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119. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung/Umbau Lebensmittelmarkt Enscheder Straße", Stadtteil Gronau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung/Umbau Lebensmittelmarkt Enscheder Straße", Stadtteil Gronau Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-11-04
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Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage Vorstandsbereich: 4 Fachdienst: 461 Datum: 05.10.2026 Vorlagen-Nr.: 480/2026 gez.: Krafzik / Elfering Beraten im öffentlichen Teil Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz Sitzung am 04.11.2026 TOP 2. Rat Sitzung am 18.11.2026 TOP Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 gez. Eising gez. Groß- gez. Schrader gez. von Holtick Borczyskowski Anlage(n): 6 Der Bürgermeister Anlage 1_Sitzungsvorlage_402-2026 Anlage 2_Beschluss PBD vom 10.09.2026 gez. von Borczyskowski Anlage 3_Antrag auf Aufstellung VBP Anlage 4_Anlagen zum Antrag Enscheder Straße Anlage 5_Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Gronau-EHK- 2021 Anlage 6_Klimarelevanzprüfung 119. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung/Umbau Lebensmittelmarkt Enscheder Straße", Stadtteil Gronau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung/Umbau Lebensmittelmarkt Enscheder Straße", Stadtteil Gronau Aufstellungsbeschluss Entwurf des Beschlusses: Der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau den folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Gronau beschließt: Die 119. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung/Umbau Lebensmittelmarkt Enscheder Straße“, Stadtteil Gronau, und der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung/Umbau Lebensmittelmarkt Enscheder Straße“, Stadtteil Gronau, werden für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich aufgestellt. Der Umgriff der Bauleitpläne umfasst die Flurstücke 621, 626, 711, 724 und 752 der Flur 41, Gemarkung Gronau südliche der Enscheder Straße. Das Flurstück 724 wird hierbei durch die Konrad-Adenauer-Straße vom restlichen Bereich getrennt. Der Umgriff der Bauleitpläne ist im Lageplan durch eine rote Umrandung gekennzeichnet. Es wird darauf hingewiesen, dass die noch im Kataster dargestellte Bebauung auf dem Flurstück 626 nicht mehr vorhanden ist. 2 Gebietsumgriff Vorhabenbezogener Bebauungsplan und 119. Änderung des Flächennutzungsplans 3 1. Rechtsgrundlage/ n: Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☒ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☐ Sonstiges: Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja ☒ Nein ggf. Erläuterungen: 3. Klimaauswirkungen: ☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: Durch die Erweiterung des Parkplatzes wird eine Fläche von etwa 1.050 qm neu versiegelt. Gleichzeitig sieht ein erster Entwurf die Pflanzung neuer Bäume sowie eine Dachbegrünung vor, um etwaige negative ökologische Wirkungen abzumildern. Darüber hinaus wird zu bedenken gegeben, dass eine gänzliche Umsiedlung des Marktes mit einer weitaus höheren Flächeninanspruchnahme verbunden wäre. Die negativen Klimaauswirkungen sind daher als nicht erheblich einzuschätzen. 4. Sachdarstellung: Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für den Umbau, bzw. die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes um etwa 300 qm. Gleichzeitig soll der bestehende Parkplatz durch Inanspruchnahme der Flurstücke 621 und 626 (angrenzende Grünfläche) erweitert werden. Der beigefügte Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Neubau eines Lebensmittelmarktes an der Gronauer Straße wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 10.09.2026 beraten (s. Sitzungsvorlage Nr. 402/2026). Der 4 Ausschuss stimmte dem Antrag grundsätzlich zu und beauftragte die Verwaltung, die planleitenden Beschlüsse vorzubereiten. Inhaltlich wurde auf die Gegebenheiten vor Ort und die das Vorhaben betreffende Empfehlung aus dem Einzelhandelskonzept bereits in der Ursprungsvorlage Nr. 402/2026 eingegangen. Hierauf wird an dieser Stelle verwiesen. Der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans greift nunmehr diese Empfehlung auf. Parallel zum eigentlichen Planungsprozess ist es notwendig den Flächennutzungsplan anzupassen. In der aktuellen Fassung stellt dieser das Gebiet als Wohngebietsfläche dar. Großflächiger Einzelhandel ist dort nicht zulässig. Daher hat im Parallelverfahren die 119. Änderung des Flächennutzungsplans zu erfolgen. Zeitgleich mit dem eigentlichen Planungsprozess sind mit dem Vorhabenträger ferner die Inhalte des Durchführungsvertrags abzustimmen. Im Wesentlichen die Verpflichtung sowie die Fristen zur Durchführung des Vorhabens und Regelungen zur Kostenübernahme. 5. Alternativen:

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