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122. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Tieker Damm", Stadtteil Gronau Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 307 "Tieker Damm", Stadtteil Gronau Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage
Vorstandsbereich: 4 Fachdienst: 461 Datum: 22.10.2026
Vorlagen-Nr.: 512/2026 gez.: Krafzik / Sibbing
Beraten im öffentlichen Teil
Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz Sitzung am 04.11.2026 TOP 5.
Rat Sitzung am 18.11.2026 TOP
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
i.V.: gez. von gez. Groß- gez. Schrader gez. von
Borczyskowski Holtick Borczyskowski
Der Bürgermeister
gez. von Borczyskowski
122. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Tieker Damm", Stadtteil
Gronau
Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplan Nr. 307 "Tieker Damm", Stadtteil Gronau
Aufstellungsbeschluss
Entwurf des Beschlusses:
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
1. Die 122. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Tieker Damm“, Stadtteil
Gronau, wird aufgestellt. Das Plangebiet ist im Lageplan durch rote Umrandung
gekennzeichnet.
Umgriff der 122. Änderung des Flächennutzungsplans
2
2. Der Bebauungsplan Nr. 307 „Tieker Damm“, Stadtteil Gronau, wird aufgestellt. Das Gebiet
liegt unmittelbar südlich der Grenze zu den Niederlanden und nördlich einer Wohnsiedlung.
Im Osten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Das im Lageplan durch rote Umrandung gekennzeichnete Plangebiet umfasst die
Flurstücke 320, 321und 49 (tlw.) der Flur 15 sowie das Flurstück 154 der Flur 14,
Gemarkung Gronau.
Umgriff des Bebauungsplans Nr. 307 „Tieker Damm“
1. Rechtsgrundlage/ n:
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☒ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☐ Sonstiges:
Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja
☒ Nein
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ggf. Erläuterungen:
3. Klimaauswirkungen:
☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
Die planleitenden Beschlüsse haben zunächst keine Klimaauswirkungen. Die Ermittlung
und Bewertung der Klimafolgen ist Gegenstand der jeweiligen Umweltprüfungen.
4. Sachdarstellung:
Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, für das ca. 19.000 m² große Plangebiet eine
Kleinwohnhaussiedlung (Tiny-Houses) Als eine bezahlbare, ressourcenschonende und
flächensparende Wohnform zu schaffen.
Das Plangebiet liegt am Ortsrand im Außenbereich und stellt sich derzeit im
Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dar. Um Baurecht zu schaffen, ist
die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. Da dieser nicht aus dem
aktuellen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren
von der landwirtschaftlichen Fläche in ein Sondergebiet (SO) für Kleinwohnformen
geändert.
Sobald ein Planentwurf vorliegt kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB der Bauleitpläne vorbereitet werden.
5. Alternativen:
Nach Beratung
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