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Stand der Bauleitplanverfahren an der Steinstraße

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-11-04
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Stadt Gronau (Westf.) Kenntnisnahme Vorstandsbereich: 4 Fachdienst: 461 Datum: 21.10.2026 Vorlagen-Nr.: 510/2026 gez.: Krafzik / Beraten im öffentlichen Teil Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz Sitzung am 04.11.2026 TOP 7. Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 i.V.: gez. von gez. Groß- gez. Schrader gez. von Borczyskowski Holtick Borczyskowski Anlage(n): 4 Der Bürgermeister 01_110. FNP Änderung Gronau 02_Entwurf Bebauungsplan Nr. 191 gez. von Borczyskowski 03_Karte Freistellung von Bahnbetriebszwecken 04_AAF-Antrag mit Unterschrift BM Stand der Bauleitplanverfahren an der Steinstraße Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz nimmt Kenntnis. 1. Rechtsgrundlage/ n: Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☒ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☐ Sonstiges: Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja ☒ Nein ggf. Erläuterungen: 3. Klimaauswirkungen: 2 ☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: 4. Sachdarstellung: Mit der Veröffentlichung der angehängten Entwürfe der 110. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 191 „Dienstleistungs-, Schulungs- und Forschungszentrum Steinstraße“ bis Ende April 2026 wurden die Beteiligungsverfahren abgeschlossen. Im Normalfall stünde nunmehr die abschließende Beschlussfassung im Rat der Stadt Gronau über die Bauleitpläne an. Wie die Verwaltung bereits berichtet hatte, steht der Beschlussfassung aber die Stellungnahme der DB AG entgegen, die erstens darauf hingewiesen hat, dass die Flächen noch für Bahnzwecke gewidmet sind und zweitens hinsichtlich etwaiger bahnnotwendiger Anlagen auf den Grundstücken sowie möglicher zukünftiger Ausbauerfordernisse Bedenken gegen die Planung geäußert hat. Diese Bedenken kann der Rat der Stadt Gronau nicht abwägend überwinden, so dass aktuell die abschließenden Beschlüsse nicht gefasst werden können. In Abstimmung mit den operativen Gliederungen der Bahn AG wurde im Anschluss ein Steuerkabel als bahnnotwendige Anlage auf den Grundstücken im Plangebiet identifiziert. Weitere Anforderungen wurden seitens der operativen Gliederungen der Bahn AG nicht benannt. Nachdem die Bahn endlich verlässliche Angaben zur Lage des Steuerkabels machen konnte, hat die Verwaltung unmittelbar eine Teilungsvermessung durch einen ÖbVI in Auftrag gegeben, um für die Kabeltrasse ein eigenständiges Flurstück zu bilden. Hintergrund ist, dass Grundstücke, auf denen sich bahnnotwendige Anlagen befinden, nicht von Bahnbetriebszweckenzwecken freigestellt werden können. Nach Vollzug der Teilung und der Berichtigung des Liegenschaftskatasters hat die Verwaltung nunmehr für die im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Grundstücke den Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt (Anlage 04). Erst wenn dem Antrag entsprochen wird, können die Bedenken der Bahn AG als ausgeräumt gelten, so dass der Rat die Bauleitpläne beschließen kann, woran sich dann noch das Genehmigungsverfahren für die Änderung des FNP anschließen würde, bevor der Bebauungsplan mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten kann. Der Erwerber des östlich innerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücks (am Trog), der bereits einen Bauantrag gestellt hat, wurde von der Verwaltung umfassend über die im Verfahren aufgetretenen Verzögerungen informiert. Insbesondere, dass für eine Baugenehmigung der Bebauungsplan erforderlich ist und dessen Inkrafttreten hinsichtlich des „Ob“ und „Wann“, im Wesentlichen von der Dauer und dem Ergebnis des Freistellungsverfahrens beim Eisenbahn- Bundesamt abhängt. 5. Alternativen: entfällt

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