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Information über die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 3. Quartal 2026
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Stadt Straelen |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Straelen
Der Bürgermeister
Fachbereich 4 - Finanzen
Mitteilungsvorlage Vorlagennummer: XVII/2026-179V
Datum: 19.10.2026
öffentlich
Information über die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
im 3. Quartal 2026
Beratungsweg:
Gremium: Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2026
Rat 15.12.2026
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 3. Quartal 2026 zur
Kenntnis.
Inhalt/Begründung:
Nach § 83 GO NRW sind die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendun-
gen/Auszahlungen dem Rat nachträglich zur Kenntnis zu bringen. Was unerhebliche über- und
außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind, ist im § 7 der
Haushaltssatzung für das Jahr 2026 festgelegt.
Im 3. Quartal 2026 sind die in der beiliegenden Aufstellung aufgeführten unerheblichen über-/auße-
rplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen entstanden.
Finanzielle Auswirkungen:
( x ) Die Maßnahme ist im Rahmen der Festsetzungen des Haushaltsplanes zu realisieren.
Produkt: verschiedene Bezeichnung: verschiedene
Sachkonto Teilergebnisplan / Teilfinanzplan: verschiedene
Anmerkungen: siehe Anlage
Stellungnahme zur Nachhaltigkeit des Vorhabens:
Keine
Bewertung des Vorhabens in Bezug auf das Stadtleitbild:
Keine
Anlagen:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im 3. Quartal 2026
1
Workflow-Beteiligung(en):
Aufgabe Signaturname erledigt am
Bestätigung Verena Luig 19.10.2026
Stellungnahme Jordi Fages 19.10.2026
Stellungnahme Uwe Marksteiner 21.10.2026
Freigabe Bernd Kuse 23.10.2026
2
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