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Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW zur Deckung zusätzlicher Bedarfe im Budget des Amtes für Soziales

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TypNotiz
GemeindeStadt Bochum
Datum2026-11-12
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Finanzvorlage investiv X konsumtiv Nr.: 20262766 Status: öffentlich Datum: 08.10.2026 Verfasser/in: Robin Kutscher, Mike Preuß Fachbereich: Amt für Finanzsteuerung, Amt für Soziales Bezeichnung der Vorlage: Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW zur Deckung zusätzlicher Bedarfe im Budget des Amtes für Soziales Beschlussvorschriften: § 83 GO NRW Beratungsfolge: Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 04.11.2026 Vorberatung Rat 12.11.2026 Entscheidung Kurzübersicht: Im konsumtiven Bereich des Amtes für Soziales entsteht im Haushaltsjahr 2026 ein überplanmäßi- ger Mittelbedarf in Höhe von 3,1 Mio. Euro. Dieser Mehrbedarf ist begründet in deutlichen Mehrauf- wendungen bei diversen gesetzlichen Pflichtaufgaben. Die fehlenden Mittel sind aufgrund ihrer sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit gem. § 83 GO NRW bereitzustellen. Für den überplan- mäßigen Mittelbedarf steht zum Zeitpunkt der Beschlussfassung keine konkrete Deckung an ande- rer Stelle des Haushalts zur Verfügung. Die finanziellen Auswirkungen sind im Jahresergebnis ab- zubilden und dort entsprechend zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bochum stimmt gemäß § 83 GO NRW der überplanmäßigen Bereitstellung kon- sumtiver Haushaltsmittel in Höhe von 3,1 Mio. Euro in der Produktgruppe 3101 „Leistungen nach dem SGB IX, SGB XII und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen“ im Budget des Amtes für Soziales zu. Die Mittel werden zur Finanzierung gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen benötigt. Eine konkrete Deckung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres kann derzeit nicht dargestellt werden. Die Maßnahme ist jedoch aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar. Zur Si- cherstellung der Aufgabenerfüllung ist daher die entsprechende überplanmäßige Mittelbereitstel- lung vorzunehmen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Jahresergebnis 2026 abzubilden und werden dort entsprechend berücksichtigt. Seite 1 von 8 Begründung Mehrbedarfes: Haushaltswirtschaftliche Einordnung Auf die angespannte Haushaltsentwicklung und die bereits im Haushaltsjahr 2026 absehbaren er- heblichen Mehrbedarfe, insbesondere in den Bereichen Soziales und Jugend, wurde bereits mit der Mitteilung der Verwaltung Nr. 20260420 „Entwicklung des städtischen Haushalts 2026 und in den Folgejahren“ hingewiesen. Da für die absehbaren Mehrbedarfe keine ausreichende Deckung innerhalb des Haushalts zur Ver- fügung steht, wurden mit der Zweiten Bewirtschaftungsverfügung für das Haushaltsjahr 2026 zu- sätzliche gesamtstädtische Maßnahmen zur Begrenzung der Aufwendungen und zur Stabilisierung des Jahresergebnisses angeordnet. Ziel der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung ist es, einen Teil der entstehenden Mehraufwendungen an anderer Stelle des Haushalts zu kompensieren und da- durch die zusätzliche Belastung des Jahresergebnisses zu begrenzen. Die mit dieser Vorlage beantragten überplanmäßigen Mittelbedarfe bestätigen die bereits in der Mit- teilung der Verwaltung dargestellte Entwicklung. Auch unter Berücksichtigung der innerhalb des Budgets des Amtes für Soziales verfügbaren Minderaufwendungen und Mehrerträge verbleibt ein ungedeckter Mittelbedarf. Ob und in welchem Umfang dieser durch die gesamtstädtischen Bewirt- schaftungsmaßnahmen kompensiert werden kann, lässt sich erst im weiteren Haushaltsvollzug be- ziehungsweise im Rahmen des Jahresabschlusses abschließend bewerten. Die einzelnen Mehrbedarfe und die innerhalb des Budgets des Amtes für Soziales bestehenden Deckungsmöglichkeiten werden nachfolgend dargestellt. Mehrbedarf: Produktgruppe (Nummer/Bezeichnung): 3101 - Leistungen nach SGB IX, XII, PFG NW Leistungen: 1.31.01.01.01 Hilfe zum Lebensunterhalt 1.31.01.02.01 Hilfe zur Pflege i. v. Einrichtungen 1.31.01.04.02 KV gem. § 264 SGB V 1.31.01.07.01 Pflegewohngeld Geplantes Amtsbudget (Euro): 123.822.218 Euro Prognose Amtsbudget 30.09.2026 (Euro): 126.905.906 Euro Mehrbedarf lfd. Haushaltsjahr (Euro): 3.083.689 Euro Begründung der Unabweisbarkeit: a) sachliche Unabweisbarkeit Im Laufe des Haushaltsjahres wurden in der Produktgruppe 3101 - Leistungen nach SGB IX, XII, PFG NW in einigen Produkten deutliche Abweichungen zum ursprünglichen Planansatz festgestellt. Mit Erstellung der Ergebnisprognose zum dritten Quartal 2026 wurde nun ein Mehrbedarf in Höhe von 12,92 Mio. Euro errechnet. Davon können rund 9,92 Mio. Euro durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge in anderen Produkten/Produktgruppen gedeckt werden. Es handelt sich um folgende Mehrbedarfe: 1.31.01.01.01 Hilfe zum Lebensunterhalt: 1,50 Mio. Euro 1.31.01.02.01 Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen 5,05 Mio. Euro 1.31.01.04.02 Krankenversorgung gem. § 264 SGB V 3,44 Mio. Euro 1.31.01.07.01 Pflegewohngeld 2,93 Mio. Euro Finanzvorlage investiv oder konsumtiv 20262766 Seite 2 von 8 1.31.01.01.01 Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII können Personen beanspruchen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Ver- mögen) bestreiten können und keinen Anspruch auf andere vorrangige Leistungen haben. Für das Haushaltsjahr wird ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von voraussichtlich 1,50 Mio. Euro erwartet. Nachdem die Fallzahlen bis zum Jahr 2024 rückläufig waren, ist seitdem wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Gleichzeitig haben sich die durchschnittlichen Aufwendungen je Leistungsfall er- höht. Ursächlich hierfür sind insbesondere die zum 01.01.2024 deutlich angehobenen Regelbedarfe sowie die anhaltend steigenden Kosten der Unterkunft und Heizung. Bei Aufstellung des Doppelhaushalts 2025/2026 wurde aufgrund der bis dahin rückläufigen Entwick- lung noch von sinkenden Transferaufwendungen ausgegangen. Die zwischenzeitlich gestiegenen Fallzahlen sowie höhere Leistungsaufwendungen je Fall führen nun zu einem erheblichen Mehrbe- darf gegenüber dem Haushaltsansatz. Für 2026 werden Aufwendungen von insgesamt 7,52 Mio. Euro prognostiziert. Dem steht ein Haus- haltsansatz von 6,02 Mio. Euro gegenüber. Die Entwicklung entspricht auch den bundesweiten Ten- denzen steigender Leistungsaufwendungen infolge der deutlichen Regelbedarfserhöhungen und weiterhin hoher Wohnkosten. Die Aufwendungen sind sachlich unabweisbar, da die Stadt bei Vorliegen der gesetzlichen An- spruchsvoraussetzungen zur Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt verpflichtet ist. Fallzahlen und Transferaufwendungen 1.31.01.01.01: Jahr 2023 2024 2025 2026 Personen 519 498 511 517 Aufwendungen 5,95 6,98 7,42 7,52 (in Mio. Euro) (Darstellung der Ergebnisse 2023 – 2025, bei den Zahlen für 2026 handelt es sich um die Werte der dritten Quartalsprognose (Stichtag 30.09.2026)) 1.31.01.02.01 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Leistungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach dem 7. Kapitel SGB XII werden für pflegebe- dürftige Personen erbracht, die dauerhaft oder vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung leben und die entstehenden Pflege- und Unterkunftskosten nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie Leistungen der Pflegeversicherung decken können. Für 2026 wird ein Mehrbedarf von 5,05 Mio. Euro erwartet. Dies ergibt sich aus Mehraufwendungen in Höhe von 5,49 Mio. Euro und Mehrerträgen in Höhe von 0,44 Mio. Euro. Die Zahl der leistungs- berechtigten Personen steigt nach aktueller Prognose von 1.296 Personen im Jahr 2023 auf 1.628 Personen im Jahr 2026 (+332 Personen bzw. +25,6 %). Infolge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) zum 01.01.2022 waren die Fallzahlen und die hieraus resultierenden Aufwendungen zunächst rückläufig. Entgegen der bei der Haushaltspla- nung zugrunde gelegten Entwicklung ist seit dem Jahr 2025 jedoch ein deutlicher Anstieg der Fall- zahlen zu verzeichnen. Darüber hinaus führen die regelmäßig steigenden Pflegesätze der Einrich- tungen zu erheblichen Mehraufwendungen. So ist in NRW der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr inklusive Investitionskosten im Zeitraum von 2023 bis 2025 um 16,5 % gestiegen (Quelle: Verband der Ersatzkassen -vdek-). Die Überschreitung des Haushaltsansatzes ist somit sowohl auf die ge- stiegene Zahl leistungsberechtigter Personen als auch auf die Kostensteigerungen im Bereich der stationären Pflege zurückzuführen. Finanzvorlage investiv oder konsumtiv 20262766 Seite 3 von 8 Die Aufwendungen sind sachlich unabweisbar, da bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege besteht. Die Stadt kann die Leistung weder auf- grund ausgeschöpfter Haushaltsmittel ablehnen noch den gesetzlich festgestellten Betrag reduzie- ren. Fallzahlen und Transferaufwendungen 1.31.01.02.01: Jahr 2023 2024 2025 2026 Fallzahlen Personen 1.296 1.400 1.494 1.628 HzP i. Einrichtungen Aufwendungen 14,67 16,92 22,16 22,18 (in Mio. Euro) (Darstellung der Ergebnisse 2023 – 2025, bei den Zahlen für 2026 handelt es sich um die Werte der dritten Quartalsprognose (Stichtag 30.09.2026)) 1.31.01.04.02 Krankenversorgung gem. § 264 SGB V Im Rahmen der Krankenversorgung nach § 264 SGB V werden die Gesundheitskosten für nicht krankenversicherte Personen übernommen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (7 % der Fälle) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (93 % der Fälle) nach dem SGB XII beziehen. Anders als die laufenden Leistungen der Grundsicherung, insbesondere die Regelbe- darfe und die Kosten der Unterkunft, werden diese Aufwendungen nicht durch den Bund erstattet und belasten somit unmittelbar den städtischen Haushalt. Die leistungsberechtigten Personen erhalten die Gesundheitsleistungen über eine Krankenkasse. Die entstehenden Gesundheitskosten werden zunächst von den Krankenkassen verauslagt und an- schließend einschließlich einer Verwaltungskostenpauschale mit der Stadt Bochum abgerechnet. Aufgrund der zeitversetzten Abrechnungen erfolgen endgültige Abrechnungen häufig erst nach Ab- lauf des jeweiligen Haushaltsjahres. Dadurch werden die Haushaltsplanung und die Bildung der er- forderlichen Rückstellungen erschwert. Für 2026 werden Aufwendungen von insgesamt voraussichtlich 9,74 Mio. Euro prognostiziert. Dem steht ein Haushaltsansatz von 6,30 Mio. Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Mehrbedarf von 3,44 Mio. Euro. Seit dem Jahr 2023 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Leistungsfälle zu verzeichnen. Gleichzeitig haben sich die durchschnittlichen Aufwendungen je Fall erhöht. Die Kombination aus steigenden Fallzahlen und höheren Kosten je Leistungsfall führt zu einem entsprechenden Mehrauf- wand. Die Stadt hat bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen keinen Ermessensspielraum hinsichtlich der Leistungsgewährung. Einsparungen durch eine Begrenzung, Kürzung oder Ver- schiebung der Leistungen sind daher nicht möglich. Finanzvorlage investiv oder konsumtiv 20262766 Seite 4 von 8 Fallzahlen und Aufwendungen 1.31.04.02 - Sachkonto 533135: Jahr 2023 2024 2025 2026 Fallzahlen 480 493 513 514 (Personen) Aufwendungen 7,62 8,49 9,27 9,74 (in Mio. Euro) EUR/Person 15.875 17.213 18.023 18.949 (Darstellung der Ergebnisse 2023 – 2025, bei den Zahlen für 2026 handelt es sich um die Werte der dritten Quartalsprognose (Stichtag 30.09.2026)) 1.31.01.07.01 Pflegewohngeld Pflegewohngeld wird Bewohnern von Pflegeeinrichtungen gewährt, sofern diese die von den Pfle- geeinrichtungen erhobenen Investitionskosten nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Da für die Gewährung von Pflegewohngeld teilweise andere Anspruchsvoraussetzungen gelten als für die Hilfe zur Pflege, liegt die Zahl der Leistungsfälle in diesem Bereich regelmäßig über der Fallzahl der Hilfe zur Pflege. Für 2026 werden Aufwendungen von 17,13 Mio. Euro prognostiziert. Bei einem Haushaltsansatz von 14,20 Mio. Euro ergibt sich ein Mehrbedarf von 2,93 Mio. Euro. Die Zahl der berücksichtigten Personen steigt nach der aktuellen Prognose von 1.739 Personen im Jahr 2025 auf 1.797 Personen im Jahr 2026. Dies entspricht einem Anstieg um 60 Personen bezie- hungsweise rund 3,5 Prozent. Darüber hinaus steigen auch die Investitionskosten in den Pflegeein- richtungen kontinuierlich an, was sich ebenfalls auf die Höhe der Aufwendungen auswirkt (siehe auch Ausführungen zur Hilfe zur Pflege). Die Aufwendungen sind sachlich unabweisbar, da bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Pflegewohngeld besteht. Die Stadt kann die Leistung weder aufgrund ausge- schöpfter Haushaltsmittel ablehnen noch den gesetzlich festgestellten Betrag reduzieren. Fallzahlen und Aufwendungen 1.31.01.07.01 - Sachkonto 533202: Jahr 2023 2024 2025 2026 Fallzahlen Personen 1.625 1.701 1.739 1.797 Pflegewohngeld Aufwendungen 15,09 15,47 16,76 17,13 (in Mio. Euro) (Darstellung der Ergebnisse 2023 – 2025, bei den Zahlen für 2026 handelt es sich um die Werte der dritten Quartalsprognose (Stichtag 30.09.2026)) Deckungsmöglichkeiten innerhalb der Produktgruppe 3101 Zur teilweisen Deckung der dargestellten Mehrbedarfe stehen innerhalb der Produktgruppe 3101 Minderaufwendungen und Mehrerträge von insgesamt 1,99 Mio. Euro zur Verfügung. Diese setzen sich wie folgt zusammen: • 0,33 Mio. Euro bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen aufgrund von gesunke- nen Fallzahlen. • 0,47 Mio. Euro Minderaufwendungen bei den Investitionskostenzuschüssen für ambulante Pflegedienste, da die auf Grundlage der eingegangenen Anträge zu gewährende Zuschüsse geringer ausfallen als geplant; • 0,21 Mio. Euro Minderaufwendungen bei der Hilfe zur Pflege für Tages-, Nacht- und Kurz- zeitpflege; Finanzvorlage investiv oder konsumtiv 20262766 Seite 5 von 8 • 0,46 Mio. Euro Mehrerträge durch höhere Zuweisungen von Bund und Land. • 0,51 Mio. Euro weitere Minderaufwendungen und Mehrerträge, insbesondere bei der Ein- gliederungshilfe, der Krankenhilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz, der Altenhilfe und der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger. Nach Berücksichtigung dieser Entlastungen reduziert sich der Mehrbedarf in der Produktgruppe 3101 von 12,92 Mio. Euro auf 10,94 Mio. Euro. b) zeitliche Unabweisbarkeit Die Mittel werden benötigt, um bereits bestehende und bis zum Jahresende voraussichtlich entste- hende Leistungsansprüche rechtzeitig erfüllen zu können. Eine Verschiebung der Mittelbereitstel- lung würde zur Nichterfüllung gesetzlicher Verpflichtungen führen. Die Mittelbereitstellung ist daher auch zeitlich unabweisbar. Finanzvorlage investiv oder konsumtiv 20262766 Seite 6 von 8 Deckungsmittel: Die Summe aller oben beschriebenen Budgetüberschreitungen beläuft sich auf rd. 10,94 Mio. Euro. Das Amt für Soziales kann zusätzlich aus den Produktgruppen 3101, 3102, 3103, 3104, 3105 und 3112 teilweise weitere Deckungsmittel in Höhe von insgesamt 7,87 Mio. Euro bereitstellen, wodurch der angezeigte Gesamtbedarf von 3,08 Mio. Euro resultiert. Produktgruppe (Nummer/Bezeichnung): 3101 - Leistungen SGB IX; XII; PFG 3102 - Aufgaben nach SGB II 3103 - Hilfen f. Asylbewerber u. Geflüchtete 3104 - Sonstige soziale Leistungen 3105 - Hilfen für Obdach- u. Wohnungslose 3112 - Leistungen f. Unterkunft/Heizung SGB II Begründung der Deckungsmittel: PG 3102 - Leistungen nach SGB II In der Produktgruppe 3102 wird ein Minderbedarf in Höhe von 0,71 Mio. Euro erwartet. Dieser wird fast ausschließlich bei den einmaligen Beihilfen nach dem SGB II, die als kommunale Leistungen durch das Jobcenter Bochum erbracht werden, erzielt. Ursächlich hierfür ist insbesondere die seit Mitte des Jahres 2024 leicht rückläufige Zahl der leistungsbeziehenden Bedarfsgemeinschaften. Während der Haushaltsplanung noch von steigenden Fallzahlen ausgegangen wurde, werden die veranschlagten Haushaltsmittel aufgrund der tatsächlichen Entwicklung voraussichtlich nicht voll- ständig benötigt. (siehe auch Ausführungen zur Produktgruppe 3112) PG 3103 - Hilfen für Asylbewerber Bei den wirtschaftlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie den Aufwendungen für die Betreuung und Unterbringung geflüchteter Personen wird insgesamt ein Min- derbedarf in Höhe von voraussichtlich 4,12 Mio. Euro erwartet. Maßgeblich hierfür sind insbesondere höhere Erträge aus Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie die zum 01.01.2026 erfolgte Anhebung der Benutzungsgebühren für die städtischen Unterbringungseinrichtungen von 300 Euro auf 370 Euro. Darüber hinaus konnten bei den sonstigen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Betreuung, Sicherheitsdienst und Reinigung, Einsparungen erzielt werden. Dem- gegenüber ist bei den Hilfen zur Krankheit ein Mehrbedarf zu verzeichnen. Insgesamt überwiegen jedoch die entlastenden Effekte, sodass sich gegenüber den Haushaltsansätzen eine deutliche Er- gebnisverbesserung ergibt. Insbesondere die unterjährige Belegungssituation hat Einfluss auf die Entwicklung: Belegung Belegung Unterkünfte Geflüchtete 2025 2026 12 01 02 03 04 05 06 07 08 09 Belegung Personen 1.988 1.978 1.965 1.923 1.889 1.877 1.836 1.786 1.741 1.706 mtl. Belegungsentwicklung -0,5% -0,7% -2,1% -1,8% -0,6% -2,2% -2,7% -2,5% -2,0% (Darstellung der Entwicklung der Belegung 2026) PG 3104 - Sonstige soziale Leistungen In diesem Bereich werden Mehrerträge in Höhe von voraussichtlich 0,17 Mio. Euro erzielt. Ursache hierfür ist eine finanzielle Entlastung der Stadt Bochum als kommunale Betreuungsbehörde auf Grundlage der Betreuungsrecht-Belastungsausgleichsverordnung. Die hieraus resultierenden Er- träge konnten bei der Aufstellung des Haushaltsplans noch nicht berücksichtigt werden, da die ent- sprechenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht feststanden. Dadurch ergeben sich gegenüber dem Planansatz entsprechende Mehrerträge. Finanzvorlage investiv oder konsumtiv 20262766 Seite 7 von 8 PG 3105 - Hilfen für Obdach- und Wohnungslose Im Bereich der Betreuung und Unterbringung wohnungsloser Personen wird ein Minderbedarf in Höhe von voraussichtlich 0,54 Mio. Euro erwartet. Dieser ist zum einen auf geringere Aufwendungen als geplant zurückzuführen. Zum anderen führen auch hier die erhöhten Benutzungsgebühren für die städtischen Unterbringungseinrichtungen zu höheren Erträgen. Insgesamt ergibt sich hierdurch eine Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Planansatz. PG 3112 - Leistungen für Unterkunft/Heizung SGB II Im Bereich der kommunalen Leistungen nach dem SGB II, insbesondere der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), wird ein saldierter Minderbedarf von voraussichtlich 2,33 Mio. Euro erwartet. Den entsprechenden Aufwendungen stehen Erträge aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft in Höhe von derzeit 62,8 % gegenüber. Seit Mitte 2024 ist die Zahl der Bedarfsge- meinschaften im Leistungsbezug nach dem SGB II leicht, jedoch kontinuierlich rückläufig. Da diese Entwicklung bei der Aufstellung des Haushaltsplans noch nicht erkennbar war, wurde der Planung von steigenden Fallzahlen und Aufwendungen ausgegangen. Die tatsächliche Entwicklung führt da- her zu einer Verbesserung gegenüber den veranschlagten Ansätzen. Fallzahlen und Saldo Aufwendungen KdU/Erträge Bundesbeteiligung 1.13.12.01.01: Jahr 2024 2025 2026 Bedarfsgemeinschaften 20.960 20.592 20.365 Ergebnis 46,56 Mio. 45,75 Mio. 45,47 Mio. (in Mio. Euro) (Darstellung der Ergebnisse 2024 – 2025, bei den Zahlen für 2026 handelt es sich um die Werte der dritten Quartalsprognose (Stichtag 30.09.2026) Ausblick auf die weitere Budgetentwicklung im Amt für Soziales Die Entwicklung der Aufwendungen im Budget des Amtes für Soziales wird weiterhin engmaschig beobachtet und analysiert. Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Leistungsbereiche resultieren dabei ganz überwiegend aus gesetzlichen Ansprüchen, Fallzahlentwicklungen sowie externen Rah- menbedingungen und sind daher nur eingeschränkt steuerbar. Hervorzuheben ist, dass die darge- stellten Entwicklungen nach aktuellem Kenntnisstand nicht nur vorübergehender Natur sind. Die ver- änderten Fallzahlen und Kostenentwicklungen wurden daher bereits bei der Aufstellung des Haus- haltsplans 2027 berücksichtigt. Unabhängig davon bleiben die tatsächlichen Entwicklungen insbesondere in den leistungsintensiven Bereichen von den künftigen Fallzahlen, der Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen sowie wei- teren externen Einflussfaktoren abhängig. Finanzvorlage investiv oder konsumtiv 20262766 Seite 8 von 8

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