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Anfrage von Albatros International: Anfrage an die Verwaltung zum Thema Rassismus in der Stadtverwaltung Wesseling, hier: Stellungnahme der Verwaltung
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Wesseling |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage Nr.: 261/2026 1. Ergänzung
- Mitteilung -
Federführendes Amt Beteiligte Ämter
Fachstelle Integration
Vorlage für
12.11.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage von Albatros International: Anfrage an die Verwaltung zum Thema Rassismus in der Stadtver
waltung Wesseling, hier: Stellungnahme der Verwaltung
Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter
Sachbearbeitung Leitung Datum
20.10.2026
Namenszeichen
Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister
Bearbeitungsvermerk
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 261/2026 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in: Gerrit Vogelgesang
Datum: 20.10.2026
X öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Betreff:
Anfrage von Albatros International: Anfrage an die Verwaltung zum Thema Rassismus in der Stadtverwal
tung Wesseling, hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung nimmt zu den Anfragen wie folgt Stellung:
Frage 1: Sind der Verwaltung konkrete Fälle von rassistischen oder diskriminierenden Verhalten durch Be
schäftigte der Stadt Wesseling bekannt, die von Migranten an die Verwaltung herangetragen werden?
Die Stadtverwaltung sieht sich gelegentlich mit Beschwerden oder Hinweisen konfrontiert, in denen Bürgerin
nen und Bürger ein Verhalten von Beschäftigten als rassistisch oder diskriminierend bezeichnen. Diese Be
schwerden und Hinweise kommen teils mit und teils ohne Begründung bzw. Belege für die individuelle Einor
dung bzw. Wahrnehmung der meldenden Bürgerinnen und Bürger.
Solchen Hinweisen wird grundsätzlich nachgegangen. Die jeweiligen Sachverhalte werden im Rahmen der
bestehenden Zuständigkeiten geprüft und, soweit erforderlich, mit den beteiligten Personen und den zustän
digen Führungskräften erörtert.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung eines entsprechenden Vorwurfs nicht zwangsläufig bedeutet,
dass ein rassistisches oder diskriminierendes Verhalten tatsächlich vorgelegen hat. Eine sachgerechte Be
wertung setzt stets eine Betrachtung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls voraus.
Da keine gesonderte statistische Erfassung entsprechender Beschwerden erfolgt, können keine belastbaren
Angaben zur Anzahl, Häufigkeit oder Entwicklung solcher Vorfälle gemacht werden.
Eine Darstellung einzelner Sachverhalte ist darüber hinaus insbesondere mit Blick auf den Schutz personen
bezogener Daten und die Vertraulichkeit möglicher personalrechtlicher Angelegenheiten nicht möglich.
Frage 2: Sind Fälle bekannt, in denen Beschäftigte der Stadtverwaltung rassistischen oder diskriminierenden
Äußerungen oder Verhaltensweisen durch Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt waren? Wie wird mit solchen
Fällen umgegangen?
Auch Beschäftigte der Stadtverwaltung können im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit unangemessenen,
beleidigenden oder diskriminierenden Äußerungen und Verhaltensweisen durch Bürgerinnen und Bürger kon
frontiert werden.
Entsprechende Situationen werden von der Verwaltung ernst genommen. Sofern solche Vorfälle bekannt wer
den, erfolgt eine einzelfallbezogene Betrachtung und gegebenenfalls die Einbindung der zuständigen Füh
rungskräfte.
Abhängig von Art und Schwere des Vorfalls können unterschiedliche Maßnahmen in Betracht kommen. Hierzu
zählen beispielsweise klärende Gespräche, die Unterstützung der betroffenen Beschäftigten sowie bei ent
sprechendem Anlass weitere dienstliche oder rechtliche Schritte. In diesem Rahmen gilt bei der Stadt Wesse
ling seit 2014 die Grundsatzerklärung „Null Toleranz bei Gewalt am Arbeitsplatz“.
Auch für diese Sachverhalte erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung.
Frage 3: Welche Anlaufstellen und Verfahren bestehen für Beschäftigte, um rassistische oder diskriminierende
Erfahrungen bzw. Vorfälle vertraulich anzusprechen oder zu melden?
Beschäftigten der Stadtverwaltung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, entsprechende Erfah
rungen oder Vorfälle anzusprechen.
Grundsätzlich sind die Beschäftigten aufgerufen, entsprechende Sachverhalte gegenüber den jeweiligen Füh
rungskräften anzusprechen. Die Dienststelle bietet im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht den Beschäf
tigten entsprechenden Schutz und Unterstützung.
Darüber hinaus können sich betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Personalrat sowie die Gleich
stellungsbeauftragte der Stadt Wesseling wenden.
Frage 4: Wie werden entsprechende Vorfälle innerhalb der Verwaltung aufgenommen, dokumentiert und be
arbeitet? Gibt es hierfür feste Zuständigkeiten oder verbindliche Verfahren?
Die Bearbeitung entsprechender Hinweise und Beschwerden erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen und unter
Einbindung der jeweils zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung.
Abhängig vom konkreten Sachverhalt können insbesondere die zuständigen Führungskräfte sowie die für Per
sonalangelegenheiten verantwortlichen Stellen einbezogen werden.
Art und Umfang einer möglichen Dokumentation richten sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Einzel
falls sowie den geltenden rechtlichen und organisatorischen Vorgaben.
Eine zentrale, gesonderte Erfassung sämtlicher Hinweise und Beschwerden mit rassistischem oder diskrimi
nierendem Bezug erfolgt nicht. Entsprechend besteht auch keine eigenständige statistische Auswertung sol
cher Sachverhalte.
Frage 5: Welche Maßnahmen und Angebote gibt es für die Beschäftigten der Stadtverwaltung zur Sensibili
sierung und Fortbildung im Bereich Rassismus und Diskriminierung?
Die Stadtverwaltung Wesseling misst der Sensibilisierung für rassistische und diskriminierende Verhaltens
weisen eine hohe Bedeutung bei. Im Jahr 2024 wurden zwei Workshops zum Thema „Alltagsrassismus“ für
Führungskräfte der Stadtverwaltung durchgeführt. An diesem nahmen insbesondere die Amtsleitungen, deren
Vertretungen sowie einzelne Abteilungsleitungen teil.
Ziel der Veranstaltungen war es, für unterschiedliche Erscheinungsformen von Alltagsrassismus zu sensibili
sieren, bestehende Wahrnehmungs- und Handlungsmuster zu reflektieren und die Teilnehmenden als Füh
rungskräfte für einen bewussten und diskriminierungssensiblen Umgang im Verwaltungsalltag zu stärken.
Gleichzeitig war es Ziel die gewonnenen Erkenntnisse durch die teilnehmenden Führungskräfte als Multiplika
torinnen und Multiplikatoren in die jeweiligen Organisationseinheiten und damit an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter weitergetragen werden.
Darüber hinaus organisiert die Fachstelle Integration der Stadt Wesseling regelmäßig Veranstaltungen, Work
shops und Projekte zur Sensibilisierung und Prävention im Themenfeld Rassismus und Diskriminierung. Diese
richten sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger, ehrenamtlich Engagierte, Vereine sowie Bildungsein
richtungen.
Beispielhaft sind folgende Maßnahmen zu nennen:
- Projekt zur Auseinandersetzung mit Antiziganismus: In Zusammenarbeit mit der Wilhelm-Busch-Schule
und dem Rhein-Erft-Kreis wurde ein Projekt durchgeführt, das sich mit Vorurteilen und Diskriminierung
gegenüber Sinti und Roma auseinandersetzte und zur Sensibilisierung für antiziganistische Einstellungen
beitrug.
- Wanderausstellung „Leben ohne Rassismus“: Gemeinsam mit dem damaligen Integrationsrat der Stadt
Wesseling und dem Runden Tisch gegen Rassismus im Rhein-Erft-Kreis wurde eine entsprechende Wan
derausstellung organisiert, um für unterschiedliche Erscheinungsformen von Rassismus zu sensibilisieren
und die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu fördern.
- Weitere Bildungs- und Sensibilisierungsangebote: Über die Fachstelle Integration werden regelmäßig be
darfsorientierte Workshops, Informationsveranstaltungen und Kooperationsprojekte für unterschiedliche
Zielgruppen initiiert und begleitet.
Darüber hinaus ist der Integrationsbeauftragte der Stadt Wesseling als beratendes Mitglied im Runden Tisch
gegen Rassismus im Rhein-Erft-Kreis vertreten. Durch die Mitwirkung in diesem kreisweiten Netzwerk wird
der fachliche Austausch mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Antirassismus- und
Antidiskriminierungsarbeit gefördert.
Neben der präventiven Arbeit übernimmt die Fachstelle Integration auch eine beratende und vermittelnde
Funktion bei Hinweisen auf rassistische oder diskriminierende Vorfälle innerhalb der Wesselinger Bevölke
rung.
Betroffene Personen erhalten im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten eine erste Orientierung und wer
den bei Bedarf an spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote verwiesen. Hierzu zählen insbeson
dere die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Opferberatung Rheinland (OBR).
Auf diese Weise werden Betroffene auf geeignete externe Anlaufstellen aufmerksam gemacht, die über ent
sprechende fachliche Kompetenzen zur Beratung und Unterstützung bei Diskriminierungserfahrungen verfü
gen. Eine eigenständige rechtliche Bewertung oder umfassende Fallbearbeitung durch die Fachstelle Integra
tion erfolgt dabei nicht.
Frage 6: Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung verbindliche Leitlinien, Dienstanweisungen oder sonstige Re
gelungen zum Umgang mit rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen und Verhaltensweisen?
Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz
vor Benachteiligung und Diskriminierung. Hierzu zählt insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsge
setz (AGG).
Die gesetzlichen Regelungen bilden einen verbindlichen Rahmen für einen diskriminierungsfreien Umgang
innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses.
Unabhängig davon erwartet die Stadtverwaltung von allen Beschäftigten einen respektvollen, sachlichen und
diskriminierungsfreien Umgang sowohl untereinander als auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Frage 7: Sieht die Verwaltung aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen weiteren Handlungs- oder Unterstüt
zungsbedarf?
Die Verwaltung betrachtet die Sensibilisierung für Rassismus und Diskriminierung als eine dauerhafte Auf
gabe, die sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext von Bedeutung ist.
Die bisherigen Erfahrungen verdeutlichen, dass insbesondere Aufklärung, gegenseitiger Austausch und die
Vermittlung entsprechender Handlungskompetenzen wichtige Bestandteile einer nachhaltigen Präventionsar
beit sind.
Mit den bereits durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte sowie den vielfältigen Projekten
und Veranstaltungen der Fachstelle Integration bestehen in Wesseling entsprechende Ansätze, die auch künf
tig bedarfsorientiert fortgeführt und weiterentwickelt werden sollen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche Maßnahmen stets im Verhältnis zu den vorhandenen personel
len und finanziellen Ressourcen stehen müssen.
Die Verwaltung sieht die kontinuierliche Sensibilisierung und Präventionsarbeit weiterhin als sinnvoll und not
wendig an. Ein konkreter zusätzlicher Handlungsbedarf, etwa in Form neuer umfassender Dokumentations-
oder Berichtsstrukturen, lässt sich aus den bislang vorliegenden Erkenntnissen jedoch nicht unmittelbar ablei
ten.
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