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Stand der Bauleitplanverfahren an der Steinstraße
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Kenntnisnahme
Vorstandsbereich: 4 Fachdienst: 461 Datum: 21.10.2026
Vorlagen-Nr.: 510/2026 gez.: Krafzik /
Beraten im öffentlichen Teil
Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz Sitzung am 04.11.2026 TOP 7.
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
i.V.: gez. von gez. Groß- gez. Schrader gez. von
Borczyskowski Holtick Borczyskowski
Anlage(n): 4 Der Bürgermeister
01_110. FNP Änderung Gronau
02_Entwurf Bebauungsplan Nr. 191 gez. von Borczyskowski
03_Karte Freistellung von Bahnbetriebszwecken
04_AAF-Antrag mit Unterschrift BM
Stand der Bauleitplanverfahren an der Steinstraße
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz nimmt Kenntnis.
1. Rechtsgrundlage/ n:
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☒ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☐ Sonstiges:
Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja
☒ Nein
ggf. Erläuterungen:
3. Klimaauswirkungen:
2
☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
4. Sachdarstellung:
Mit der Veröffentlichung der angehängten Entwürfe der 110. Änderung des Flächennutzungsplans
und des Bebauungsplans Nr. 191 „Dienstleistungs-, Schulungs- und Forschungszentrum
Steinstraße“ bis Ende April 2026 wurden die Beteiligungsverfahren abgeschlossen.
Im Normalfall stünde nunmehr die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Gronau über
die Bauleitpläne an.
Wie die Verwaltung bereits berichtet hatte, steht der Beschlussfassung aber die Stellungnahme der
DB AG entgegen, die erstens darauf hingewiesen hat, dass die Flächen noch für Bahnzwecke
gewidmet sind und zweitens hinsichtlich etwaiger bahnnotwendiger Anlagen auf den Grundstücken
sowie möglicher zukünftiger Ausbauerfordernisse Bedenken gegen die Planung geäußert hat.
Diese Bedenken kann der Rat der Stadt Gronau nicht abwägend überwinden, so dass aktuell die
abschließenden Beschlüsse nicht gefasst werden können.
In Abstimmung mit den operativen Gliederungen der Bahn AG wurde im Anschluss ein Steuerkabel
als bahnnotwendige Anlage auf den Grundstücken im Plangebiet identifiziert. Weitere Anforderungen
wurden seitens der operativen Gliederungen der Bahn AG nicht benannt.
Nachdem die Bahn endlich verlässliche Angaben zur Lage des Steuerkabels machen konnte, hat die
Verwaltung unmittelbar eine Teilungsvermessung durch einen ÖbVI in Auftrag gegeben, um für die
Kabeltrasse ein eigenständiges Flurstück zu bilden. Hintergrund ist, dass Grundstücke, auf denen
sich bahnnotwendige Anlagen befinden, nicht von Bahnbetriebszweckenzwecken freigestellt werden
können.
Nach Vollzug der Teilung und der Berichtigung des Liegenschaftskatasters hat die Verwaltung
nunmehr für die im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke den Antrag auf
Freistellung von Bahnbetriebszwecken beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt (Anlage 04).
Erst wenn dem Antrag entsprochen wird, können die Bedenken der Bahn AG als ausgeräumt gelten,
so dass der Rat die Bauleitpläne beschließen kann, woran sich dann noch das
Genehmigungsverfahren für die Änderung des FNP anschließen würde, bevor der Bebauungsplan
mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten kann.
Der Erwerber des östlich innerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks (am Trog), der bereits
einen Bauantrag gestellt hat, wurde von der Verwaltung umfassend über die im Verfahren
aufgetretenen Verzögerungen informiert. Insbesondere, dass für eine Baugenehmigung der
Bebauungsplan erforderlich ist und dessen Inkrafttreten hinsichtlich des „Ob“ und „Wann“, im
Wesentlichen von der Dauer und dem Ergebnis des Freistellungsverfahrens beim Eisenbahn-
Bundesamt abhängt.
5. Alternativen:
entfällt
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