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Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW zur Deckung eines Mehrbedarfs im Budget des Amtes für Bürgerservice in der Produktgruppe 1201 (Einwohnerangelegenheiten)
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Stadt Bochum |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Finanzvorlage investiv X konsumtiv
Nr.: 20262286
Status: öffentlich
Datum: 27.08.2026
Verfasser/in: Ute Sutter-Thiel
Fachbereich: Amt für Finanzsteuerung
Bezeichnung der Vorlage:
Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW
zur Deckung eines Mehrbedarfs im Budget des Amtes für Bürgerservice in der
Produktgruppe 1201 (Einwohnerangelegenheiten)
Beschlussvorschriften:
§ 83 GO NRW
Beratungsfolge:
Gremien: Sitzungstermin: Zuständigkeit:
Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss 04.11.2026 Vorberatung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Kurzübersicht:
Im konsumtiven Budget des Amtes für Bürgerservice entsteht im Haushaltsjahr 2026 ein überplan-
mäßiger Mittelbedarf in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere Min-
dererträge bei den Verwaltungsgebühren aus Einbürgerungen und Mehraufwendungen für Leistun-
gen der Bundesdruckerei. Zur Deckung können nicht benötigte Mittel im konsumtiven Budget des
Schulverwaltungsamtes in der Produktgruppe 2102 - zentrale schulische Leistungen – herangezo-
gen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bochum stimmt der überplanmäßigen Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmit-
tel gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 1,5 Mio. EUR in der Produktgruppe 1201 (Einwohnerangele-
genheiten) zu
Der Mehrbedarf wird gedeckt durch Minderaufwendungen im Schulverwaltungsamt in der Produkt-
gruppe 2102 – zentrale schulische Leistungen.
Begründung Mehrbedarfes:
Das Amt für Bürgerservice weist einen überplanmäßigen Mittelbedarf von 1,5 Mio. EUR in der Pro-
duktgruppe 1201 – Einwohnerangelegenheiten - aus, der im Wesentlichen auf Mindererträge bei
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Verwaltungsgebühren im Bereich Einbürgerungen sowie auf Mehraufwendungen für Ausweisdoku-
mente zurückzuführen ist.
Im Zuge des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StAR-
ModG) am 27.06.2024 war mit einer erheblichen Anzahl von Neuanträgen bei Einbürgerungen zu
rechnen, da der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung damit umfäng-
lich reduzierte (u.a. ausnahmslose Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Absenkung der erforderlichen
Voraufenthaltszeiten, Privilegierung bestimmter Personengruppen bei den erforderlichen nachzu-
weisenden Sprachkenntnissen). Die aus dem Gesetzgebungsverfahren abzuleitenden Parameter
ließen auf einen Kreis von rd. 30.000 in Bochum ansässigen Personen mit ausländischer Staatsan-
gehörigkeit schließen, die durch die Novellierung grundsätzlich antragsberechtigt wurden. Dabei
wurden mit Blick auf die sehr hohen Anforderungen mögliche Antragsberechtigungen im Zusam-
menhang mit der sog. „Turbo-Einbürgerung“ von vornherein ausgeblendet. Es wurde zudem davon
ausgegangen, dass nicht alle potentiell antragsberechtigten Personen sofort bzw. zeitnah einen Ein-
bürgerungsantrag stellen würden. Prognostiziert wurde eine Zahl von zunächst rd. 7.000 Neuanträ-
gen pro Jahr mit Gebührenerträgen in Höhe von ca. 1,8 Mio. EUR jährlich. Die Haushaltsplanung
für den Doppelhaushalt 2025/26 fand daher auf dieser Grundlage statt.
Das erwartbare Antragsvolumen hat sich nicht eingestellt. Dieses Phänomen ist keine singulär auf
Bochum beschränkte Erfahrung, sondern ist bei einer Vielzahl von Einbürgerungsbehörden anzu-
treffen. Zwar ist strukturell eine Zunahme bei den Fallzahlen im Einbürgerungsbereich zu verzeich-
nen, die ursprünglich erwarteten Zahlen wurden allerdings nicht erreicht. So ist im laufenden Jahr
hochgerechnet mit einer Gesamtsumme von nur rd. 3.000 Neuanträgen zu rechnen. Daraus resul-
tiert ein erwarteter Ertragsausfall bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von 1,2 Mio. EUR, der
durch Mehrerträge z. B. bei den Personenstandsangelegenheiten nur geringfügig kompensiert wer-
den kann. Insgesamt verbleiben Mindererträge in Höhe von rd. 1,0 Mio. EUR
.
Für die Haushaltsplanung 2027 wurde die Ertragserwartung entsprechend angepasst.
Aufgrund der nicht planbaren Preissteigerungen für Personalausweise, Reisepässe, elektronische
Aufenthaltstitel und Reiseausweise zum 01.08.2025 sowie der erneuten Preissteigerungen für Per-
sonalausweise und elektronische Aufenthaltstitel zum 01.03.2026. durch die Bundesdruckerei er-
geben sich außerdem Mehraufwendungen für Ausweisdokumente in Höhe von rd. 0,75 Mio. EUR
Dieser Mehrbedarf kann nur anteilig in Höhe von 0,25 Mio. EUR durch Gebührenmehrerträge bei
den Ausweisdokumenten gedeckt werden.
Begründung der Unabweisbarkeit:
a) sachlich
Laut Haushaltssatzung führen Mindererträge automatisch zu einer Reduzierung der Aufwandser-
mächtigungen in gleicher Höhe. Das Aufwandsbudget des Amtes für Bürgerservice ist maßgeblich
bestimmt durch Aufwendungen u.a. für Ausweisdokumente, die von der Bundesdruckerei bezogen
werden. Die durch die Haushaltssatzung bestimmte Kürzung des Aufwandsbudgets in Höhe von 1,0
Mio. EUR in Folge der Mindererträge führt direkt zu einem überplanmäßigen Mehrbedarf in gleicher
Höhe, denn die Haushaltsansätze für die Bundesdruckerei-Leistungen werden vollumfänglich benö-
tigt. Darüber hinaus entsteht in diesem Bereich ein weiterer überplanmäßiger Mehrbedarf in Höhe
von 0,5 Mio. EUR für Aufwendungen für Ausweisdokumente, wie oben beschrieben.
Insgesamt ergibt sich ein überplanmäßiger Mehrbedarf in Höhe von 1,5 Mio. EUR.
Dieser Mehrbedarf ist sachlich unabweisbar, da es sich um pflichtige Leistungen u. a. nach dem
Personalausweisgesetz und dem Passgesetz handelt.
b) zeitlich:
Die Mittelbereitstellung ist auch zeitlich unabweisbar, da laufend bis zum Jahresende die Rechnun-
gen der Bundesdruckerei zu begleichen sind.
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Deckungsmittel:
Deckungsmittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR stehen im konsumtiven Budget des Schulverwaltungs-
amtes in der Produktgruppe 2102 - zentrale schulische Leistungen - im Bereich der geringwertigen
Vermögensgegenstände zur Verfügung. Hier entstehen im Bereich der digitalen Infrastruktur an
Schulen Minderaufwendungen, da die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen von Ipads aufgrund der
geschlossenen Rahmenverträge günstiger werden, als zunächst kalkuliert. Die geplanten Mittel
werden daher nicht mehr in voller Höhe benötigt.
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