé Jan. - Mrz. 2024, 1.721,00 EUR - V-Leu00143/23, Unterstützung Nachtcafé Nov. - Dez. 2023, 2.500,00 EUR - V-Leu00138/23, Tischtennisplatte, 1.330,00 EUR - V-Leu00115/22, Unterstützung Nachtcafé Jan. - März 2023, 1.390,00 EUR - V-Leu00110/22, Unterstützung Nachtcafé Nov. - Dez. 2022, 2.512,00 EUR - V-Leu00084/22, Flyer für Radwegkirche, 568,00 EUR In den Jahren 2020 und 2021 erfolgten weitere Projektförderungen in Höhe von insgesamt 9.488,00 EUR. 29. September Anlage zum Projektantrag 11. Leubener Weihnachtsmarkt lfd. Nr.: V-Leu00083/26 Aktenzeichen: 2026/96-01/1/0000742/0005 Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan Anteil Position Ausgaben in Euro zuwendungsfähig in Euro 1 Aufwandsentschädigung: 13,90 € für 50 h für 10 695,00 695,00 Personen Aufwandsentschädigung 695,00 695,00 2 Druck- und Werbekosten 220,00 220,00 Druck- und Werbekosten 220,00 220,00 3 Honorare: Märchenerzählerin, Feuershow 400,00 400,00 Honorare 400,00 400,00 4 Sonstige Miet-, Nutzungs- und Leihgebühren: 200,00 200,00 Heizkosten Pfarrscheune, Reinigung Sanitärräume 5 Sonstige Miet-, Nutzungs- und Leihgebühren: 690,00 690,00 Miete Heizpilze Sonstige Miet-, Nutzungs- und Leihgebühren 890,00 890,00 6 Sonstige Sachausgaben: Aufbau/Abbau 1.471,00 1.471,00 Verstärkeranlage, Technik, Moderation, Begleitmusik, GEMA, Weihnachtsschmuck, Bastelmaterial Sonstige Sachausgaben 1.471,00 1.471,00 7 Verwaltungskostenpauschale 200,00 200,00 Verwaltungskostenpauschale 200,00 200,00 8 Eigenleistung Arbeits- & Sachleistungen: 13,90 € 625,50 625,50 3 Personen je 15 h Eigenleistung Arbeits- & Sachleistungen 625,50 625,50 Gesamtkosten 4.501,50 4.501,50 29. September 2026 Anlage zum Projektantrag 11. Leubener Weihnachtsmarkt lfd. Nr.: V-Leu00083/26 Aktenzeichen: 2026/96-01/1/0000742/0005 Position Einnahmen in Euro 1 Projekteinnahmen 300,00 2.1 Eigenmittel 300,00 2.2 Eigenleistung Arbeits- & Sachleistungen 625,50 3 Drittmittel, Spenden 200,00 4 Beantragte Zuwendung des zuständigen 3.076,00 Stadtbezirksamtes 5 Sonstige Zuwendungen der Landeshauptstadt 0,00 Dresden 6 Weitere Finanzmittel (Bund, Land, etc.) 0,00 Gesamtfinanzierung 4.501,50 Eigenleistungen: 13,90 € 3 Personen je 15 h 29. September 2026

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