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Klimaaktionsplan für die Kreisstadt Groß-Gerau
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Groß-Gerau |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VL-303/2026
Amt: Stadtplanung und Bauverwaltung
Sachbearbeiter/in: Priska Kramer
Aktenzeichen: SU-05-Klimaaktionsplan
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion
Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau 08.10.2026 beschließend
Klima-, Umwelt-, Mobilität-, Bau- und
04.11.2026 beschließend
Stadtentwicklungsausschuss
Finanz-, Digital-, Organisationsausschuss 12.11.2026 beschließend
Stadtverordnetenversammlung der
17.11.2026 beschließend
Kreisstadt Groß-Gerau
Betreff:
Klimaaktionsplan für die Kreisstadt Groß-Gerau
Haushaltskompass Ja Nein
Rechtliche Einordnung: ☒ ☐
Pflichtaufgabe
Grundlage: Die Kreisstadt Groß-Gerau ist Mitglied des Bündnisses „Hessen
☒ ☐
aktiv: Die Klima-Kommunen“. Mit der Mitgliedschaft in diesem Bündnis
besteht die Verpflichtung einen Klimaaktionsplan zu erstellen.
Finanzielle Auswirkungen: ☐ ☒
Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ ☐
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung? ☐ ☐
Haushaltsstelle:
Ausdruck Mittelverfügbarkeit als Anlage beigefügt ☐ ☐
Neue Investitionen / Instandhaltung: ☐ ☒
Wesentlichkeitsgrenze von 300 T € überschritten ☐ ☐
Folgekosten Berechnung als Anlage beigefügt ☐ ☐
Personelle Ressourcen: ☐ ☒
Neue Stellen ☐ ☐
Externe Berater ☐ ☐
Mehrarbeitsaufwand ☐ ☐
Nutzen: Klima ☒ ☐
Der vorliegende Klimaaktionsplan bündelt somit die bestehenden Aktivitäten
und bildet eine Grundlage für die weitere strukturierte Bearbeitung der
☒ ☐
Themen Klimaschutz und Klimawandelanpassung in der Kreisstadt Groß-
Gerau.
Risiko: Risiko bei Nichtumsetzung ☒ ☐
Alternative bei nicht Umsetzung: Mit der Mitgliedschaft in Bündnis „Hessen
aktiv: Die Klima-Kommunen“ besteht die Verpflichtung einen
☒ ☐
Klimaaktionsplan zu erstellen. Bei nicht Umsetzung würden wir diese
Verpflichtung nicht einhalten.
Erfolgskontrolle: ☒ ☐
Meilensteine der Umsetzung (bitte die 4 wichtigen Meilensteine mit
Zeitangaben Monat/Quartal für die Umsetzung aufzeigen):
☒ ☐
Gemäß den Vorgaben der Mitgliedschaft ist jährlich über umgesetzte Maßnahmen zu
berichten und der Aktionsplan, nach den derzeitigen Vorgaben, mindestens alle zehn
Jahre zu aktualisieren.
Bericht durch FB ☐ vierteljährlich / ☐ halbjährlich / ☒ jährlich ☒ ☐
Bericht an: Magistrat ☒ ☐
Sach- und Rechtslage:
Die Kreisstadt Groß-Gerau ist Mitglied des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“.
Mit der Mitgliedschaft in diesem Bündnis besteht die Verpflichtung einen Klimaaktionsplan zu
erstellen. In diesem Aktionsplan sollen die vorgesehenen kommunalen Aktivitäten und
Zielsetzungen in den Bereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung dargestellt werden.
Sowohl die Mitgliedschaft, als auch die mit dieser Mitgliedschaft verbundene Erstellung eines
Aktionsplans wurden bereits in den politischen Gremien der Kreisstadt Groß-Gerau thematisiert.
Der vorgelegte Aktionsplan definiert den strategischen Rahmen für die kommunalen Aktivitäten in
den Bereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Neben der Darstellung der kommunalen
Ausgangssituation werden die bereits durchgeführten Aktivitäten und Maßnahmen abgebildet.
Darauf aufbauend zeigt das Dokument Handlungsansätze sowie potenzielle Maßnahmen für die
künftige Entwicklung auf. Ziel des Klimaaktionsplans ist es, einen umfassenden Gesamtüberblick
über die bisherigen sowie die möglichen zukünftigen Maßnahmen der Kommune zu geben.
Bestandteil dieses Klimaaktionsplans ist insbesondere die Betrachtung der kommunalen
Treibhausgasemissionen, die Darstellung der Betroffenheit der Kreisstadt Groß-Gerau durch die
Folgen des Klimawandels sowie Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz und
Klimawandelanpassung.
Die im Klimaaktionsplan aufgeführten Maßnahmen stellen einen möglichen Handlungsrahmen dar.
Die Aufnahme einer Maßnahme in den Klimaaktionsplan führt nicht zu deren unmittelbarer
Umsetzung oder erfordert eine direkte Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Eine mögliche
Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen,
personellen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Sollten für einzelne Maßnahmen Haushaltsmittel, Investitionen oder gesonderte politische
Entscheidungen erforderlich sein, werden diese im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung
beziehungsweise durch gesonderte Vorlagen den zuständigen Gremien zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Der Klimaaktionsplan ist darüber hinaus die Grundlage für die regelmäßige Überprüfung der
kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsaktivitäten. Die Umsetzung der Maßnahmen wird
entsprechend der Anforderungen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“
fortlaufend begleitet und dokumentiert. Gemäß den Vorgaben der Mitgliedschaft ist jährlich über
umgesetzte Maßnahmen zu berichten und der Aktionsplan, nach den derzeitigen Vorgaben,
mindestens alle zehn Jahre zu aktualisieren.
Der vorliegende Klimaaktionsplan bündelt somit die bestehenden Aktivitäten und bildet eine
Grundlage für die weitere strukturierte Bearbeitung der Themen Klimaschutz und
Klimawandelanpassung in der Kreisstadt Groß-Gerau.
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Klimaaktionsplan der Kreisstadt Groß-Gerau wird beschlossen.
Die im Klimaaktionsplan dargestellten Maßnahmen bilden den strategischen
Handlungsrahmen für das weitere Vorgehen in den Bereichen Klimaschutz und
Klimawandelanpassung. Eine Umsetzung einzelner Maßnahmen dieses Plans steht unter
Beschlussvorlage VL-303/2026 Klimaaktionsplan für die Kreisstadt Groß-Gerau Seite 2 von 4
dem Vorbehalt der jeweiligen fachlichen, personellen und finanziellen Prüfung sowie der
Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Soweit für die Umsetzung einzelner Maßnahmen gesonderte Beschlüsse oder
Haushaltsmittel erforderlich sind, werden diese den zuständigen Gremien separat zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage(n):
1 Klimaaktionsplan der Kreisstadt Groß-Gerau
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Mitzeichnungsprotokoll
24.09.2026 Priska Kramer Erstellt
24.09.2026 Melanie Giebe Genehmigung
25.09.2026 Thorsten Delp Stellungnahme
25.09.2026 Jörg Rüddenklau Freigabe
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