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Anfrage von Albatros International: Anfrage an die Verwaltung zum Thema Rassismus in der Stadtverwaltung Wesseling, hier: Stellungnahme der Verwaltung

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeStadt Wesseling
Datum2026-11-12
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Sitzungsvorlage Nr.: 261/2026 1. Ergänzung - Mitteilung - Federführendes Amt Beteiligte Ämter Fachstelle Integration Vorlage für 12.11.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anfrage von Albatros International: Anfrage an die Verwaltung zum Thema Rassismus in der Stadtver­ waltung Wesseling, hier: Stellungnahme der Verwaltung Namenszeichen federführendes Amt Namenszeichen beteiligte Ämter Sachbearbeitung Leitung Datum 20.10.2026 Namenszeichen Co-Dezernent/-in Fachdezernent/-in Kämmerin Bürgermeister Bearbeitungsvermerk STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 261/2026 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Gerrit Vogelgesang Datum: 20.10.2026 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Betreff: Anfrage von Albatros International: Anfrage an die Verwaltung zum Thema Rassismus in der Stadtverwal­ tung Wesseling, hier: Stellungnahme der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung nimmt zu den Anfragen wie folgt Stellung: Frage 1: Sind der Verwaltung konkrete Fälle von rassistischen oder diskriminierenden Verhalten durch Be­ schäftigte der Stadt Wesseling bekannt, die von Migranten an die Verwaltung herangetragen werden? Die Stadtverwaltung sieht sich gelegentlich mit Beschwerden oder Hinweisen konfrontiert, in denen Bürgerin­ nen und Bürger ein Verhalten von Beschäftigten als rassistisch oder diskriminierend bezeichnen. Diese Be­ schwerden und Hinweise kommen teils mit und teils ohne Begründung bzw. Belege für die individuelle Einor­ dung bzw. Wahrnehmung der meldenden Bürgerinnen und Bürger. Solchen Hinweisen wird grundsätzlich nachgegangen. Die jeweiligen Sachverhalte werden im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten geprüft und, soweit erforderlich, mit den beteiligten Personen und den zustän­ digen Führungskräften erörtert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung eines entsprechenden Vorwurfs nicht zwangsläufig bedeutet, dass ein rassistisches oder diskriminierendes Verhalten tatsächlich vorgelegen hat. Eine sachgerechte Be­ wertung setzt stets eine Betrachtung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls voraus. Da keine gesonderte statistische Erfassung entsprechender Beschwerden erfolgt, können keine belastbaren Angaben zur Anzahl, Häufigkeit oder Entwicklung solcher Vorfälle gemacht werden. Eine Darstellung einzelner Sachverhalte ist darüber hinaus insbesondere mit Blick auf den Schutz personen­ bezogener Daten und die Vertraulichkeit möglicher personalrechtlicher Angelegenheiten nicht möglich. Frage 2: Sind Fälle bekannt, in denen Beschäftigte der Stadtverwaltung rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen oder Verhaltensweisen durch Bürgerinnen und Bürger ausgesetzt waren? Wie wird mit solchen Fällen umgegangen? Auch Beschäftigte der Stadtverwaltung können im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit unangemessenen, beleidigenden oder diskriminierenden Äußerungen und Verhaltensweisen durch Bürgerinnen und Bürger kon­ frontiert werden. Entsprechende Situationen werden von der Verwaltung ernst genommen. Sofern solche Vorfälle bekannt wer­ den, erfolgt eine einzelfallbezogene Betrachtung und gegebenenfalls die Einbindung der zuständigen Füh­ rungskräfte. Abhängig von Art und Schwere des Vorfalls können unterschiedliche Maßnahmen in Betracht kommen. Hierzu zählen beispielsweise klärende Gespräche, die Unterstützung der betroffenen Beschäftigten sowie bei ent­ sprechendem Anlass weitere dienstliche oder rechtliche Schritte. In diesem Rahmen gilt bei der Stadt Wesse­ ling seit 2014 die Grundsatzerklärung „Null Toleranz bei Gewalt am Arbeitsplatz“. Auch für diese Sachverhalte erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Frage 3: Welche Anlaufstellen und Verfahren bestehen für Beschäftigte, um rassistische oder diskriminierende Erfahrungen bzw. Vorfälle vertraulich anzusprechen oder zu melden? Beschäftigten der Stadtverwaltung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, entsprechende Erfah­ rungen oder Vorfälle anzusprechen. Grundsätzlich sind die Beschäftigten aufgerufen, entsprechende Sachverhalte gegenüber den jeweiligen Füh­ rungskräften anzusprechen. Die Dienststelle bietet im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht den Beschäf­ tigten entsprechenden Schutz und Unterstützung. Darüber hinaus können sich betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Personalrat sowie die Gleich­ stellungsbeauftragte der Stadt Wesseling wenden. Frage 4: Wie werden entsprechende Vorfälle innerhalb der Verwaltung aufgenommen, dokumentiert und be­ arbeitet? Gibt es hierfür feste Zuständigkeiten oder verbindliche Verfahren? Die Bearbeitung entsprechender Hinweise und Beschwerden erfolgt grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Einbindung der jeweils zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung. Abhängig vom konkreten Sachverhalt können insbesondere die zuständigen Führungskräfte sowie die für Per­ sonalangelegenheiten verantwortlichen Stellen einbezogen werden. Art und Umfang einer möglichen Dokumentation richten sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Einzel­ falls sowie den geltenden rechtlichen und organisatorischen Vorgaben. Eine zentrale, gesonderte Erfassung sämtlicher Hinweise und Beschwerden mit rassistischem oder diskrimi­ nierendem Bezug erfolgt nicht. Entsprechend besteht auch keine eigenständige statistische Auswertung sol­ cher Sachverhalte. Frage 5: Welche Maßnahmen und Angebote gibt es für die Beschäftigten der Stadtverwaltung zur Sensibili­ sierung und Fortbildung im Bereich Rassismus und Diskriminierung? Die Stadtverwaltung Wesseling misst der Sensibilisierung für rassistische und diskriminierende Verhaltens­ weisen eine hohe Bedeutung bei. Im Jahr 2024 wurden zwei Workshops zum Thema „Alltagsrassismus“ für Führungskräfte der Stadtverwaltung durchgeführt. An diesem nahmen insbesondere die Amtsleitungen, deren Vertretungen sowie einzelne Abteilungsleitungen teil. Ziel der Veranstaltungen war es, für unterschiedliche Erscheinungsformen von Alltagsrassismus zu sensibili­ sieren, bestehende Wahrnehmungs- und Handlungsmuster zu reflektieren und die Teilnehmenden als Füh­ rungskräfte für einen bewussten und diskriminierungssensiblen Umgang im Verwaltungsalltag zu stärken. Gleichzeitig war es Ziel die gewonnenen Erkenntnisse durch die teilnehmenden Führungskräfte als Multiplika­ torinnen und Multiplikatoren in die jeweiligen Organisationseinheiten und damit an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergetragen werden. Darüber hinaus organisiert die Fachstelle Integration der Stadt Wesseling regelmäßig Veranstaltungen, Work­ shops und Projekte zur Sensibilisierung und Prävention im Themenfeld Rassismus und Diskriminierung. Diese richten sich insbesondere an Bürgerinnen und Bürger, ehrenamtlich Engagierte, Vereine sowie Bildungsein­ richtungen. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen zu nennen: - Projekt zur Auseinandersetzung mit Antiziganismus: In Zusammenarbeit mit der Wilhelm-Busch-Schule und dem Rhein-Erft-Kreis wurde ein Projekt durchgeführt, das sich mit Vorurteilen und Diskriminierung gegenüber Sinti und Roma auseinandersetzte und zur Sensibilisierung für antiziganistische Einstellungen beitrug. - Wanderausstellung „Leben ohne Rassismus“: Gemeinsam mit dem damaligen Integrationsrat der Stadt Wesseling und dem Runden Tisch gegen Rassismus im Rhein-Erft-Kreis wurde eine entsprechende Wan­ derausstellung organisiert, um für unterschiedliche Erscheinungsformen von Rassismus zu sensibilisieren und die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu fördern. - Weitere Bildungs- und Sensibilisierungsangebote: Über die Fachstelle Integration werden regelmäßig be­ darfsorientierte Workshops, Informationsveranstaltungen und Kooperationsprojekte für unterschiedliche Zielgruppen initiiert und begleitet. Darüber hinaus ist der Integrationsbeauftragte der Stadt Wesseling als beratendes Mitglied im Runden Tisch gegen Rassismus im Rhein-Erft-Kreis vertreten. Durch die Mitwirkung in diesem kreisweiten Netzwerk wird der fachliche Austausch mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit gefördert. Neben der präventiven Arbeit übernimmt die Fachstelle Integration auch eine beratende und vermittelnde Funktion bei Hinweisen auf rassistische oder diskriminierende Vorfälle innerhalb der Wesselinger Bevölke­ rung. Betroffene Personen erhalten im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten eine erste Orientierung und wer­ den bei Bedarf an spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote verwiesen. Hierzu zählen insbeson­ dere die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Opferberatung Rheinland (OBR). Auf diese Weise werden Betroffene auf geeignete externe Anlaufstellen aufmerksam gemacht, die über ent­ sprechende fachliche Kompetenzen zur Beratung und Unterstützung bei Diskriminierungserfahrungen verfü­ gen. Eine eigenständige rechtliche Bewertung oder umfassende Fallbearbeitung durch die Fachstelle Integra­ tion erfolgt dabei nicht. Frage 6: Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung verbindliche Leitlinien, Dienstanweisungen oder sonstige Re­ gelungen zum Umgang mit rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen und Verhaltensweisen? Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung. Hierzu zählt insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsge­ setz (AGG). Die gesetzlichen Regelungen bilden einen verbindlichen Rahmen für einen diskriminierungsfreien Umgang innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses. Unabhängig davon erwartet die Stadtverwaltung von allen Beschäftigten einen respektvollen, sachlichen und diskriminierungsfreien Umgang sowohl untereinander als auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Frage 7: Sieht die Verwaltung aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen weiteren Handlungs- oder Unterstüt­ zungsbedarf? Die Verwaltung betrachtet die Sensibilisierung für Rassismus und Diskriminierung als eine dauerhafte Auf­ gabe, die sowohl innerhalb der Verwaltung als auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext von Bedeutung ist. Die bisherigen Erfahrungen verdeutlichen, dass insbesondere Aufklärung, gegenseitiger Austausch und die Vermittlung entsprechender Handlungskompetenzen wichtige Bestandteile einer nachhaltigen Präventionsar­ beit sind. Mit den bereits durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte sowie den vielfältigen Projekten und Veranstaltungen der Fachstelle Integration bestehen in Wesseling entsprechende Ansätze, die auch künf­ tig bedarfsorientiert fortgeführt und weiterentwickelt werden sollen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche Maßnahmen stets im Verhältnis zu den vorhandenen personel­ len und finanziellen Ressourcen stehen müssen. Die Verwaltung sieht die kontinuierliche Sensibilisierung und Präventionsarbeit weiterhin als sinnvoll und not­ wendig an. Ein konkreter zusätzlicher Handlungsbedarf, etwa in Form neuer umfassender Dokumentations- oder Berichtsstrukturen, lässt sich aus den bislang vorliegenden Erkenntnissen jedoch nicht unmittelbar ablei­ ten.

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