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122. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Tieker Damm", Stadtteil Gronau Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 307 "Tieker Damm", Stadtteil Gronau Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-11-04
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Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage Vorstandsbereich: 4 Fachdienst: 461 Datum: 22.10.2026 Vorlagen-Nr.: 512/2026 gez.: Krafzik / Sibbing Beraten im öffentlichen Teil Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz Sitzung am 04.11.2026 TOP 5. Rat Sitzung am 18.11.2026 TOP Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 i.V.: gez. von gez. Groß- gez. Schrader gez. von Borczyskowski Holtick Borczyskowski Der Bürgermeister gez. von Borczyskowski 122. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Tieker Damm", Stadtteil Gronau Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 307 "Tieker Damm", Stadtteil Gronau Aufstellungsbeschluss Entwurf des Beschlusses: Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Gronau beschließt: 1. Die 122. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Tieker Damm“, Stadtteil Gronau, wird aufgestellt. Das Plangebiet ist im Lageplan durch rote Umrandung gekennzeichnet. Umgriff der 122. Änderung des Flächennutzungsplans 2 2. Der Bebauungsplan Nr. 307 „Tieker Damm“, Stadtteil Gronau, wird aufgestellt. Das Gebiet liegt unmittelbar südlich der Grenze zu den Niederlanden und nördlich einer Wohnsiedlung. Im Osten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das im Lageplan durch rote Umrandung gekennzeichnete Plangebiet umfasst die Flurstücke 320, 321und 49 (tlw.) der Flur 15 sowie das Flurstück 154 der Flur 14, Gemarkung Gronau. Umgriff des Bebauungsplans Nr. 307 „Tieker Damm“ 1. Rechtsgrundlage/ n: Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☒ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☐ Sonstiges: Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja ☒ Nein 3 ggf. Erläuterungen: 3. Klimaauswirkungen: ☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: Die planleitenden Beschlüsse haben zunächst keine Klimaauswirkungen. Die Ermittlung und Bewertung der Klimafolgen ist Gegenstand der jeweiligen Umweltprüfungen. 4. Sachdarstellung: Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, für das ca. 19.000 m² große Plangebiet eine Kleinwohnhaussiedlung (Tiny-Houses) Als eine bezahlbare, ressourcenschonende und flächensparende Wohnform zu schaffen. Das Plangebiet liegt am Ortsrand im Außenbereich und stellt sich derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dar. Um Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. Da dieser nicht aus dem aktuellen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren von der landwirtschaftlichen Fläche in ein Sondergebiet (SO) für Kleinwohnformen geändert. Sobald ein Planentwurf vorliegt kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB der Bauleitpläne vorbereitet werden. 5. Alternativen: Nach Beratung

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