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Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2027 (Erfolgs-, Vermögens-, Finanzplan und Stellen-übersicht)

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bebra
Datum2026-11-12
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DER MAGISTRAT DER STADT BEBRA VORLAGE Aktenzeichen: 81-jr 10-jw X öffentlich nichtöffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 08.10.2026 337/2026 Beratungsfolge Termin TOP Stadtverordnetenversammlung 12.11.2026 Betreff: Einbringung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2027 (Erfolgs-, Vermögens-, Finanzplan und Stellen- übersicht) Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den vom Magistrat festgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2027, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenübersicht, in der nachstehenden Fassung gemäß § 15 EigBGes. in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Ziffer 1 EigBGes. sowie § 94 ff. HGO zur Beratung an die Ausschüsse und die Ortsbeiräte weiterzuleiten. Zusammengefasst ergeben sich folgende Ansätze: I. Erfolgsplan Erträge mit insgesamt 5.099.168 € Aufwendungen mit insgesamt 5.470.245 € Verlust - 371.077 € In den Aufwendungen ist die Eigenkapitalverzinsung aus dem Jahresabschluss 2024 mit einem Betrag von 332.245 € enthalten. Diese soll gemäß dem Beschluss vom 18.06.2026 über die Gewinnverwendung des Jahresergebnisses 2024 an die Stadt Bebra ausgeschüttet werden. Derzeit gibt es mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Abstimmungsgespräche über die zukünftige Berechnung und Ausschüttung der Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Bebra. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Stadtverordnetenversammlung soll ein gesonderter Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst werden. II. Vermögensplan Im Vermögensplan sind Ausgaben und Einnahmen von insgesamt 3.405.000 € vorgesehen. In den Ausgaben sind Investitionen in Höhe von 2.835.000 € und Darlehenstilgungen von 570.000 € enthalten. Für das Wirtschaftsjahr 2027 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.610.000 € veranschlagt. Zur Finanzierung der neuen Investitionsmaßnahmen sind Darlehensaufnahmen in Höhe von 2.436.077 € eingeplant. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2027 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt. III. Stellenplan Die Stellenübersicht des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra ist auf der Seite 12 des Wirtschaftsplanes erläutert. IV. Finanzplan Der Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2032 ist ebenfalls im Wirtschaftsplan dargestellt. Sachdarstellung: Der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra für das Wirtschaftsjahr 2027, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenübersicht, wurde von der Betriebsleitung entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in Verbindung mit der Hessischen Gemeindeordnung und unter Berücksichtigung der absehbaren betrieblichen Entwicklungen aufgestellt. Die Planansätze berücksichtigen die laufenden Betriebsaufwendungen, die Abschreibungen und Zinsaufwendungen sowie die für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Abwasseranlagen erforderlichen Investitionen. In der Sitzung der Betriebskommission des Abwasserbetriebes der Stadt Bebra am 06.10.2026 wurde über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2027 beraten und diesem zugestimmt. Am 20.10.2026 stellte der Magistrat den vorliegenden Entwurf fest. Die Einbringung des Wirtschaftsplanes soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2026 erfolgen. Der Entwurf soll zur weiteren Beratung an die Ausschüsse und die Ortsbeiräte weitergeleitet werden. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2026 erfolgen. Bebra, 07.10.2026/21.10.2026 gez. Rudolph Betriebsleiter Gesehen und weitergeleitet an den Magistrat Bebra, 08.10.2026/21.10.2026 gez. Claus Erster Stadtrat

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