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Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Leuben, hier: Anschaffung eines Jugenddoppelzweiers für den Laubegaster Ruderverein Dresden e. V.
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Dresden |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Landeshauptstadt Dresden
Stadtbezirksamt Leuben Eil Dresden.
Vorlage Nr.: V-Leu00086/26
Datum: 20.10.2026
Vorlage
für den Stadtbezirksbeirat Leuben
Beratung und Beschlussfassung
Stadtbezirksbeirat Leuben’ 04.11.2026 | öffentlich beschließend
Gegenstand:
Förderung von Projekten durch den Stadtbezirksbeirat Leuben, hier: Anschaffung eines
Jugenddoppelzweiers für den Laubegaster Ruderverein Dresden e.V.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtbezirksbeirat Leuben beschließt die Zuwendung zum Projekt entsprechend Anlage 1
aus den kommunalen Haushaltsmitteln des Stadtbezirksbeirates Leuben für das Jahr 2026 i.H. v.
4.646,00 Euro.
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
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Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis:
Investiv:
Teilfinanzhaushalt/-rechnung:
Projekt/PSP-Element:
Kostenart:
Investitionszeitraum/-jahr:
Einmalige Einzahlungen/Jahr:
Einmalige Auszahlungen/Jahr:
Laufende Einzahlungen/jährlich:
Laufende Auszahlungen/jährlich:
Folgekosten gem. $& 12 SächsKomHVO (ein-
schließlich Abschreibungen):
Konsumtiv:
Teilergebnishaushalt/-rechnung:
Produkt: 10.100.11.1.1.10.
Kostenart: 43180000
Einmaliger Ertrag/Jahr:
Einmaliger Aufwand/)Jahr: 4.646,00 Euro / 2026
Laufender Ertrag/jährlich:
Laufender Aufwand/jährlich:
Außerordentlicher Ertrag/Jahr:
Außerordentlicher Aufwand/Jahr:
Deckungsnachweis: Mittel des Stadtbezirksbeirates Leuben
PSP-Element: 10.100.11.1.1.10
Kostenart: 44291100
Werte der Anlagenbuchhaltung:
Buchwert:
Verkehrswert:
Bemerkungen:
Begründung:
Gegenstand dieses Antrags ist die Förderung für die Anschaffung eines neuen Jugenddoppel-
zweiers für den Laubegaster Ruderverein Dresden e. V. Die Investition dient der nachhaltigen
Festigung und dem weiteren Ausbau der aktiven Nachwuchsarbeit im Stadtteil Dresden-
Laubegast.
Im Verlauf des ersten Halbjahres verzeichnete die Jugendabteilung des Vereins einen unerwar-
tet starken Mitgliederzuwachs. Diese dynamische Entwicklung war bei der Jahresplanung noch
nicht absehbar, weshalb die Entscheidung für die Bootsbeschaffung im zweiten Halbjahr getrof-
fen wurde. Um den Trainingsbetrieb der ursprünglich kleineren Gruppe aufrechtzuerhalten,
konnte vorübergehend auf Leihboote von Nachbarvereinen zurückgegriffen werden. Angesichts
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der gestiegenen Mitgliederzahlen und der damit verbundenen Kapazitätsgrenzen ist eine Wei-
terführung dieser Interimslösung für die kommende Saison jedoch nicht mehr vollumfänglich
möglich.
Der vereinseigene Bootsbestand für den Nachwuchsbereich ist mit einem Alter von über 40 Jah-
ren technisch veraltet und aufgrund des hohen Eigengewichts für den fairen Wettkampfsport
nicht mehr konkurrenzfähig. Das sportliche Potenzial der Jugendabteilung zeigte sich in der lau-
fenden Saison trotz der erschwerten Trainingsbedingungen deutlich: Eine der Nachwuchsmann-
schaften sicherte sich im Leihboot den Titel des Sächsischen Landesmeisters.
Bei dem Boot handelt es sich um ein wettkampffähiges und sehr leichtes Boot für ein durch-
schnittliches Mannschaftsgewicht von 50 bis 65 kg. Das Boot ist aufgrund von Glasfaser- und
Kohlefasergewebe sehr stabil und trotzdem leicht.
Eine Beantragung über den Landessportbund Sachsen ist aufgrund der zeitlichen Dynamik und
der damit verbundenen späten Beschaffungsentscheidung für das laufende Förderjahr nicht
mehr realisierbar. Eine Unterstützung über die reguläre Sportförderrichtlinie der Landeshaupt-
stadt Dresden ist ebenfalls ausgeschlossen, da in dieser Förderschiene für den aktuellen Zeit-
rahmen keine Haushaltsmittel bereitstehen.
Die Bewilligung der Projektförderung durch den Stadtbezirksbeirat ermöglicht die direkte Unter-
stützung der engagierten Ruderjugend vor Ort und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt
des traditionsreichen Wassersports in Dresden-Laubegast.
Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen ist die Fachförderrichtlinie der Landeshaupt-
stadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben (FFRL
Stadtbezirke) vom 16. Dezember 2022.
Zuwendungen im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind freiwillige, zweckgebundene Leistungen,
die die Landeshauptstadt Dresden zur Erfüllung bestimmter Aufgaben an Zuwendungsempfän-
gerinnen und Zuwendungsempfänger außerhalb der Stadtverwaltung erbringt. Dabei handelt es
sich um Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben, die in dem Verantwortungsbereich der
Stadtbezirksbeiräte liegen.
Die Zuwendungen erfolgen ausschließlich als Projektförderungen. Als Teilfinanzierung werden
sie im Wege einer anteiligen Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt und auf einen Höchstbetrag der
förderfähigen Kosten begrenzt. Die Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen ge-
währt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Mit dem im Rahmen des Förderverfahrens erarbeiteten Projektdatenblatt und der dort aufge-
führten Begründung des Fördervorschlages wird durch das Stadtbezirksamt Leuben die Auswer-
tung und Bewertung dokumentiert. Dieses kann ggf. zur Entscheidungsbegründung im Zuwen-
dungsbescheid herangezogen werden. Von den Fördervorschlägen abweichende Entscheidun-
gen des Stadtbezirksbeirates Leuben sind mit den dort herangezogenen Kriterien zur Ermes-
sensausübung zu begründen und zu dokumentieren.
Der Projektantrag wurde vom Stadtbezirksamt hinsichtlich der o. g. Vorschriften und Kriterien
geprüft. Der Antragsteller weist Eigenmittel in Höhe von 56 Prozent der Gesamtkosten nach. Die
Förderfähigkeit wird nach Pkt. 2 (1) Buchst. g der Fachförderrichtlinie vom 16.12.2022 bestätigt.
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Das Stadtbezirksamt Leuben empfiehlt die Förderung, es sind ausreichend Mittel des Stadtbe-
zirksbeirates Leuben vorhanden.
rg Lämmerhirt
Stadtbezirksamtsleiter
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Projektdatenblatt V-Leu00086/26
Anlage 2 - Prüfung Voraussetzungen
Anlage 3 - Finanzierungsplan
Projektdatenblatt HH-Jahr: 2026
Förderungen nach FFRL Stadtbezirke
lfd. Nr.: V-Leu00086/26
Aktenzeichen: vom StBA auszufüllen:
2026/96-01/1/0002122/0001 Gesamtkosten 10.646,50 €
Antragsteller:
Projekteinnahmen 0,00 €
Laubegaster Ruderverein Dresden e.V.
(aus Entgelten, Gebühren, Verkaufserlösen)
Eigenmittel 6.000,50 €
Drittmittel 0,00 €
Projektbezeichnung:
Eigenleistung 0,00 €
Anschaffung eines Jugenddoppelzweiers
beantragte Förderung
4.646,00 €
Stadtbezirk
sonst. Förderung LHD 0,00 €
weitere (Bund, Land, etc.) 0,00 €
Durchführungszeitraum:
12.11.2026 - 31.12.2026 Fördervorschlag StBA 4.646,00 €
Förderort:
Laubegaster Ruderverein Dresden e. V., Laubegaster Ufer 8, 01279 Dresden
Projektbeschreibung (durch den Antragsteller):
Hiermit beantragen wir eine Förderung für die Anschaffung eines neuen Jugenddoppelzweiers. Diese Investition
ist für unseren Verein in diesem Jahr von besonderen Bedeutung, um den aktuellen Aufschwung in unserer
Jugendabteilung weiter zu festigen und voranzutreiben. Da der erfreuliche Zuwachs an jungen Mitgliedern im
Frühjahr noch nicht in diesem Maße abzusehen war, haben wir uns erst im zweiten Halbjahr für diese
Anschaffung entschieden. Für die zuvor noch kleinere Trainingsgruppe konnten wir uns dankenswerterweise
zeitgemäße Boote von Nachbarvereinen leihen. Angesichts der gestiegenen Mitgliederzahlen und der damit
verbundenen Startmöglichkeiten wird diese sportliche Hilfe im nächsten Jahr jedoch nicht mehr
uneingeschränkt ausreichen. Unsere vereinseigenen Boote sind mit einem Alter von über 40 Jahren schlicht zu
schwer, um im modernen und fairen Wettkampfsport noch konkurrenzfähig zu sein. Wie groß das Potenzial
unserer Jugend ist, zeigt die aktuelle Saison: Obwohl unsere Sportlerinnen und Sportler erneut auf ein Leihboot
angewiesen waren, konnte sich eine unserer Mannschaften den Titel des sächsischen Landesmeisters sichern.
Aufgrund der kurzfristigen Dynamik und der späten Kaufentscheidung ist eine Förderung über den
Landessportbund für dieses Jahr nicht mehr möglich. Auch über die reguläre Sportförderrichtlinie der Stadt
Dresden können wir keine Unterstützung erhalten, da in diesem Bereich in diesem Jahr grundsätzlich keine
Mittel zur Verfügung stehen. Umso mehr bitten wir auf die Unterstützung des Stadtbezirks. Mit Ihrer Bewilligung
würden Sie die engagierte Ruderjugend in Laubegast direkt unterstützen und einen wichtigen Beitrag zum
Erhalt des traditionsreichen Rudersports in unserem Stadtteil leisten.
Begründung Fördervorschlag (durch das StBA):
Das Stadtbezirksamt Leuben hat den Antrag einer ersten Prüfung unterzogen. Es werden Eigenmittel von
56 % der Gesamtkosten nachgewiesen, die Förderquote beträgt 44 %. Der Antrag auf Zuwendung ist nach Pkt.
2 (1) Buchstabe g der Fachförderrichtlinie Stadtbezirke vom 16.12.2022 förderfähig. Es gibt keine
Ausschlusskriterien für die Förderung. Aus dem Budget des Stadtbezirksbeirates Leuben stehen ausreichend
finanzielle Mittel zur Verfügung. Das Stadtbezirksamt Leuben empfiehlt dem Stadtbezirksbeirat Leuben, dem
Antragsteller die beantragte Zuwendung zu gewähren.
30. September
Bisher erfolgte keine Förderung des Vereins durch den Stadtbezirksbeirat Leuben.
30. September
Prüfung der Voraussetzungen nach der FFRL Stadtbezirke
Projektbezeichnung: Anschaffung eines Jugenddoppelzweiers
lfd. Nr.: V-Leu00086/26 Aktenzeichen: 2026/96-01/1/0002122/0001
Zuwendungszweck nach Pkt. 1
Bezug zum Stadtteil?
Örtliche Bedeutung?
Gegenstand der Förderung nach Pkt. 2
förderfähiger Gegenstand unter a-j?
hier: Buchst. g
Projekt geeignet, den Zuwendungszweck zu fördern?
Zuwendungsempfänger*in nach Pkt. 3
zulässiger Empfänger?
kein Ausschluss des Empfängers nach Abs. 2?
Zuwendungsvoraussetzungen nach Pkt. 4
a) städtisches Interesse?
a) Vorhaben ohne Zuwendung nicht durchführbar?
b) Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen HH-Führung?
c) Gesamtfinanzierung gesichert und nachgewiesen?
d) Gewähr des Projektträgers außer Zweifel?
e) Eigenanteil mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben?
(Ausnahme Kleinprojekte)
f) Eigenanteil und Einnahmen im Sinne des Zuwendungszweckes?
Vorhaben noch nicht begonnen?
Vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt? nein
Kriterien für vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Abs. 2:
1. vollständiger Antrag?
2. Kriterien der FFRL Stadtbezirke erfüllt?
3. Antrag schlüssig?
4. städtisches Interesse?
5. faktisch fiktive Bindung der HH-Mittel?
6. vorz. Maßnahmebeginn erteilt?
Drittfinanzierung?
Gesamtzuwendung nicht höher als Aufwendungen?
30. September
Prüfung der Voraussetzungen nach der FFRL Stadtbezirke
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung nach Pkt. 5
ausschließlich Projektförderung?
HH-Mittel stehen zur Verfügung?
Teilfinanzierung?
Vorgaben für Personalkosten beachtet?
Vorgaben für Sachkosten beachtet?
Verwaltungskostenpauschale max. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben?
nicht zuwendungsfähige Ausgaben enthalten?
Baumaßnahmen - erhebliches städtisches Interesse?
Verfahren nach Pkt. 7
Vollständiger Antrag mit Projektbeschreibung und Datenschutzerklärung?
Kosten- und Finanzierungsplan liegt vor?
Verfahren zur Beteiligung des Jugendhilfeausschusses nach V0608/25
1. Liegt ein Jugendhilfebelang vor?
(Das Projekt ist gezielt an Kinder oder Jugendliche gerichtet.)
2. Bei Vorliegen eines Jugendhilfebelangs:
Ist das Fördervolumen größer als 10.000 Euro?
Oder enthält der Kosten- und Finanzierungsplan Personalkosten?
3. Beteiligungsart des Jugendhilfeausschusses
Haushaltsmittel des SBR Leuben zum Stand 30.09.2026:
Verfügbares Budget
€
beantragte Mittel:
4.646,00 €
Fördervorschlag StBA:
4.646,00 €
30. September
Anlage zum Projektantrag Anschaffung eines Jugenddoppelzweiers
lfd. Nr.: V-Leu00086/26 Aktenzeichen: 2026/96-01/1/0002122/0001
Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
Anteil
Position Ausgaben in Euro zuwendungsfähig
in Euro
1 Anschaffungen 10.646,50 10.646,50
Anschaffungen 10.646,50 10.646,50
Gesamtkosten 10.646,50 10.646,50
Position Einnahmen in Euro
1 Projekteinnahmen 0,00
2.1 Eigenmittel 6.000,50
2.2 Eigenleistung Arbeits- & Sachleistungen 0,00
3 Drittmittel, Spenden 0,00
4 Beantragte Zuwendung des zuständigen 4.646,00
Stadtbezirksamtes
5 Sonstige Zuwendungen der Landeshauptstadt 0,00
Dresden
6 Weitere Finanzmittel (Bund, Land, etc.) 0,00
Gesamtfinanzierung 10.646,50
01. Oktober 2026
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